Straßenschäden - wer muss zahlen?

  • Das es für das Fahrzeug nicht gerade zuträglich ist wenn man durch Schlaglöcher rumpelt bestreitet doch auch keine.


    Eine Sache musst Du aber auch verstehen, auch wenn das nicht gerade erfreulich ist:


    Du kannst nicht einfach das Loch mit Teer zuschmieren und die Rechnung an die Gemeinde/Stadt schicken, es ist nicht Deine Strasse von daher sollte man da von dauerhaften "Selbsthilfe"Maßnahmen eh absehen.


    Ein Loch dieser Größe kommt ja auch nicht von heute auf morgen, Du musst Dir daher also selber auch ein wenig ankreiden, dass Du nicht bereits früher tätig geworden bist.


    Im Prinzip hast Du alles Dir mögliche getan: Das Bauamt zu informieren und zu warten was bei rauskommt. Das Ämter und Behörden nun nicht immer gerade in dem Tempo arbeiten was man sich selber wünscht ist ja auch hinlänglich bekannt, wobei Dir ja zumindest schon mal eine Inaugenscheinnahme in Aussicht gestellt wurde.


    Also bleibt erstmal nur abwarten (und für die Zwischenzeit evtl. wirklich eine nicht permanente Auffüllung verwenden wenn es denn so schlimm ist) und hoffen das die Gemeinde reagiert.


    Wir kennen den Schaden ja nicht im Detail aber bei einem 10 Zentimeterloch ist es auch nicht damit getan, da einfach etwas Teer draufzuklatschen, das wird u.U. eine etwas größere Sanierung bei der die Gemeinde dann eben auch die Kosten auf die Anlieger umlegen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    es ist nicht Deine Strasse von daher sollte man da von dauerhaften "Selbsthilfe"Maßnahmen eh absehen.


    Das kann schnell nach hinten los gehen.


    Ein Nachbar hat sich Parkplätze auf sein Grundstück gemacht, wo keine Bordsteinabsenkung ist. Weiß nicht, ob es ihm zu teuer war, oder ob die Stadt keine Absenkung machen wollte. Auf alle Fälle hat er sich eine kleine Rampe gemacht, die er vor den Bordstein gelegt hat.


    Da ließ Post von der Stadt nicht lange auf sich warten und das Teil mußte weg. Und dabei hat er sich noch soweit Gedanken gemacht, daß das Regenwasser durch seine Rampe fließen konnte.

  • so, mail von der gemeinde bekommen, dass das loch in den nächsten tagen zugemacht werden soll.


    soweit zufrieden, dann noch der hinweis, dass bei der strasse in den nächsten jahren grössere sanierungsarbeiten anstehen (denke mal, weil neues wohngebiet oben anschließt) und der oberlehrerhafte hinweis, dass gem. gemeinde das unkraut am strassenrand besser weggemacht gehört und damit die strassenschäden wohl vermieden werden hätten können...


    tja, das böse unkraut richtet als in einer stein/betonrinne mehr schaden an als 30 jahre durchgangsverkehr zum wohngebiet... wers glaubt, ausserdem gehört der gemeinde die strasse und der angrenzende grünstreifen, also mach ich mir da mal keinen kopf.


    bin mal gespannt, ob das wirklich wie versprochen gemacht wird und melde mich dann kurz,.

  • Zitat

    Original geschrieben von hasenhirn
    der oberlehrerhafte hinweis, dass gem. gemeinde das unkraut am strassenrand besser weggemacht gehört und damit die strassenschäden wohl vermieden werden hätten können...


    tja, das böse unkraut richtet als in einer stein/betonrinne mehr schaden an als 30 jahre durchgangsverkehr zum wohngebiet... wers glaubt, ausserdem gehört der gemeinde die strasse und der angrenzende grünstreifen, also mach ich mir da mal keinen kopf.

    Oberlehrerhaft hin und Wahrheitsgehalt von Gemüse vs. Stein her... ein gemeindlicher Grünstreifen befreit den Anlieger idR nicht von seiner Kehr- und Räumpflicht. Je nach Ortspolizeiverordnung sind das auch schon mal 20m, die der Grünstreifen breit sein darf und der Anlieger immer noch herangezogen wird.

  • keine frage, daran halte ich mich genauso gewissenhaft wie die gemeinde an die überprüfung der strasse... :D


    alle paar jahre wird das mal gemacht oder man wartet beschwerden ab, wie in meinem fall...

  • So, ich muß den thread einmal hochholen. Wie sieht es rechtlich bei folgendem Sachverhalt aus:


    Ein Schlagloch von ca. 40cm Durchmesser und 10cm Tiefe auf einer öffentlichen Straße und eine von diesem Schlagloch verformte Original-Felge. Wer haftet?


    Rechtzeitig zu sehen war das Schlagloch nicht, da auf der Straße 60 erlaubt war und das Loch plötzlich auftauchte, nachdem es dem Vordermann gerade noch gelang, auszuweichen (vor ihm war niemand, er hatte Sicht, ich nicht).

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
    Gab es Warnschilder? War der Stadt das Schlagloch bekannt? Hattest du ausreichenden Abstand zum Vordermann? War es eine Hauptverkehrsstraße?

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    So, ich muß den thread einmal hochholen. Wie sieht es rechtlich bei folgendem Sachverhalt aus:


    Ein Schlagloch von ca. 40cm Durchmesser und 10cm Tiefe auf einer öffentlichen Straße und eine von diesem Schlagloch verformte Original-Felge. Wer haftet?


    Rechtzeitig zu sehen war das Schlagloch nicht, da auf der Straße 60 erlaubt war und das Loch plötzlich auftauchte, nachdem es dem Vordermann gerade noch gelang, auszuweichen (vor ihm war niemand, er hatte Sicht, ich nicht).


    Wenn Du keine Sicht hattest würd ich auf zu geringen Sicherheitsabstand tippen. Bei erlaubten und gefahrenen 60 Km/h sind das 30 meter.
    Die jeweilige Gemeinde wird es zumindest auf diesem weg versuchen.

  • allerdings, wenn man es schafft eine Herstellerfelge zu verformen ( unter verformen verstehe ich dass diese komplett verbogen, also Totalschaden, nicht nur Kante geschramt ) dann sollte man eine Achsvermessung machen lassen, denn dann ist dort sicher auch etwas beschädigt, die Teile der Achsaufhängung sind ja meistens ebenfalls aus Alu.



    Wenn dort etwas ist dann lohnt sich eine Kaskoabrechnung.


    Sinnvoll ist eine Versicherungsabrechnung über die Kasko evtl auch aus einem anderen Grund, das gute ist dass Versicherungen sehr ungern zahlen und sich "Opfer" zum zahlen suchen - wenn du also einen Kasko-Schaden einreichst kann es sehr gut sein dass die Versicherung sich an die zuständige Gemeinde wendet und wegen sehr guter Rechtsabteilung sogar Chancen hat von dort einen Teil des Schadens zu holen - und du kaufst den Schaden ein paar Monate später zurück ;) Gute Konditionen in Partnerwerkstätten machen sich in solchen Fällen auch recht gut bemerkbar ;)

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