Falschangaben beim Online-Shop, Rückgaberecht?

  • Hola,


    habe vor drei Wochen eine Klimaanlage (Festeinbau) für mein Schlafzimmer zugelegt. Laut Internetseite sollte diese zwischen 28-35 db laut sein, also eigentlich recht leise.


    Leider scheint mir die Anlage zu laut, musste auch feststellen, dass auf einem Aufkleber seitlich der Anlage 40db angegeben sind. Nach einiger Recherche steht nun fest, dass diese 28-35 db nicht stimmen..


    Der Hersteller zögert Antworten raus, ich muss ständig nachhaken.


    War letzte Woche im Urlaub, somit sind die 2 Wochen nun rum.


    Gibt es eine Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten oder Recht auf Nachbesserung? Schließlich wurden in dem Shop falsche technische Angaben gemacht.


    Danke im voraus!


    brasax

  • Re: Falschangaben beim Online-Shop, Rückgaberecht?


    Ich schätze, was laut I-Seite steht wird dir nicht viel helfen, der Händler wir versuchen sich herauszureden bezüglich Fehler auf seiner Shop-Seite. Was anderes wäre, wenn du das irgendwo schriftlich stehen hast, wie zum Bsp. im Auftrag / Rechnung.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Re: Re: Falschangaben beim Online-Shop, Rückgaberecht?


    Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Ich schätze, was laut I-Seite steht wird dir nicht viel helfen, der Händler wir versuchen sich herauszureden bezüglich Fehler auf seiner Shop-Seite. Was anderes wäre, wenn du das irgendwo schriftlich stehen hast, wie zum Bsp. im Auftrag / Rechnung.


    Seh ich auch so. Es heißt im Netz ja immer "Änderungen und Irrtümer vorbehalten". Das heißt: die können da den letzten Scheiß reinschreiben und hinterher auf diesen Satz verweisen.
    Einfach mal mit dem Händler sprechen und auf Kulanz hoffen.

    HTC One


    |HSV#HSV#HSV#HSV|

  • Re: Re: Falschangaben beim Online-Shop, Rückgaberecht?


    Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Ich schätze, was laut I-Seite steht wird dir nicht viel helfen, der Händler wir versuchen sich herauszureden bezüglich Fehler auf seiner Shop-Seite. Was anderes wäre, wenn du das irgendwo schriftlich stehen hast, wie zum Bsp. im Auftrag / Rechnung.


    in der rechnung steht natürlich nichts..


    der händler/hersteller wird langsam pampig. erst hält er mich mit antworten hin und jetzt bekomme ich innerhalb von zehn minuten eine antwort, dass "Beim
    Schalldruck handelten es sich umeinen Schätzwert, aus dem sich daher
    keine Verpflichtungen bezüglich der Endergebnisse ergeben."


    er will sich rausreden. obwohl der kunde an erster stelle steht, lt. webseite...


    ich bin ihm in keinster weise unsachlich gekommen, habe immer wieder nachfragen müssen etc. ohne eine atwort zu bekommen..

  • Was heißt Internetseite? Stand es auf einer Seite des Shops des Verkäufers?


    Wenn ja, dann ist dies eine öffentliche Äußerungen des Verkäufers, die die vom Käufer berechtigterweise zu erwartende übliche Beschaffenheit beeinflusst, wenn nicht sogar eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsl. der Lärmemission vorliegt.


    Ist die Anlage nun lauter als 35dB, dann weicht sie negativ von dieser Sollbeschaffenheit ab.


    Der Mangel dürfte ein anfänglich unbehebbarer sein, da weder eine Reparatur Abhilfe schaffen dürfte noch andere Exemplare aus der Gattung leiser sein dürften, siehe 40dB Aufkleber.


    Wegen dieser Unmöglichkeit der Nacherfüllung und aufgrund der Tatsache, dass
    die Abweichung wohl auch erheblich ist (verdoppelt sich nicht alle 3dB die Lautstärke) ist die Ausübung des Rücktrittsrechts ohne vorherige Nachfristsetzung wirksam.



    PS: Die Lärmangaben solltest du aber schleunigst unter Hinzuziehung von Zeugen sichern, also etwa ausdrucken und unterschreiben.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Falschangaben beim Online-Shop, Rückgaberecht?


    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    War letzte Woche im Urlaub, somit sind die 2 Wochen nun rum.


    Gibt es eine Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten oder Recht auf Nachbesserung? Schließlich wurden in dem Shop falsche technische Angaben gemacht.


    Da du die Sache einfach schleifen lassen hast, gibts nun keine Möglichkeiten mehr.


    Wenn du etwas bekommst, was nicht dem entspricht, was du bestellt hast, dann schickt man es zurück.


    Behalten und dann feilschen, das geht nicht. Die gesetzlichen Fristen verstreichen zu lassen, ist bei allem Respekt dämlich. Urlaub hin oder her, das muss den Händler nun wirklich nicht jucken.

  • Link des Herstellers/Shops?


    Ansonsten:
    Wenn die Lieferung einer 28-35 db lauten Klimaanlage vereinbart war und diese dann lauter ist, ist dies ein Magel und es bestehen selbstverständlich sämtliche Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht.


    Problematisch wird sein: Kannst Du den Hersteller darauf festnageln? Wenn da z.B. was von "in der Regel entwickelt die Anlage eine Lautstärke von ... bis ..." oder "Abweichungen möglich" dann wird er schwerer bei der geringen Differenz sich durchzusetzen.


    Aber ist der Unterschied denn wirklich so gravierend, dass es drauf ankommt? Ein Schlafzimmer sollte ja eh besser 20-30 Minuten vor dem Schlafen gehen auf eine angenehme Temperatur runtergekühlt werden und nicht die ganze Nacht lang laufen, und wenn man im Nebenzimmer ist stört einen die Anlage doch eher weniger.

  • ist auf deren webseite des herstellers angegeben. zudem verkauft ein händler die gleiche anlage mit den exakt gleichen angaben.


    screenshot habe ich gemacht, damit der hersteller nicht meint, würde da nicht stehen...

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    ist auf deren webseite des herstellers angegeben. zudem verkauft ein händler die gleiche anlage mit den exakt gleichen angaben.


    screenshot habe ich gemacht, damit der hersteller nicht meint, würde da nicht stehen...


    Wenn es auf der Herstellerseite so angegeben war, und der Verkäufer (du hast nicht beim Hersteller gekauft?) die Angaben nicht berichtigt hat, dann muss er sie sich zurechnen lassen, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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