Haftpflichtfrage bei einem Freund.

  • Ola.


    Nach einem lustigen Abend brauch ich mal Eure Hilfe:


    Während Einer feucht-fröhlichen Feier kam ein Kumpel angelaufen (der auch schon feucht fröhlich unterwegs war) und hat mich angerempelt.
    Ich stürzte und trug folgende Schäden davon:


    Gürtelschnalle komplett abgerissen
    Loch im Ärmel der Jacke
    Loch im linken Bein der neuen Jeans


    Gesamtschaden ca. 100€.


    Habe den Schaden natürlich sofort bei ihm angezeigt. Ferner gibt es einen Zeugen.
    Von den Schürfwunden an Ellbogen und Knie will ich mal abesehen...!


    Der Verursacher war (stark) alkoholisiert und lebt noch bei Mama und Papa. Habe ihm selbstredend ofenbart, das er die Haftpflicht seiner eltern in Anspruch nehmen solle, aber fühle mich grade wegen des freundschaftkichen Verhältnisses etwas unsicher...!


    Kann jemand Erfahrungswerte beitragen?


    -Andi-

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  • Das ist doch kein Problem: Verursacher, Kausalität und Schaden haben wir. Ich gehe aber dabei davon aus, daß ihr in Wahrheit praktisch nüchtern wart. :)
    Gegenüber deinem Kumpel ist das natürlich i.O. Wer was kaputt macht muß auch dafür einstehen. Da sollte er eigentlich auch selbst drauf kommen. Mit meinen Freunden wäre das sofort klar.

  • Würde ich auch so sehen. Deinem Freund bzw. seinen Eltern entsteht dadurch ja auch kein Nachteil, wenn er die Haftpflicht in Anspruch nimmt, wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege.


    Allerdings kann die Sache mit dem Alkohol evtl. zu einem Problem bei der Versicherung werden. Aber man muss ja auch nur das erzählen, was wirklich ist für den Tathergang.


    Gruß,
    Nase

    -- Nokia E51 rosé + simyo --

  • Jep, arne hat völlig Recht. Wenn er was ursächlich kaputt macht, dann soll er dafür auch gradestehen. Wie er es dann regelt: sollte Dir egal sein können, ob er es "cash" zahlt oder der Haftpflicht erzählt, was passiert und und den Alokohol dabei aus dem Spiel lässt. Denn wenn er der HP vom Alkohol erzählt, sieht er vermutlich keinen Cent.


    Mir ist ähnliches mal auf nem Schulausflug im Winter passiert. Bin auf glattem Untergrund ausgerutscht, hab versucht mich an nem Kumpel festzuhalten, der ann auch hingeflogen ist und dessen Jacke dann Löcher hatte. Hat die Versicherung anstandslos bezahlt.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Das mit dem Alkohol und der Haftpflicht ist ein weitverbreiteter Irrglaube! Die private Haftpflichtversicherung zahlt auch nach Folge von Alkoholgenuss - immer dann, wenn man persönlich nach BGB haften muss! Darunter fällt auch das grob fahrlässige Betrinken und Herumrennen und Leute umwerfen!


    Auch bei Verkehrsunfällen mit Alkoholeinfluß zahlt der Versicherer an den Geschädigten, wird aber vom alkoholisierten Verursacher einen Regreß verlangen.


    Also einfach beim Versicherer anzeigen und hoffen, dass der Verursacher mitversicherte Person im Vert´rag der Eltern ist!

  • Re: Haftpflichtfrage bei einem Freund.


    Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Stellvertretender Leiter Schadensregulierung
    Capitol Versicherung AG


    war das eine Fangfrage?


    ;-)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Gerade wenn man befreundet ist, sollte es selbstverständlich sein für den Schaden aufzukommen!
    Natürlich auch bei Fremden.... dafür hat man ja die Versicherung !
    Also ruhig und ohne bedenken Deine Ansprüche stellen!


    Mitversichert bleiben Kinder bei den Eltern.... solange sie mit im Haushalt leben und keine eigenen Einkünfte haben!
    Hatte mich damals extra bei meiner Versicherung (HUK) erkundigt, als mein Sohn Volljährig wurde.


    Das Wort Alkohol würde ich persönlich aber nicht bei der Versicherung erwähnen.... wenn man sich friedlich einig wird !



    EDIT: ups.... des hab ich gar nicht gelesen polli:D:D obwohl es gross drunter steht :D:D

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

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