Darf o2 einfach das D1 Roaming abschalten?

  • Das Urteil bezog sich nur auf die D1-Abschaltung. Die Kläger hatten vorher Netz und später nichtmehr.

  • Genauere Aussagen gibt es nicht? Es wäre schon sehr interessant zu erfahren, inwiefern der Empfang nach Abschaltung eingeschränkt war. Hatten die Kläger
    - kein Empfang zuhause indoor
    - kein Empfang zuhause auf dem eigenen Grundstück
    - kein Empfang in der ganzen Straße
    - kein Empfang im Ortsteil/ganzen Ort


    Es macht schon einen wesentlichen Unterschied, ob o2 nur nicht mehr in den Hobbykeller strahlt oder ob man im Umkreis von 1 km totgeschaltet ist.

  • Da war teltarif aber mal wieder schnell :).
    Den letzten Satz versteh ich nicht so ganz, wann hat denn ein Urteil Präzedenz Wirkung?

    Handy: N82 titanium warm

  • Gar nicht. Aber ein RiAG wird sich im Interesse der eigenen Karriere hüten, ein BGH-Urteil unberücksichtigt zu lassen. Dagegen kann es ihm meist egal sein, was ein anderer RiAG verzapft hat.
    Richter in Deutschland sind so was von unabhängig :D

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von peteradolf86
    wann hat denn ein Urteil Präzedenz Wirkung?


    Pauschal gesagt: im deutschen Rechtskreis nie.


    Ein Gericht ist immer nur an Entscheidungen höherer Instanzen im gleichen Instanzenzug (!) gebunden, sofern ein vergleichbarer Fall vorliegt.


    Das Amtsgericht München somit an Entscheidungen des LG München, des OLG München und des BGH, nicht aber z.B. an eine Entscheidung des OLG Düsseldorf und schon gar nicht an Entscheidungen anderer Amtsgerichte.


    Selbst von Entscheidungen einer höheren Instanz kann ein Richter abweichen, wenn er der Auffassung, dass Umstände vorliegen, die eine Abweichung rechtfertigen.


    So sind ja auch die unterschiedlichen Entscheidungen zum Sonderkündigungsrecht bzgl. Sonderrufnummern zu erklären.


    EDIT: Durchaus brauchbar dazu dies hier.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Ein Gericht ist immer nur an Entscheidungen höherer Instanzen im gleichen Instanzenzug (!) gebunden, sofern ein vergleichbarer Fall vorliegt.


    Wo steht das denn?


    Der Richter ist in seiner Rechtsprechung unabhängig von Entscheidungen anderer Gerichte, Ausnahme: BVerfG, § 31 Abs. 1 BVerfGG.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Wo steht das denn?


    Der Richter ist in seiner Rechtsprechung unabhängig von Entscheidungen anderer Gerichte


    Ja, du hast natürlich insofern Recht, dass niemand einen Richter dazu zwingen kann, die für ihn maßgeblichen Urteile (dass sind diejenigen höherrangiger Gerichte aus dem gleichen Rechtszug) zu befolgen. Das Urteil wird dann halt nur aufgehoben, wenn die unterlegende Partei Rechtsmittel zum höheren Gericht einlegt. Insofern ist der Richter unabhängig.


    Ich wollte hier eher praktisch argumentieren, welche Urteile ein Richter in der Regel befolgen wird, damit seine Urteile Bestand haben, denn dies ist maßgeblich um die Tragweite eines Urteils einschätzen zu können.

  • Zitat

    Original geschrieben von JMQ
    Das Urteil hat das Az. 244 C 12693/07. Die Richterin am Amtsgericht Dr. Holzing hat entschieden, dass bei Sperrung der D1-Netz Nutzung (vorliegend am Wohnort der Kläger) ein Festhalten am Vertrag nicht weiter zumutbar ist.

    War das "dein" Urteil, Jürgen?


    P.S.: Schön dass du hier endlich auch mal mitmischst. :D

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