Als Privatperson Rechnung / Quittung ausstellen möglich? Entstehen dadurch Pflichten?

  • Hallo.


    Mir ist in letzter zeit mehrfach aufgefallen, das Interessenten sich auf meine bei eBay eingestellten Handies melden, jedoch immer wieder den Wunsch haben, von mir eine Rechnung über den Verkauf zu bekommen.


    Ich handele immer als Privatperson, sprich die Gadgets die ich gekauft habe, werfe ich dort nach einiger Zeit wieder auf den Markt.


    Darf ich überhaupt eine Rechnung ausstellen? Und wenn ja: Entstehen daurch weitere Pflichten, bzw Rechte für den Käufer? Mir ist der Grund der Rechnungsstelllung nicht wirklich plausibel.


    -Andi-

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  • Rechnung für gekaufte Artikel


    Ich denke, daß die Käufer eine gewisse Art von Sicherheit haben möchten, daß sie keine "vom LKW gefallenen" Artikel erworben haben.
    Falls sie im nachhinein z. B. von der Rennleitung gefragt werden, woher denn wohl der angeblich regulär erworbene Artikel stammt, dann wollen die dem Anfragenden eine "offizielle" Rechnung vorlegen können.


    Es bleibt die Frage offen, ob dies im Ergebnis wirklich mehr Sicherheit bietet.




    Nachtrag zum Thema Pflichten:
    Falls Du in Summe pro Jahr mehr als 400 Euro Einnahmen aus Verkäufen erzielst müsstest Du die Gesamteinahmen entweder voll versteuern oder alternativ (dann als Kleingewerbetreibender) mindestens eine Einnahme- Ausgabenrechnung vorlegen können.
    Bin nicht ganz auf dem laufenden, könnte sein, daß der Betrag irgendwann erhöht wurde.

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  • Wenn du die Handys gekauft hast, hast du doch bestimmt einen Nachweis, eine Rechnung über den Kauf.
    Da wäre es doch sinnvoller diese den ebay Kunden mitzuliefern, damit sie über den rechtmäßigen Ursprung der Ware sicher sein können.

  • Zitat

    Original geschrieben von kia
    Wenn du die Handys gekauft hast, hast du doch bestimmt einen Nachweis, eine Rechnung über den Kauf.
    Da wäre es doch sinnvoller diese den ebay Kunden mitzuliefern, damit sie über den rechtmäßigen Ursprung der Ware sicher sein können.


    Das tu ich auch immer. Steht auch immer im Auktionstext mit genauem Rechnungsdatum.
    Dennoch wünschen einige Käufer halt nochmal eine eigens von mir ausgestellte Rechnung.


    -Andi-

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  • Natürlich darfst du auch als Privatperson Rechnungen ausstellen, nur eben keine Umsatzsteuer darin ausweisen.

  • Ich verlange auch bei "einigen" Artikel die ich über Ebay oder anderen Leute kaufe... einen Rechnungs/Kaufbeleg.
    Es geht wirklich hierbei nur um die Sicherheit, diesen Artikel (ganz besonders bei Handy's) gekauft zu haben.
    Wir waren mal in solch einer verfahrenen Lage.


    Ich weiss nicht weshalb die Leute die bei Dir kaufen dies wollen.... aber Du kannst ja auch nachfragen , wofür sie dies wollen.


    Ich werde auch von einigen Verkäufern deswegen zurückgeschrieben, weil sie sich unsicher sind und ich finde die Frage von denen auch Okay.
    Die meisten schreiben einfach den Namen des Artikel und den Preis..... Garantieansprüche oder sonstige Vorteile habe ich aber nicht ....will ich dadurch auch nicht!

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • 1) Du darfst als Privatperson Rechnungen ausstellen ohne irgendeine Verplfichtung einzugehen. Ich bin mir nicht sicher, ob der Termini "Rechnung" nur den Gewerbetreibenden vorbehalten ist oder ob auch Privatmann das benutzen kann. Ich würde eher auf Quittung tendieren (für den Privatmensch).


    2) Wenn ein Händler das bei dir kauft: er braucht alle Belege fürs Finanzamt. Natürlich geht es auch, indem der Händler die ebay Transaktion / Kontoauszug druckt und somit einen Nachweis seiner Ausgabe hat, aber ne Rechnung ist praktischer


    3) Wenn Privatmann/-frau das bei dir kauft, dann eher wegen der Sicherheit o-ä., denn wenn die die Ware weiterverkaufen wollen, werden die im GS oder woanderswo auch gerne gefragt, ob die einen Nachweis haben, dass das Gerät denen gehört.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ich bin mir nicht sicher, ob der Termini "Rechnung" nur den Gewerbetreibenden vorbehalten ist oder ob auch Privatmann das benutzen kann.


    Du kannst es auch "Rechnung" nennen, denn das ist es ohnehin, egal wie man es nennt.
    §14 UStG:


    1Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Es ist eine Rechnung und keine Quittung. Bei einer Quittung wird ja gleichzeitig auch der Erhalt des Betrages quittiert.

  • Ggf. sollte man zur Sicherheit nicht vergessen, auf die Rechnung draufzuschreiben, daß man als 'Privatverkäufer' keine Gewährleistung übernimmt.

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