ASUS-Notebook gekauft und nach 4 Wochen ein defekt :(

  • Sag ich ja :D (Sorry, meine Brille ist noch in der Reinigung)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Nein vorher war es bei mir in der Tat auch Toshiba, deswegen habe ich ja eben auch nicht nochmal ins selber "klo" gegriffen, um mal deine Formulierung zu benutzen ;)


    Ich dachte mit ASUS hätte ich ja vielleicht mehr Glück.

  • Heee, darauf mußt du aber Nutzungsgebühr zahlen :D :D


    Hmm...hast du jetzt eigentlich mal die Sache mit der SW-seitigen Deaktivierung geprüft? Ansonsten - gibts nicht spezielle Fachhändler/Reparatur-Läden, die das ggf. machen können, ohne es wegzuschicken?

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Ja softwaremäßig ist alles in Ordnung.


    Ich werde einfach noch ein bisschen abwarten und das Gerät abholen lassen bzw einschicken wenn ich mal ein bisschen weniger Zeit habe.


    Grundsätzlich ist das schon ne gute Idee mit den Fachhändlern, aber ich denke auch die werdes es entweder einschicken, oder ich muss das Glück haben, dass ASUS zufällig mit so einem Fachhändler in meiner Nähe zusammenarbeitet.

  • Egal ob jetzt Gewährleistung oder Garantie in Anspruch genommen wird:


    Eingeschickt wird das Ding eh, ob nun selbst an den Hersteller (Garantie) oder vom Verkäufer (Gewährleistung).


    Der einzige Vorteil bei Inanspruchnahme der Gewährleistung liegt darin, dass man dem VK das Geräte nach einigen Reparaturversuchen um die Ohren hauen kann, bei Garantie geht das nicht.

  • Die aber sicher nicht besagt, das der Händler es sofort austauschen muss.


    Les das BGB mal ganz genau ;).

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Und Du lies mein Posting noch mal lieber ganz genau...


    Es hat doch keiner was davon gesagt, dass es sofort ein neues Gerät gibt oder?
    Nur das bei mehrfachen erfolglosen Reparaturversuchen ein Rücktritt vom KV möglich ist. (Und das ist vollkommen BGB und BGH konform...)

  • Schau mal auf die Uhrzeit, ich habe sicher nicht dich gemeint. Du warst einfach nur eine millisekunde zu schnell :D

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

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