Lieferverzug beim Handy

  • Nicht E-Plus hat DIR die Möglichkeiten einzuräumen, sondern DU hast E-Plus zu sagen, wo's lang geht! Dass sie das nicht zugeben wollen ist klar. Lass dich nicht weichkochen, wenn du nicht vom Vertrag zurücktreten willst, sondern daran festhalten und dein Handy bekommen, dann hast du das Recht dazu. Das musst du denen nur klarmachen. Am besten schriftlich.
    Wie schon erklärt, wenn E-Plus die Leistung nicht erbringen kann oder will, dann sind sie dir gegenüber zum Ersatz verpflichtet. Wenn du natürlich zurücktrittst, entfällt dieser. Dann kannst du nur noch einen "kleinen" Schadenersatz fordern, also evtl. die Mehraufwendungen die du hast, um woanders nen Vertrag abzuschließen.

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  • vodafrank


    Sehe ich nicht so. Wie ich es verstanden habe, hat eplus seinen Teil des Vertrags erfüllt (mal abgesehen vom Netz - SCNR). Der TE schrieb, er hat den Vertrag bei einem Händler gemacht. der muss nun von dem Geld, das er von eplus bekommt, ein Telefon liefern. Und das hat er nicht gemacht. Der TE kann höchsten verlangen, dass dem Händler Druck gemacht wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Nicht E-Plus hat DIR die Möglichkeiten einzuräumen, sondern DU hast E-Plus zu sagen, wo's lang geht! Dass sie das nicht zugeben wollen ist klar. [...] wenn E-Plus die Leistung nicht erbringen kann oder will, dann sind sie dir gegenüber zum Ersatz verpflichtet.


    Ähm, ich glaube mit dem Satz "...mein E-Plus-vertrag über ein Zweithändler, also nicht direkt bei E-Plus , abgeschlossen..." ist doch klar, das nicht E-Plus der Leistungserbringer (=Lieferer des Handys) ist, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Was dir bleibt:


    , gerät E-Plus in Verzug und du kannst dir dein Handy irgendwo anders kaufen und E-Plus hat hierfür die kompletten Kosten zu tragen.


    Moin,


    wie kommst Du denn auf das schmale Brett ? Hast Du auch oben angefangen zu lesen ? Das Mobile sollte vom Händler kommen und nicht von e+...


    mr


    Edit : Nur zum Verständniss: e+ ist in diesem Fall lediglich der Erbringer von Mobilfunkdienstleistungen.


    Edit 2: vodafrank: Keine Ahnung, woher Du Deine Weisheiten hast, aber das ist doch von vorn bis hinten ....mit Verlaub .....hanebüchener Unfug.

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Ja gut aber trotzdem hat er doch in dem Punkt recht, dass ich bei einer angemessenen Fristsetzung das recht auf "Schadensersatz statt Leistung" habe, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von Fanta-Maichi
    Ja gut aber trotzdem hat er doch in dem Punkt recht, dass ich bei einer angemessenen Fristsetzung das recht auf "Schadensersatz statt Leistung" habe, oder?


    Sicher, gegenüber dem Händler. Den der ist ja an dem Dilema schuld.


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • @ mr2000:


    Schmal scheint hier eher dein Verständnis zu sein.


    Klar hat er seine Forderungen gegenüber dem Händler zu stellen. Dies sollte damit aber auch gemeint sein Mr. Haarspalter.


    Das was du als Unfug bezeichnest nennt sich geltendes Recht, nachzulesen im BGB.

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  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    @ mr2000:
    Klar hat er seine Forderungen gegenüber dem Händler zu stellen. Dies sollte damit aber auch gemeint sein Mr. Haarspalter.


    Schätzchen,


    lies Dir deinen Unfug noch mal durch. Du behauptest in mehreren Postings, er solle sich bei e+ beschweren, dort was holen u.s.w. ;-))


    Over and Out


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

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