Sozialversicherungspflicht

  • Hallo,


    ich habe eine kurze Frage an die Sozialversicherungsexperten unter den TTlern.


    Meine Freundin ist mit 19 Stunden pro Woche für 800 EUR Brutto pro Monat angestellt. Zusätzlich hat sie von gleichen Arbeitgeber noch einen Werkvertrag über 1600 EUR für 2 Monate Projektarbeit.


    Durch den 19 Stunden Job ist sie ja in der gesetzlichen RV/KV/AV versichert. Sind die Mehreinnahme durch den Werkvertrag dafür unschädlich oder hat sie zu befürchten, dass sie deswegen höhere Sozialabgaben zahlen muss?


    Grüße.
    Sebastian

  • "Der Werkvertragsnehmer hat im Gegensatz zum Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Urlaub, Krankengeld, Beihilfen, und muß das Werk in eigenen Räumen und mit eigenen Hilfsmitteln (Geräten) herstellen. Die aus Werkverträgen erzielte Vergütung unterliegt weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherung, sondern der Einkommenssteuer. Die Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Finanzamt zur steuerlichen Erfassung eine Mitteilung über gezahlte Werkvertragsvergütungen zu übermitteln."


    Sofern sie dort also tatsächlich einen Werkvertrag hat und das nicht nur ein wenig eleganter Versuch des AG`s ist Sozialabgaben zu sparen, dann muss sie für diesen Teil keine Sozialabgaben wie aus dem Angestelltenverhältnis bezahlen, allerdings sind auch diese Einnahmen zu versteuern.

  • Ok, das hatte ich mir schon so gedacht. Was mir nur etwas Sorge bereitet ist, dass es sie von dem Arbeitgeber bei dem sie beschäftigt ist noch den Werkvertrag bekommt.

  • Solange die Tätigkeitsbereiche absolut verschieden sind, ist das ok. Wird dagegen die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit wie im Angestelltenverhältnis ausgeübt, dann sind die ganzen Vergütungen Arbeitslohn mit der Folge Lohnsteuer + SV-pflicht. Da kommt es vor allem auf die Tätigkeitsbescheibung im Arbeitsvertrag drauf an. Die Abgrenzung ist da teilweise recht schwierig und erfolgt überwiegend "pro Arbeitslohn". Ist ja auch verständlich, weil sonst jeder nur noch Mindestbeiträge zahlen würde und dafür sozialversichert wäre.


    Ansonsten könnte sich (wenn die "Gestaltung" anzuerkennen ist) aufgrund des wohl deutlichen Überwiegens der selbstständigen Tätigkeit (wenn man mal die Vergütung betrachtet) noch ein Problem in der Krankenversicherung ergeben. Wenn die selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich angesehen wird, dann müsste Sie sich Privat oder freiwillig in der gesetzlichen KV versichern, was in jedem Fall etwas teurer werden dürfte. Normal bekommt das aber keine Krankenkasse raus. Da hier jedoch Auftraggeber und Arbeitgeber die gleiche Person sind, besteht durch die regelmäßigen Prüfungen der Rentenvers. beim AG eine gewisse Gefahr, dass das dann doch auffliegt.


    Da das ganze aber nur für 2 Monate ist, ist das Risiko ja ganz gut kalkulierbar. Dieses Risiko trägt erst mal zu 100% der Arbeitgebern (Ausnahme halt die Krankenversicherungsproblematik). Er kann dann höchstens mal Regress bei deiner Freundin nehmen. Kostenpunkt sind halt dann die gesparten Sozialversicherungsbeiträge von ca. 20% der Vergütung und die Lohnsteuer.

  • Sobald allerdings die selbständigen Tätigkeiten überwiegen (z.B. noch ein Werkvertrag andernorts), werden für Mitglieder der GKV -soweit mir bekannt- die gesamten Einnahmen beitragspflichtig. Daher wohl auch die exakte 50/50 'Aufteilung' der Einnahmen bei dieser -meiner Ansicht nach- mehr als fragwürdigen Konstruktion...

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