Ja nur stell dir mal vor Du fährst jemanden über den Haufen. Dann hast du ein Problem am Hals weil die Versicherung sich sicherlich etwas ins Kleingedruckte geschrieben hat was dir nicht gefallen wird...
Ohne Tüv erwischt
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Wenn die Mängel so gravierend wären das für andere eine Gefahr für Leib und Leben besteht denk ich nicht das der TÜV dann einfach nur einen Mängelbericht schreibt und einen dann wieder vom Hof fahren lassen würde.
Da würden sich die Prüfer ja ins eigene Fleisch schneiden wenn die sowas dann wieder in den Straßenverkehr lassen, es passiert was und es käme raus das der Mangel schon beim TÜV bestand.
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Du warst beim Tüv und hast ne Mängelkarte bekommen. Die gilt erstmal 4 Wochen und dein Fahrzeug hat für diese 4 Wochen auch noch Tüv! Innerhalb der Mängelfrist zur Beseitigung darfst du also legal fahren.
Fahr zur Polizei und halte denen den Wisch unter die Nase. -
Zitat
Original geschrieben von OnRoP
Du warst beim Tüv und hast ne Mängelkarte bekommen. Die gilt erstmal 4 Wochen und dein Fahrzeug hat für diese 4 Wochen auch noch Tüv! Innerhalb der Mängelfrist zur Beseitigung darfst du also legal fahren.
Fahr zur Polizei und halte denen den Wisch unter die Nase.Erst einmal muss man auch erwähnen das dafür ein Bußgeld fällig wird.
Da ich schon einmal eine ähnliche Situation hatte kann ich berichten das ich einmal eine Strafe von der Polizei und einmal von der Kfz Zulassungsbehörde erhalten habe, man zahlt also doppelt.Wenn man erwischt wird und die Mängelkarte erhält hat man 10 Tage Zeit das Auto beim TÜV vorzuführen. Tut man dies nicht wird der Wagen umgehend stillgelegt.
Wenn man nun innerhalb der 10 Tage beim TÜV war und dieser Mängel feststellt muss man mit dem Mängelbericht und der Mängelkarte zur Polizeit, diese verlängert die Mängelkarte dann um weitere 4 Wochen.
Das man in der Zeit dann noch TÜV hat würde ich aber nicht unbedingt behaupten, ich würde es jedenfalls nicht riskieren in der Zeit in einen Unfall verwickelt zu sein.... -
Zitat
Original geschrieben von Der_Mond
Das man in der Zeit dann noch TÜV hat würde ich aber nicht unbedingt behaupten, ich würde es jedenfalls nicht riskieren in der Zeit in einen Unfall verwickelt zu sein....Doch, das ist so. Dein Fahrzeug wurde von einem Sachverständigen begutachtet und die Mängel zur Beseitigung innerhalb 4 Wochen festgelegt. Du darfst diese 4 Wochen legal weiter fahren.
Die Frage "was wenn Unfall?" ist aber interessant. -
Zitat
Original geschrieben von Der_Mond
Erst einmal muss man auch erwähnen das dafür ein Bußgeld fällig wird.
Für ein Bußgeld muss man die HU aber schon seeehr lange überzogen haben Der Verwarngeldbereich fängt imho bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten an.ZitatOriginal geschrieben von Der_Mond
Da ich schon einmal eine ähnliche Situation hatte kann ich berichten das ich einmal eine Strafe von der Polizei und einmal von der Kfz Zulassungsbehörde erhalten habe, man zahlt also doppelt.
Da behaupte ich mal frech dass bei Deinem Sachverhalt etwas schief gelaufen ist. Wenn Du die Owi bei der Polizei bezahlt hast, ist das Verfahren abgeschlossen. Da brauch die Zulassungsstelle überhaupt nicht mehr ankommen. Was wollten die überhaupt?ZitatOriginal geschrieben von OnRoP
Doch, das ist so. Dein Fahrzeug wurde von einem Sachverständigen begutachtet und die Mängel zur Beseitigung innerhalb 4 Wochen festgelegt. Du darfst diese 4 Wochen legal weiter fahren.
Die Frage "was wenn Unfall?" ist aber interessant.
So sehe ich das auch :top: Wenn Du bei der HU durchgefallen bist und vier Wochen bis zur Wiedervorstellung hast, kannst Du ganz normal weiterfahren. Wenn die Mängel zu gravierend sind, kratzt der Prüfer die abgelaufene Plakette nämlich ab. -
Zitat
Original geschrieben von SvenBln
Da behaupte ich mal frech dass bei Deinem Sachverhalt etwas schief gelaufen ist. Wenn Du die Owi bei der Polizei bezahlt hast, ist das Verfahren abgeschlossen. Da brauch die Zulassungsstelle überhaupt nicht mehr ankommen. Was wollten die überhaupt?Behaupten kann ich hier auch viel....
Im Endeffekt war es so das der HU Termin auch schon über 2 Monate überzogen war und ich von der Rennleitung angehalten wurde und eine Mängelkarte erhalten habe.
War in dem Fall aber nur Dummheit meinerseits da ich nicht in den Fahreugschein oder auf die Plakette geschaut habe denn als ich am nächsten Tag zur DEKRA fuhr bekam ich ohne Probleme die Plakette.Der Bußgeldbescheid der Polizei trudelte dann wenig später ein (glaub es waren 30 oder 40 DM) und danach noch ein Brief von der Zulassungsstelle wo auch noch einmal 30 oder 40DM fällig wurden. Die Begründung bekomme ich nicht mehr ganz genau hin, glaub so etwas wie keine ABE oder Versicherungsschutz aufgrund des abgelaufenen TÜV oder so, jedenfalls stand im dem Schreiben auch explizit drin das dies unabhängig von einer Owi zu zahlen wäre.
Es auch passieren das man der Zulassungsstelle zur Kasse gebeten wird wenn man z.Bsp. ein Kfz abmeldet welches seit mehreren Monaten keinen TÜV mehr hat.
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Zitat
Original geschrieben von Der_Mond
Der Bußgeldbescheid der Polizei trudelte dann wenig später ein (glaub es waren 30 oder 40 DM)
Nagut, so geht das 30 oder 40 DM sind Verwarngeld. Bußgeld fing bei mehr als 75 DM an. Jetzt ab 40 Euro.ZitatOriginal geschrieben von Der_Mond
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und danach noch ein Brief von der Zulassungsstelle wo auch noch einmal 30 oder 40DM fällig wurden. Die Begründung bekomme ich nicht mehr ganz genau hin, glaub so etwas wie keine ABE oder Versicherungsschutz aufgrund des abgelaufenen TÜV oder so, jedenfalls stand im dem Schreiben auch explizit drin das dies unabhängig von einer Owi zu zahlen wäre.
Nicht alles was in so einem Bescheid steht ist auch rechtens Theoretisch hättest Du ja dann auch noch ein Verwarngeld auferlegt bekommen können, weil Du eine falsche HU-Plakette am Kennzeichen kleben gehabt hast. Also z. B. eine noch gültige HU haben, aber die falsche Plakette am Kennzeichen (ist bestimmt auch eine Owi) Spaß beiseite, ich finde das klingt sehr merkwürdig mit der doppelten Zahlung.ZitatOriginal geschrieben von Der_Mond
Es auch passieren das man der Zulassungsstelle zur Kasse gebeten wird wenn man z.Bsp. ein Kfz abmeldet welches seit mehreren Monaten keinen TÜV mehr hat.
Zur Kasse gebeten kann man da eventuell schon, zahlen würde ich nicht Was ist, wenn das Auto seit Monaten auf meinem privaten Grundstück gestanden hat? Da brauche ich gar keine HU...Vielleicht verrät uns der Thread-Ersteller ja noch wie lange seine HU überfällig war
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Zitat
Original geschrieben von SvenBln
Für ein Bußgeld muss man die HU aber schon seeehr lange überzogen haben Der Verwarngeldbereich fängt imho bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten an.HU 2 - 4 Monate 15EUR, 4 -8 monate 25EUR, mehr als 8 Monate 40EUR + 2 Punkte.
Dazu kommt dann noch für die AU 2 - 8 Monate 15EUR und mehr als 8 Monate 40EUR und noch ein Punkt.
Das ist - solange man nicht kontrolliert wird und eine Mängelkarte bekommt - schon sehr sehr nachsichtig und großzügig im Zeitrahmen. -
ab 40 Euro gibts auch Flensburg-Punkte, die dafür sorgen können, dass die zuvor erworbenen nicht automatisch verjähren.
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