---fernab jeglicher rechtskenntnis meinerseits:----
ich welcher welt leben wir, das du das jetzt bezahlen müsstest. immerhin ist das so eine katalog-schleudertruppe. ihr einziger geschäftsweg ist,
das man sachen bestellt und probiert. damit werben
die. also wenns nicht gefaellt, wirds zurückgeschickt.
ich würde nichts zahlen!
---fernab jeglicher rechtskenntnis meinerseits----
Versandkosten trotz Rückgabe?
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Original geschrieben von PDMsouljah
---fernab jeglicher rechtskenntnis meinerseits:----
ich welcher welt leben wir, das du das jetzt bezahlen müsstest. immerhin ist das so eine katalog-schleudertruppe. ihr einziger geschäftsweg ist,
das man sachen bestellt und probiert. damit werben
die. also wenns nicht gefaellt, wirds zurückgeschickt.
ich würde nichts zahlen!
---fernab jeglicher rechtskenntnis meinerseits----Auch wenn ich es vielleicht nicht so blumig umschrieben hätte, war genau das meine bisherige Auffassung.


CU, Cheesy
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Mann, viel Schrott Antwort hier!
Naja, bringen wir es mal auf den Punkt:
rechtlich ist nix dagegen zu machen. Normalerweise wird es erstattet, aber das ist auch nur Kulanz des Verkäufers.
Der Verkäufer selbst kann entscheiden, ob er es erstattet oder auch nicht. Die großen Händler wie Otto, Quelle, etc. erstatten es normalerweise, aber die können auch manuell einen Riegel schieben und nein sagen.
Also, die einfachste Lösung: da du keinen rechtlichen Anspruch hast: bezahlen.
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Zitat
Original geschrieben von Cheesy
Auch wenn ich es vielleicht nicht so blumig umschrieben hätte, war genau das meine bisherige Auffassung.

CU, Cheesy
Wie gesagt, dass passt aber rechtlich nicht ganz.
Durch den Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren, heißt im konkreten Fall die Leistung der "Lieferung des Kleidungsstücks" sowie die Leistung der "Lieferung/Versand". Mit der Rechnung wird ja eben sowohl der bestellte Artikel als auch der Versand bezahlt.
Du hast also 6 € dafür bezahlt, dass der Versender Dir die Leistung der Lieferung erbringt. Das hat er unzweifelhaft getan, sonst würde man ja gar nicht erst die Ware in den Händen halten. Damit ist diese Leistung aber auch verbraucht, nur weil einem die Ware nicht gefällt war der ursprüngliche Versand ja nicht kostenlos. Widerrufst Du nun die Bestellung müsstest Du also auch sowohl die Ware zurückgewähren, als auch die Leistung der Lieferung wenn Du einen Anspruch auf Erstattung der Versandkosten haben willst. Das ist praktisch aber nicht möglich. Was Du nicht zurückgeben kannst, kann man sich eben auch nicht erstatten lassen.
Das die Rücksendekosten vom Verkäufer getragen werden, ist schon ein feiner Zug des Gesetzgebers, mehr ist rechtlich (zumindest ist mir bisher kein gegenteiliges höchstrichterliches Urteil bekannt) eben nicht drin.
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Umstritten, habe es bisher mit Verweis auf das für mich günstige Urteil IMMER erstattet bekommen, auch von den Großen (Quelle & Co.)
http://www.internetrecht-rosto…derruf-hinsendekosten.htm
Flatty -
ist ist eben nicht genau gesetzlich definiert, hatte das vor 2 jahren auch mal geprüft und dachte, dass mittlerweile aktuellere urteile da sind, aber scheint immernoch ungeklärt.
ich pers. bestelle nur sehr selten was, wo versandkosten anfallen (meist findet sich ja ein onlinegutschein). bei den kleinen beträgen mag das auch nebensächlich sein, auch wenn dauerhaft was zusammenkommt, aber was bei waschmaschinen etc., wo schonmal 40.- und mehr anfallen?
dass der verbraucher sein rücksenderecht ausübt finde ich nicht dreist, denn was machen denn die unternehmen? senken sich durch lobbyarbeit mal die gesamtsteuerbelastung im nächsten jahr unter 30% und erhöhen trotzdem merklich die preise... ich befürchte, diese besserstellung des verbrauchers werden sie auch bald durch ihren "einfluss" kippen und der quelle-thread zeigt ja bereits, dass sie 10% abziehen, rechtlich auch nicht ok!
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Also ich handhabe das immer so das ich die VK nur dann zurückverlange, wenn ich für den grund der rückgabe nichts kann. Wenn mir etwas nicht gefällt dann ist das nicht das problem des händlers sondern meins und dann verstehe ich nicht wieso jemand wegen meiner unzufriedenheit auf unkosten sitzen bleiben muß.

Bei defekt sieht das anders aus
da kann der händler zwar nichts dafür aber ich auch nicht.Ich denke das ist für beide seiten fair

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Neues Urteil zum Thema, immerhin mal von einem OLG:
Versandkosten müssen bei Widerruf nicht gezahlt werden!
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Update meinerseits: nach einer höflichen Mail mit einem Verweis auf das Gerichturteil hat Heine aus Kulanz auf die Versandkosten dann doch verzichtet. Man muss halt nur mal nett nachfragen.
Danke für die Tipps!
CU, Cheesy
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Hallo,
ich habe mich jetzt auch mal auf das Urteil berufen.
Nach auf meine Mail vor zwei Wochen vom Händler keinerlei Reaktion kam, war die telefonische Reaktion heut folgende:
"Das ist mir neu, da ist von unserer Rechtsabteilung noch nichts gekommen. Wir erstatten nichts, da müssen sie wohl klagen."
Ganz toll. Kann man es sich wirklich so einfach machen!? Ich habe jetz ein kurzes Fax mit Frist bis zum 4.1.08 geschickt. Mal sehen, was passiert.
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