Arbeitgeber, Gehaltszahlungen & Bankkonten.

  • Hey!



    Danke schonmal für eure Infos! :top:


    Hm, ok - also bei einem fremden Konto mit fremden Kontoinhaber kann es also wirklich Probleme geben. Ok, dann lag ich da schonmal falsch.


    Wie sieht das aus wenn mein Bekannter allerdings Kontoberechtigt auf diese Konto wäre? Würde das dann langen?


    Und nochmal kurz zur Gehaltszahlung per Scheck oder Bargeld: darf der Arbeitgeber das verweigern, obwohl mein Bekannter als Arbeitsnehmer diese Zahlungsweise wünscht?


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin55


    Wie sieht das aus wenn mein Bekannter allerdings Kontoberechtigt auf diese Konto wäre? Würde das dann langen?


    Nein ging bei uns auch nicht, denn meine Frau hatte schon Berechtigungen und Vollmachten, aber das ist auch nicht zulässig. Es muss definitiv ein Gemeinschaftskonto sein oder ein auf seinen Namen ausgestelltes Konto.

  • Hey!



    Hm, ok - dann habe ich da ja wohl tatsächlich komplett falsch gelegen. Aber wenigstens wieder etwas dazu gelernt!


    Bliebe also in einem solchen Falle nur die Möglichkeit der Zahlung per Gehaltsscheck oder Bargeld.


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Re: Arbeitgeber, Gehaltszahlungen & Bankkonten.


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin55
    Alles das wäre laut Aussage seines Arbeitsgebers nicht erlaubt, und daher auch nicht möglich.


    Die Frage wurde ja noch nicht beantwortet - oder?


    Das liegt daran, daß der Arbeitgeber gegenüber dem Finanzamt lückenlos nachweisen muß, wohin Zahlungen gegangen sind. Somit sind Zahlungen an jemand anderen als den Gehaltsempfänger nicht zulässig und geben Probleme bei Steuerprüfungen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer


    schmusehandy: das mit dem Pfändungskonto ist derzeit als Überlegung zu einem Gesetzentwurf, aber noch nicht Gesetz.


    Nein Du verwechselt etwas ;) Das P-Konto ist dann ein Konto wo rein gar keine Pfändung durchgeführt wird um nicht ständig mit Pfändungen konfrontiert zu werden. Das was ich meine ist die Fruchtlose Pfändung eines Kontos wenn nur das Gehalt drauf ist und kein weiteres Guthaben vorliegt das unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Die Pfändungfreigrenze gilt nämlich dann auch in diesem Falle. Problem ist nur sobald ich was davon abhebe und in meine Tasche stecke kann eine Taschenpfändung erfolgen die wiederum schütz nicht mehr das Konto und nicht den Geldbeutel. Man ist so gesehen erst mal sicher vor einer Pfändung wenn man die Grenze unterschreitet und die notwendigen Lebensunterhaltungskosten belegen und beweisen kann.


    Schau mal bei Wiki nach unter Pfändungfreigrenze und Kontopfändung. Im ersten Moment ist der Kontoinhaber der Dumme und muss sich erst mal mit den Gerichten rumschlagen. Dazu gehört Kontoauszug um zu beweisen das der Betrag rein Gehalt ist und weniger als den Pfändbaren Anteil beträgt.

  • Das weiß ich wohl, ich arbeite ja in ner Bank ;) . Ich hatte nur im ersten Posting den Satz überlesen, dass man erst zum Gericht muss, um eine Freigabe zu erreichen und es deswegen irrtümlich auf das P-Konto bezogen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Also wenn das Gehalt gepfändet wird dann wird es direkt beim Arbeitgeber gepfändet, da spielt das Konto gar keine Rolle weil da kommt gar nix pfändbares mehr an. Davon abgesehen -aber ich bin kein Banker- spielt es doch eigentlich bei Überweisungen gar keine Rolle was ich für einen Namen eintrage, Hauptsache Konto und BLZ stimmen. Oder?

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Davon abgesehen -aber ich bin kein Banker- spielt es doch eigentlich bei Überweisungen gar keine Rolle was ich für einen Namen eintrage, Hauptsache Konto und BLZ stimmen. Oder?


    Kommt wohl darauf an, wie "gut" die Bank prüft.


    Ich hatte es schon, daß ich mich mit der Kontonummer vertan habe. Sprich - im Tran meine Privatkontonummer angegeben, obwohl ich eigentlich das Firmenkonto meinte.


    Das Geld kam zum Glück zurück mit dem Vermerk. Empfänger ist nicht Kontoinhaber.

  • nein, es spielt sehr wohl eine Rolle. Denn sonst wäre ja die ganze Diskussion bis jetzt überflüssig gewesen ;) GwG und AO nochmal als Stichworte genannt. Normalerweise wird geprüft, ob die Daten zueinander passen oder nicht. Wenns nicht passt, wird das Geld zurückgeschickt.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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