ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Sorry aber die Felge geht auf die eigene Kappe.
Bitte Quelle nachreichen. Verkehrssicherungspflicht gilt also offenbar nicht.
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ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Sorry aber die Felge geht auf die eigene Kappe.
Bitte Quelle nachreichen. Verkehrssicherungspflicht gilt also offenbar nicht.
ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gab es Warnschilder? War der Stadt das Schlagloch bekannt? Hattest du ausreichenden Abstand zum Vordermann? War es eine Hauptverkehrsstraße?
Ja, Hauptverkehrsstraße, genug Abstand zum Vordermann und kein Warnhinweis. Offenbar war das eines der vielen notdürftig mit Teer geflickten Löcher, welches der Frost aufgebrochen und der Regen die Tage darauf ausgespült hatte. Eigenverschulden liegt keinesfalls vor, es wäre für mich nicht verhinderbar gewesen.
ZitatOriginal geschrieben von mws55
Bitte Quelle nachreichen. Verkehrssicherungspflicht gilt also offenbar nicht.
Klar gibt es die, aber hat der TE die Polizei geholt, den Schaden aufnehmen lassen Fotos gleich nach dem "Unfall" gemacht etc. pp.?
Wohl eher nicht und damit ist der Drops unabhängig von der Verkehrssicherungspflicht gleich gelutscht. Sonst könnte ja jeder mit ner Macke in der Felge nachträglich zur Gemeinde rennen und behaupten er hätte sich die an Schlagloch XY geholt.
Und natürlich muss sich der Fahrer die Frage gefallen lassen, warum sein Vordermann aber er selbst nicht in der Lage gewesen ist dem Schlagloch auszuweichen. Bei entsprechendem Abstand etc. ist es nicht damit getan einfach zu behaupten "War für mich nicht verhinderbar..."
ZitatOriginal geschrieben von Benz-Driver
Ja, Hauptverkehrsstraße, genug Abstand zum Vordermann und kein Warnhinweis. ... Eigenverschulden liegt keinesfalls vor, es wäre für mich nicht verhinderbar gewesen.
Dein Abstand hätte mindestens 30meter betragen müssen. Dein Vordermann hat das Loch ja scheinbar auch gesehen. Hast Du denn angehalten und die Polizei gerufen o.ä.? Also so das Du nachweisen kannst das der Schaden an der Stelle entstanden ist.
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