Widerruf: quelle-market verlangt 85 € Retourengebühr

  • Beim Durchsehen meiner E-Mails von heute habe ich eine besonders schöne und interessante Mail von Quelle Market bekommen.


    Kurze Vorgeschichte: Im Notebook Schnäppchen Thread wurde ich auf das Toshiba Satellite U200-122 aufmerksam.
    Als dann auch noch auf der Quelle Internetseite das Gerät als Toshiba Satellite PRO bezeichnet wurde, habe ich es auch direkt so bestellt.


    859,00 EUR + 5,95 EUR Versand = 864,95 EUR


    Der dem Gerät beiliegende Lieferschein bezeichnet das Gerät auch PRO, die Rechnung ein paar Tage später sagt allerdings nichts mehr von PRO.
    (Das Gerät selbst ist kein PRO).


    Auf Nachfrage bei Quelle-Market (nicht Quelle selbst) wurde mir mehrmals ein Rückruf versprochen -> dieser erfolgte nicht.


    Daraufhin habe ich telefonisch meinen Wiederruf erklärt und 8 Tage später kam dann auch der Retourenaufkleber.


    Und heute dann diese E-Mail:



    Ein kurzer Anruf bei der Hotline brachte mir so tolle Sätze wie "ja wenn sie das Paket geöffnet haben, dann verlangen wir halt mal Gebühren" usw. ein.


    Dazu habe ich nun mehrere Fragen:


    - wer von euch schafft es mir die AGB von Quelle Market zu zeigen? quelle-market.de wird automatisch auf Quelle.de umgeleitet.
    - Aus welchem Grund haben die exakt 10% vom Warenwert Gebühren abgezogen? Das Gerät wurde vollständig und in der OVP zurückgegeben. Keinerlei Gebrauchsspuren, da niemals in Gebrauch.
    - wieso verschwinden bei der Rechnung von Quelle Market plötzlich die Versandkosten in Höhe von 5,95?


    Viele Grüsse
    Martin

  • Frag die doch mal direkt wo die AGB stehen sollen...! :D
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen daß das klappen soll...!
    Die ham se ja echt nicht mehr alle...! :mad:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Die AGB kannich Dir auch nicht verschaffen, wohl aber eine Antwort zu den Versandkosten.


    Die werden Dir erst gutgeschrieben, wenn Du einen Nachweis über die erbrachten Kosten geliefert hast - Rechnung, Paketschein mit nachvollziehbaren Kosten, Quittung o.ä.


    Hatte ich jetzt auch schon ein paar mal bei Widerrufen.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    ... wohl aber eine Antwort zu den Versandkosten.


    Die werden Dir erst gutgeschrieben, wenn Du einen Nachweis über die erbrachten Kosten geliefert hast - Rechnung, Paketschein mit nachvollziehbaren Kosten, Quittung o.ä.


    Hatte ich jetzt auch schon ein paar mal bei Widerrufen.


    Da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet: Ich meine nicht die Versandkosten von mir zu Quelle (die waren kostenlos), sondern die ursprünglich gezahlten 5,95 €.


    Ich habe mir eben mal die Rechnung genauer angesehen:

    Zitat


    Die Lieferung erfolgt zu den Liefer- und Zahlungsbedingungen und zu den AGB der Quelle Online GmbH.


    Was ist denn das nun?

  • Quelle-market und Quelle selbst sind doch ein und das selbe, wird doch auch ganz deutlich aus dem Internetauftritt ersichtlich.


    Wenn du das Paket nur geöffnet hast und auf Funktion geprüft hast und die behalten dir 10% ein, würde ich sofort nochmal bei Quelle anrufen und eine Frist setzen zur Rückzahlung des Gesamtbetrages.

  • Die Regelung findet sich aber mittlerweile regelmäßig in den AGB's. Da wird ein Betrag in Abzug gebracht, wenn der Verbraucher das Gerät über eine normale Prüfung der Funktion, etwa wie sie auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, in Gebrauch genommen hat. Ich schätze, daß die AGB schon okay ist, werde mir das aber morgen mal nachlesen.
    Bei dir greift das doch aber nicht. Du hast das Gerät ja überhaupt nicht in Gebrauch genommen. Das Öffnen der Verpackung fällt da ja definitiv nicht drunter. Damit setzt du morgen dazu einfach ein kurzes Schreiben auf und schickst das an Quelle. Wenn die Antwort darauf abschlägig ist, stellt sich die Frage der Prozeßrisikos: Hast du jemanden, der deine Version so bestätigen kann? Wenn ja, klagst du halt bzw. läßt das einen Rechtsanwalt für dich machen. Das ist doch keine große Sache.

  • Du kannst Dich doch auch einfach darauf berufen, dass Du ein Pro bestellt hast, aber nicht erhalten und es insofern keine Rückgabe ist, sondern eine Falschlieferung.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Quelle ist grds. darlegungs- und ggf. beweisplfichtig für die den Wertersatz begründenden Umstände.


    Wenn das NB von dir niemals in Betrieb genommen und auch sonst nicht verschlechtert wurde, dann besteht seitens Quelle keinerlei Anspruch auf Wertersatz.


    Die auf dem Öffnnen der OVP beruhenden Verschlechterung ist keinesfalls wertersatzbegründend, da die reine Prüfung der Ware von den wertersatzauslösenden Umständen ausdrücklich ausgenommen ist. In der Gesetzesbegründung ist als Beispiel für solch eine Prüfung ausdrücklich das Öffnen der OVP genannt.


    Darüberhinaus muss Quelle um im Rahmen des Rückgewährschuldverhältnisses überhaupt Wertersatz infolge bestimmunsgemäßer Ingebrauchnahme in Abzug bringen zu dürfen erweiterte Belehrungspflichten erfüllt haben. Quelle muss den Verbraucher ausdrücklich auf die Rechtsfolge Wertersatz hingewiesen haben un ihm eine Möglichkeit diese Rechtsfolge zu vermeiden aufgezeigt haben.


    Im Übrigen würde eine pauschalisierte Wertersatzpflicht, die mittels AGB vereinbart wird ("10% vom Warenwert") gegen ein Klauselverbot verstoßen, wenn dem Verbraucher nicht ausdrücklich der Nachweis einer geringeren Wertersatzsumme zugebilligt wird.


    Die Rücksendekosten hat Quelle hier auch in jedem Falle zu tragen, da die bestellte Sache nicht der gelieferten entspricht (Stichwort: "Pro").


    Ich würde den Unternehmer zur Rückzahlung des vollen Betrages mahnen bzw. eine Frist setzen. Nach Ablauf gerät der Unternehmer in Schuldnerverzug, so dass er dann i.d.R auch die Rechtsverfolgungskosten des Verbrauchers zu tragen hat, wie etwa die für einen Rechtsanwalt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • booner: Vielen Dank für deine umfassende Antwort.
    Nochmals kurz zur Info: Es geht hier nicht um Quelle, sondern um Quelle-Market.
    Für einen normalen Kunden ist das zwar in keinster Weise auf Anhieb ersichtlich, aber da gibt es anscheinend eine Firma die fast so heisst wie Quelle und dann auch noch mitten im Onlineangebot von Quelle seine Produkte anbietet.


    Wenn jemand die AGB der Quelle-Market / Quelle Online GmbH findet, würde ich mich über einen Hinweis freuen.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Quelle ist grds. darlegungs- und ggf. beweisplfichtig für die den Wertersatz begründenden Umstände.


    Auf meine Frage bei der Hotline nach dem "warum und wieso" kam folgende Antwort: "Das kann ich ihnen beim besten Willen nicht sagen, das macht der Wareneingang"


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn das NB von dir niemals in Betrieb genommen und auch sonst nicht verschlechtert wurde, dann besteht seitens Quelle keinerlei Anspruch auf Wertersatz.


    Sämtlich Folien kleben noch auf dem Gerät, es ist mir völlig schleierhaft wie man als Kunde das Gerät "behutsamer" testen könnte.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    ...
    Darüberhinaus muss Quelle um im Rahmen des Rückgewährschuldverhältnisses überhaupt Wertersatz infolge bestimmunsgemäßer Ingebrauchnahme in Abzug bringen zu dürfen erweiterte Belehrungspflichten erfüllt haben. Quelle muss den Verbraucher ausdrücklich auf die Rechtsfolge Wertersatz hingewiesen haben un ihm eine Möglichkeit diese Rechtsfolge zu vermeiden aufgezeigt haben.


    Hier muss ich sagen das Quelle - Market auffällig oft auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Sowohl beim Wiederruf via Telefon als auch in den erhaltenen Retourenuntelagen wurde sehr oft darauf hingewiesen.



    Zitat

    Original geschrieben von booner
    ... Ich würde den Unternehmer zur Rückzahlung des vollen Betrages mahnen bzw. eine Frist setzen. Nach Ablauf gerät der Unternehmer in Schuldnerverzug, so dass er dann i.d.R auch die Rechtsverfolgungskosten des Verbrauchers zu tragen hat, wie etwa die für einen Rechtsanwalt.


    Genau das werde ich auch machen.


    booner: Vielen Dank nochmal für deine Hilfe

  • Zitat

    Original geschrieben von m@rtin


    Nochmals kurz zur Info: Es geht hier nicht um Quelle, sondern um Quelle-Market.
    Für einen normalen Kunden ist das zwar in keinster Weise auf Anhieb ersichtlich, aber da gibt es anscheinend eine Firma die fast so heisst wie Quelle und dann auch noch mitten im Onlineangebot von Quelle seine Produkte anbietet.


    Wenn jemand die AGB der Quelle-Market / Quelle Online GmbH findet, würde ich mich über einen Hinweis freuen.


    Quelle-Market ist keine Firma, sondern eine Kategorie auf der Quelle Homepage


    Hier sieht man es ganz schön:


    http://www.quelle.de/Aktuelles/

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