Preiserhöhung 0900er Nummern (evtl. außerordentliches Kündigungsrecht)

  • Gibt es eigentlich bei T-Mobile noch irgendwo eine Preisliste zum Herunterladen, wo die Preise für dei Sonderrufnummern drinstehen, ich habe jetzt schon die ganze Zeit verzweifelt gesucht. Bin ich zu blöd. Da müßte doch dann auch irgendwo steh, wie es bei evtl. Preiserhöhungne des Anbieters läuft.

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Und eine Preiserhöhung führt (nach erfolgloser Fristsetzung mit Forderung auf Rückstellung) zum Recht auf außerordentliche Kündigung.


    Soweit es sich um Leistungen handelt die vom Vertragspartner also dem Netzbetreiber angeboten werden ist diese Aussage im Prinzip richtig, dafür gibt es Tarif- und Preislisten. Wenn man nun einen Vertrag hat in dem ausdrücklich drinsteht, dass für 0900er Nummer 2 EUR zu bezahlen sind und man soll demnächst dann 3 EUR bezahlen, dann mag das auch noch hinkommen.


    Aber:
    Ich persönlich kenne keinen Vertrag in dem 0900er Sonderrufnummern derartige gefixt sind, ohne das dort die Möglichkeit eingeräumt wird, dass die Preise abhängig vom Dienstanbieter (nicht Netzanbieter) sind bzw. das Preisänderungen möglich sind.


    Von daher sehe ich für massenweise SoKü jedes Mobilfunkvertragsbesitzers hier auch eher schwarz.

  • Du kann ja auch nur dem Vertragspartner kündigen. Hier wird der Diensteanbieter als der Vertragspartner angesehen, und nicht der Netzzugangsanbieter (in diesem Fall die Telekom).

  • In diesem Fall handelt es sich um Dienste unter Nutzung des jeweiligen Mobilfunknetzes, für die der Diensteanbieter den Preis bestimmt. Somit handelt es sich nicht um Preise des Mobilfunkanbieters und eine außerordentliche Kündigung scheidet eindeutig aus.

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Darf schon, stellt aber eine Preiserhöhung dar.


    Wie ja schon geschrieben, die 0900er Nummern können vom Diensteanbieter beliebig bepreist werden (Bisher 2, ab September 3 Euro pro Minute). Der Preis wird bei Gesprächsbegin angesagt.
    Es gibt keine festgelegten Preise wie bei den 0180er Nummern, dass z.B. Anrufe zu 0900-1 Nummern 1 Euro und Anrufe zu 0900-2 Nummern 2 Euro pro Minute kosten.


    Laut Preisliste kostet der Anruf einer 0900er Nummer über einen Mobilfunkbetreiber eben den Preis, den der Diensteanbieter festgelegt hat und am Anfang des Gesprächs angesagt wird.

    r=3,16 km


    prepaidinfo.de Prepaidtarife, Roamingpreise, Preise und Einstellungen für MMS und WAP, Übernahmeformulare

  • Zitat

    Original geschrieben von drago
    Gibt es eigentlich bei T-Mobile noch irgendwo eine Preisliste zum Herunterladen, wo die Preise für dei Sonderrufnummern drinstehen, ich habe jetzt schon die ganze Zeit verzweifelt gesucht. Bin ich zu blöd. Da müßte doch dann auch irgendwo steh, wie es bei evtl. Preiserhöhungne des Anbieters läuft.


    http://www.t-mobile.de/downloa…gesamtpreisliste_0807.pdf


    auf Seite 54

  • Danke für den Link. Kannnst du mir auch verraten, wie man dort von der Startseite von t-mobile hingelangt - ist das irgendwie versteckt oder bin ich wirklich blind?

  • Zitat

    Original geschrieben von Neikon
    leibi, hast du irgendwelche Quellen zu deiner Aussage?

    BGB, BGB-Kommentare und Rechtsprechung.


    Zitat

    Ich wette das keiner ein SoKü durchkriegen wird...

    Das glaube ich sogar auch. "Ein SoKü" kennt höchstens 1&1, die anderen seriösen Läden sprechen von außerordentlicher Kündigung.


    Zitat

    Theoretisch sieht es immer anders aus als Praktisch.
    Meinst du tatsächlich die NB lassen es zu, dass jeder Kunde ein SoKü bekommen kann?

    o2 sicher nicht. Da sind Telefonate ja Nebenleistungen und gehören nicht zu den Hauptvoraussetzungen eines Mobilfunkvertrages. (Huch, war da Ironie?)


    Aber da eine Kündigung ja glücklicherweise eine einseitige Willenserklärung ist, ist es im Grunde (sofern man sich sicher ist, dass man darf) völlig schnuppe, ob der NB die Kündigung "zulässt" oder ob er mit dem Fuß aufstampft.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Soweit es sich um Leistungen handelt die vom Vertragspartner also dem Netzbetreiber angeboten werden ist diese Aussage im Prinzip richtig, dafür gibt es Tarif- und Preislisten. Wenn man nun einen Vertrag hat in dem ausdrücklich drinsteht, dass für 0900er Nummer 2 EUR zu bezahlen sind und man soll demnächst dann 3 EUR bezahlen, dann mag das auch noch hinkommen.


    Aber:
    Ich persönlich kenne keinen Vertrag in dem 0900er Sonderrufnummern derartige gefixt sind, ohne das dort die Möglichkeit eingeräumt wird, dass die Preise abhängig vom Dienstanbieter (nicht Netzanbieter) sind bzw. das Preisänderungen möglich sind.

    Das wäre noch kein Hindernis. Sofern an Tag 1 mit 2 EUR abgerechnet wird und an Tag 1+x mit 3 EUR, dann ist es dennoch eine Preiserhöhung. Ob da nun vorher etwas (schriftlich) vereinbart wurde oder nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von schinge
    Du kann ja auch nur dem Vertragspartner kündigen. Hier wird der Diensteanbieter als der Vertragspartner angesehen, und nicht der Netzzugangsanbieter (in diesem Fall die Telekom).

    Höchstens das könnte zum Stolperstein werden, richtig. Da muss ich mal ein wenig darüber nachdenken.

  • Ich weiß ja jetzt nicht auf welches "lex specialis" Du Dich da beziehen willst, aber hier ist der Fall mehr als eindeutig, da gibt es keine "Stolpersteine" sondern es ist höchstrichtlich entschieden, dass bei der Nutzung von Mehrwertdiensten eben nicht der Netzanbieter der Vertragspartner ist, sondern der Dienstanbieter der Mehrwertdienste.


    Da aber für die Nutzung von Mehrwertdiensten kein fester Betrag zwischen Dir und dem Netzanbieter vereinbart wurde kannst Du Dich nicht darauf berufen, dass die "Erhöhung" ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages ist, weil es nie Bestandteil des Vertrages gewesen ist.


    Theoretisch hättest Du bereits jetzt schon das zahlen müssen, was Dir bei einem Anruf einer solchen Nummer im Vorfeld angesagt wird. Aufgrund des TKG war es den Netzbetreibern bisher nur gestattet 2 € zu berechnen und künftig eben 3 €. Das ist aber noch lange keine Preiserhöhung durch den Netzanbieter weil er künftig eben statt 2 € dann 3 € an den Dienstanbieter weiterleitet.


    Die Leistungen die Du vom Netzanbieter in Anspruch nimmst werden nicht teuerer -> kein wichtiger Grund zur Kündigung.

  • Zitat

    Original geschrieben von drago
    Danke für den Link. Kannnst du mir auch verraten, wie man dort von der Startseite von t-mobile hingelangt - ist das irgendwie versteckt oder bin ich wirklich blind?


    Rechts oben im magentafarbenen Bereich auf "Hilfe & FAQ". Dort dann links unten auf "Broschüren" und dann kannst Du anklicken, was Du brauchst.

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