Falschangaben beim Online-Shop, Rückgaberecht?

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    schön, wenn es in der bda steht. am gerät selber auch. aber das weiß ich in der regel erst nach dem kauf...


    Habe ich was anderes behauptet?


    Vielmehr sind diese Angaben ein Indiz dafür, dass das Ding tatsächlich 40dB produziert.


    Aber mach deinen Sch**** alleine...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Habe ich was anderes behauptet?


    Vielmehr sind diese Angaben ein Indiz dafür, dass das Ding tatsächlich 40dB produziert.


    Aber mach deinen Sch**** alleine...


    was soll das denn jetzt? hab ich was verpasst? :confused:


    ich wollte damit nur zum ausdruck bringen, dass der hersteller offensichtlich zwei verschiedene angaben macht zum nachteil des kunden, denn diese daten sind ja nur nach dem kauf ersichtlich.


    sich dann hinterher dann rauswinden, dass solche angaben nicht verbindlich sind, ist in meinen augen eine frechheit...


    du scheinst das wohl anders verstanden zu haben. wenn dem so ist, sorry!

  • Dass du die 14-Tage-Frist verpasst hast ist kein Thema. Denn die sind dein Rückgaberecht (z. Bsp. wegen Nichtgefallen). Wegen Mängeln hast du 6 Monate Garantie und 2 Jahre Gewährleistung. Und hier handelt es sich ganz offensichtlich um einen Mangel zwischen tatsächlicher "Leistung" (laut) und angepriesener Leistung (leise).
    Hier hat der Händler nach deiner Mangelanzeige zweimal die Möglichkeit der Nachbesserung. Dass dies nicht möglich ist, scheint logisch, so dass er das Ding zurücknehmen muss.


    Angaben, auch bei online-Shops, sind verbindlich! Wende dich ansonsten mal an den Verbraucherschutz und weise auf diese unlautere Werbung hin und bitte um Unterstützung ...

  • Wenn auf dem Innenteil bereits per Aufkleber 40 dB angegeben sind, dann sieht es meiner Meinung nach mit einer Widerruf schlecht aus, wenn die Anlage schon eingebaut wurde (zumindest ohne Wertersatz leisten zu müssen für die eingetretene Verschlechterung).


    Denn es war ja schon vor Einbau durch den Aufkleber erkennbar, dass die Anlage nicht der Beschreibung auf der Website des Shops hinsichtlich der Geräuschpegel entspricht.


    Inwie weit aber ein Mangel vorliegt, kann ich nicht beurteilen. Für mich wäre es eher eine Falschlieferung (bestellt wurde eine Anlage mit max. xx dB, geliefert aber eine Anlage mit höherem Maximalwert)


    Mit gesundem Menschenverstand betrachtet würde ich es so sehen, dass ein Mangel nur dann vorliegt, wenn der Hersteller etwas anderes verspricht bzw. auf dem Typenschild angibt als tatsächlich der Fall. Unabhängig von genormten Höchstwerten. Ohne Aufkleber oder mit einem Aufkleber, der fälschlicherweise niedrigere Werte angibt würde ich von einem Mangel ausgehen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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