Frage zu Steuererklärung / Kirchensteuerzahlung

  • Hallo zusammen,


    ich bekam die Tage meinen Steuerbescheid von 2006 zugesandt.
    Meine Steuererklärungen mache ich bislang immer mit WiSo Sparbuch, bin damit gut gefahren. Soweit hat auch alles gestimmt, nur eine Position war mir unklar:


    die gezahlte Kirchensteuer wurde um ca. 130€ gekürtzt, was ich nicht verstehen konnte.


    Dies habe ich dann heute telefonisch nachgefragt, nach kurzer Suche meinte der Sachbearbeiter, dies liegt daran, dass ich bei der 2004er Steuererklärung, die ich aber erst im Jahr 2006 machte, eine Erstattung von ca. 130€ bekam, da ich im Jahr 2004 zuviel Kirchensteuer zahlte.


    Soweit so gut - aber verstehen tue ich das nicht!


    Denn wenn ich was zuviel zahle und dies erstattet bekomme - was wohl auch mein Recht ist - wieso wird dies dann ein Jahr später wieder mitangerechnet?


    Dies konnte mir der Sachbearbeiter auch nicht genau erklären, dies sei aber immer so und das Programm mache keine Fehler.


    Kann mir jemand von euch erklären, wieso dies so ist?


    Thorsten

  • Hallo,


    ich weiss nicht ob ich Dich richtig verstanden habe aber ich versuche es mal.


    Du hast also in der Steuerklärung 2004 den zuviel gezahlten Betrag angegeben, oder?


    Dadurch wurden Deine Einkünfte um die zuviel bezahlte KiSt reduziert, denn die KiSt wirkt sich auf Deine Einkommensteuer mindernd aus.


    In der 2006er Steuererklärung hast Du sicherlich "vergessen" anzugeben das Dir EUR 130,- für das Jahr 2004 erstattet wurden. Daher hat das Finanzamt sich jetzt die Dir für 2004 evtl. zuviel erstattete Einkommensteuer wieder zurück geholt.


    Hoffe ich hatte Dich richtig verstanden.



    Grüße

  • Hi, die Kirchensteuer wurde Dir nachträglich in Abzug gebracht!!!!
    Du musst sie im Formular ja eintragen, was Du gemäß Deiner Steuerkarte bezahlt hast. Anschließend musst Du die Erstattung angeben. Die siehst du immer auf den letzten Steuerbescheid. Ich hoffe, Du hast es verstanden. Gruß James.

  • Hallo,


    ich hatte 2004 Kirchensteuer X (habe die Unterlagen gerade nicht zur Hand) bezahlt, da ich aber 2004 heiratete, hatte ich dadurch zuviel gezahlt. Ich bekam dann eine Erstattung der Kirchensteuer von 130€ in der 2004er Steuererklärung.


    Soweit so gut.


    In der Steuererklärung 2006 hatte ich die Erstattung nicht angegeben - wieso auch, habe ich bisher noch nie gemacht. Denn ich war der Meinung, was ich zuviel oder zu wenig zahle wird mit der Steuererklärung abgerechnet und dann entweder nachgezahlt oder erstattet.


    Nur das Finanzamt hat den Betrag in Höhe von 130€ nun eingetragen als Erstattung, was ich nicht verstehen kann?


    Thorsten

  • Zitat

    Original geschrieben von James Ryan
    Hi, die Kirchensteuer wurde Dir nachträglich in Abzug gebracht!!!!
    Du musst sie im Formular ja eintragen, was Du gemäß Deiner Steuerkarte bezahlt hast. Anschließend musst Du die Erstattung angeben. Die siehst du immer auf den letzten Steuerbescheid. Ich hoffe, Du hast es verstanden. Gruß James.


    Kann ich dann im Gegenzug auch Nachzahlungen eintragen?
    Gilt dies auch für andere Posten, also Solidaritätszuschlag und allgemeine Steuern?


    Thorsten

  • Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    Nur das Finanzamt hat den Betrag in Höhe von 130€ nun eingetragen als Erstattung, was ich nicht verstehen kann?


    Du hast die 130 Euro in 2006 doch bekommen. Oder nicht?


    Also wurden sie Dir erstattet. Vielleicht solltest Du gegenüber dem Finanzamt nicht erwähnen, daß Du vorsätzlich die Erstattung nicht angibst.


    Warum das mit der Kirchensteuer so ist, weil das Ausgaben sind, welche Dein versteuerbares Einkommen senken.


    Anderes Beispiel. Bei der Haftpflichtversicherung mußt Du den Beitrag auch mit den Erstattungen verrechnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Du hast die 130 Euro in 2006 doch bekommen. Oder nicht?


    Richtig, aber auch nur, weil ich zuviel gezahlt habe - oder?
    Ich verstehe aber immer noch nicht, wieso dies dann nur mit der Kirchensteuer so geht - oder gilt dies dann für allgemeine Steuern auch?!


    Thorsten

  • Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    Richtig, aber auch nur, weil ich zuviel gezahlt habe - oder?
    Ich verstehe aber immer noch nicht, wieso dies dann nur mit der Kirchensteuer so geht - oder gilt dies dann für allgemeine Steuern auch?!


    Thorsten


    hallo Thorsten,


    in 2004 hast Du EUR 130,- mehr an Kirchensteuer bezahlt. Du hast also in Deiner Steuererklärung 2004 auch EUR 130,- mehr zum "absetzen" gehabt. Deine Einkommensteuererstattung 2004 war daher höher als wenn Du EUR 130,- weniger KiSt angegeben hättest. Also hast Du einen Steuervorteil bekommen, denn die EUR 130,- hast Du ja nachträglich vom Kirchensteueramt wieder bekommen.


    Also holt sich das Finanzamt den zuviel geholten Steuervorteil zurück. Es macht dies indem einfach die Kirchensteuer 2006 um die Erstattung für 2004 verringert wird. Dadurch hast Du in 2006 weniger Kirchensteuer anzusetzen und die Erstattung bei der Einkommensteuer fällt geringer aus. In Summe dürfte das ungefähr auf das selbe heraus kommen.


    Ansonsten hätte das Finanzamt ja nachträglich den Steuerbescheid 2004 ändern müssen, da Du da ja EUR 130,- zuviel angegeben hattest und dies nicht richtig war.



    Grüße

  • Das geht eindeutig aus § 10 (1) Nr. 4 EStG hervor: gezahlte Kirchensteuer. Demzufolge ist um die erstattete Kirchensteuer zu kürzen.


    Oder glaubst du, die malen das extra Feld auf der 3. Seite des Mantelbogens (in 2006 die Zeile 77) mit der lustigen Überschrift "2006 erstattet" nur aus künstlerischer Freiheit dahin? Leider nein...


    Wo in Saarlouis bist du denn? Dann komme ich mal mit dem Einkommensteuergesetz rüber und trinken mal nen Kaffee ;-)

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Das geht eindeutig aus § 10 (1) Nr. 4 EStG hervor: gezahlte Kirchensteuer. Demzufolge ist um die erstattete Kirchensteuer zu kürzen.


    Oder glaubst du, die malen das extra Feld auf der 3. Seite des Mantelbogens (in 2006 die Zeile 77) mit der lustigen Überschrift "2006 erstattet" nur aus künstlerischer Freiheit dahin? Leider nein...


    Wo in Saarlouis bist du denn? Dann komme ich mal mit dem Einkommensteuergesetz rüber und trinken mal nen Kaffee ;-)



    So ist es....die Kirchensteuer wird in jedem Jahr neu festgesetzt!!!! Sie ist eine Veranlagungssteuer. Sie darf als Aufwand (Mantelbogen) abgezogen werden. Nachzahlungen ebenfalls!!!! Die Kirchensteuer beträgt 8 bzw. 9% der Einkommenssteuer (kommt jeweils auf das Bundesland an)!!! Im Jahr der Eheschließung galt für dich das besondere Verfahren!!! Daher die Erstattung. Außerdem machst Du jetzt das Splittingverfahren, dadurch bist Du in der Regel steuerlich besser gestellt und bekommst in der Regel Erstattungen!!!! Cya James

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