Falschangaben beim Online-Shop, Rückgaberecht?

  • Re: Re: Falschangaben beim Online-Shop, Rückgaberecht?


    Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Da du die Sache einfach schleifen lassen hast, gibts nun keine Möglichkeiten mehr.


    Wenn du etwas bekommst, was nicht dem entspricht, was du bestellt hast, dann schickt man es zurück.


    Behalten und dann feilschen, das geht nicht. Die gesetzlichen Fristen verstreichen zu lassen, ist bei allem Respekt dämlich. Urlaub hin oder her, das muss den Händler nun wirklich nicht jucken.


    schon klar. ich habe mich über die lautstärke gewundert und habe dies dem händler mitgeteilt. ich würde einen rückruf bekommen. der kam nicht, musste ich nachhaken...


    mal eben ein 60 kg paket zu verschicken ist nicht ganz so einfach... außerdem war ich ziemlich viel unterwgs, sodass mir das ganze erts recht spät aufgefallen ist...

  • Und hast Du denn mal ne Messung vorgenommen oder nur "geraten"?
    Nützt Dir ja nichts, wenn die Inneneinheit die angegebenen 35 db Lärm produziert, das subjektive Lautsärkeempfinden sich aber von den 50 db außen gestört fühlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und hast Du denn mal ne Messung vorgenommen oder nur "geraten"?
    Nützt Dir ja nichts, wenn die Inneneinheit die angegebenen 35 db Lärm produziert, das subjektive Lautsärkeempfinden sich aber von den 50 db außen gestört fühlt.


    von der außeneinheit ist nichts zu hören. rolladen komplett geschlossen, sowie schallschutzfenster...


    gemessen (noch) nicht. mir kommt sie allerdings sehr laut vor. ich hatte den hersteller bisher nur gefragt, wie es zu den verschiedenen angaben kommt, aber dieser scheint dazu nichts zu sagen zu haben, außer den unten genannten text, was mich vermuten lässt, dass die anlage lauter ist, als angegeben.


    wenn db-angaben nicht verpflichtend sind, an was soll man sich dann orientieren?

  • Die Angaben die ein Hersteller/Händler zur Beschaffenheit macht sind schon verpflichtend. Das Problem hierbei ist:


    Ist die Inneneinheit lauter als 35 db liegt ein Mangel vor und es gilt das bereits gesagte, Du könntest Nachbesserung verlangen was nicht möglich ist und damit letztendlich das Ding loswerden.


    Spielen wir die Geschichte aber mal durch:
    Du schickst die Anlage mit der Begründung "zu laut" zurück uns stützt Dich dabei auf Dein subjektives Empfinden und den Aufkleber.
    Der Hersteller schickt Dir den ganzen Krempel zurück mit der Antwort
    "Anlage gemessen, keine Abweichung der Lautstärke zu Herstellerangaben festgestellt".


    Der 40 db Aufkleber ist max. ein Indiz aber kein Beweis, dass die Anlage mit 40 db arbeitet.


    So und dann? Gegengutachter beauftragen der die Anlage nochmals misst etc. pp. und bis vor Gericht?


    Will sagen: Subjektives Empfinden und der Aufkleber sind noch kein Beweis für einen Mangel, daher solltest Du sofern möglich mal selber messen um einen realistischen Eindruck zu bekommen.


    Wenn Du Glück hast nimmt der Händler das Gerät dann mit der Begründung "zu laut" zurück, wenn nicht wird es interessant.

  • Naja, bevor Du dem Händler Druck machst, würd ich das erstmal messen. Nur weil auf dem Bepper 40dB steht ist das noch kein Beweis. Steht denn in den technischen Daten der Anlage (Handbuch) was dazu?


    Ansonsten hilft Dir nur das Ding, bzw. die Lautstärke mal zu messen. Vielleicht kommt sie dir auch nur laut vor, weil dein Schlafzimmer klein ist, oder die Anlage ungünstigt aufgestellt ist, so dass der Schall direkt auf dein Bett trifft. Würd auf jeden Fall erstmal messen.


    bs

  • In der BDA des Herstellers steht übrigens auch 40db Innengeräusch, siehe Seite 7:


    http://www.sac24-info.de/pdf/SAC3500flat.pdf


    http://www.sac-klima.de/pdf/prospekte/sac-3500-flat-4600.pdf



    Für Symbian v2 gibt es ein Programm, das den Schalldruck in dB messen kann (die Genauigkeit sei mal dahingestellt) namens Sound Monitor. Ob das auf dem E90 läuft (Symbian v3) weiß ich nicht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • schön, wenn es in der bda steht. am gerät selber auch. aber das weiß ich in der regel erst nach dem kauf...


    werde mal messen (lassen) und schauen was bei rauskommt..

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