ich hab telefonisch den sms-power vertrag abgeschlossen.
da war ja auch ein haufen papierkram dabei, verträge ect.
das muss man ja unterschrieben zurückschicken, oder?
an welche adresse?
was passiert wenn ich nix schicke?
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ich hab telefonisch den sms-power vertrag abgeschlossen.
da war ja auch ein haufen papierkram dabei, verträge ect.
das muss man ja unterschrieben zurückschicken, oder?
an welche adresse?
was passiert wenn ich nix schicke?
Nix passiert,sofern du kein subventioniertes Handy bekommen hast.
hab ich aber
S55
in den ganzen papiern find ich nix wann/wohin und ob überhaupt ich das zeug zurückschicken muss....
ist halt rein logischen denken von mir das bei einen vertrag ohne unterschrift nix geht... ![]()
Hallo,
kann sein, dass ich mich irre, aber hast nicht bei Empfang des Gerätes und des Vertrages einige Blätter unterschrieben? Diese sind alle an O2 zurückgegangen, dann ist alles ok.
Gruss
Realfargo
Wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast, aber Handy und Sims bei dir liegen hast, besteht eben ein mündlicher Vertrag.
Außerdem bekommt man bei den Mobilfunkunternehmen das subv. Gerät nur, sofern man einen Vertrag abschließt. Wenn du also keinen Vertrag unterschrieben undzurückgeschickt hast, werden die ihr Handy auch wieder zurückholen;) .
Denke nicht logisch, sondern juristisch. Das deutsche Recht hat mit Logik absolut nichts zu tun:D .
Gruß
DaFunk
Der Papierkrams dabei ist für Deine eigene Zettelwirtschaft bestimmt.
Das ist alles, was man in diesem Fall mit logischem Denken an Schlüssen ziehen sollte.
grüsse
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von DaFunk
Wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast, aber Handy und Sims bei dir liegen hast, besteht eben ein mündlicher Vertrag.
Außerdem bekommt man bei den Mobilfunkunternehmen das subv. Gerät nur, sofern man einen Vertrag abschließt. Wenn du also keinen Vertrag unterschrieben undzurückgeschickt hast, werden die ihr Handy auch wieder zurückholen;) .
Denke nicht logisch, sondern juristisch. Das deutsche Recht hat mit Logik absolut nichts zu tun:D .
Gruß
DaFunk
Auch Smiles können Polemik nicht beseitigen.
Das deutsche Zivilrecht ist sicher logisch, nur ist es nicht für Laien gemacht. Davon kann man halten was man will, aber nicht darüber urteilen, wenn man die Hintergründe nicht kennt.
Mündliche verträge gibt es in diesem Bereich auf keinem Fall, da es schon wegen dem Fernabsatzgesetz kein Mobilfunkunternehmen solche verträge mündlich abschließen wird. Somit ist der Vertrag schon mit Annahme der bestellten Ware (Handy) welches laut Antrag des Kunden zu diesem Preis nur mit Vertrag zumindest zu diesem Preis gibt, konkludent abgeschlossen. Sicher ist er schon früher formwirksam abgeschlossen worden, leider sind die Umstände nicht völlig angeben worden. Aber nichts für ungut.....;)
Gruss
Realfargo
Das genze würde mich auch intressieren.
Ich habe auch so einen Vertrag. Was ist denn, wenn ich die SIM-Karte
nicht aktiviere? Können dann überhaupt Rechnungen gestellt werden.
bom
Erstens: Man unterschreibt den Vertrag beim Empfang des Geräts. Sicherheit bietet hier das PostIdent-Verfahren, daher kann das Gerät auch nur EIGENHÄNDIG und vom Vertragsnehmer empfangen werden. Sollte der Postmann es an eine andere Person ausliefern, bekommt er mächtig Ärger wenn das rauskommt.
Zweitens: Die SIM-Karte wird nach gewisser Zeit automatisch aktiviert, sofern das Handy nicht retour geht und o2 davon ausgehen kann (durch Sendungsverfolgung), dass das Paket beim richtigen Empfänger gelandet ist.
ZitatOriginal geschrieben von bom
Das genze würde mich auch intressieren.
Ich habe auch so einen Vertrag. Was ist denn, wenn ich die SIM-Karte
nicht aktiviere? Können dann überhaupt Rechnungen gestellt werden.
Ja klar. Vertrag ist ja zustande gekommen. Egal ob die Karte aktiviert wurde oder nicht. Deshalb fallen zumindest Anschlusspreis und Grundgebühr an.
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