Re: postbank
ZitatOriginal geschrieben von lola13
Wir hatten mal ein Tagesgeldkonto, das schon beim ersten Login einen Bestand von 3000 Eur hatte, die uns nicht gehörten.
Da wünscht man sich doch, dass der Fehler gar nicht korrigiert wird.
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Re: postbank
ZitatOriginal geschrieben von lola13
Wir hatten mal ein Tagesgeldkonto, das schon beim ersten Login einen Bestand von 3000 Eur hatte, die uns nicht gehörten.
Da wünscht man sich doch, dass der Fehler gar nicht korrigiert wird.
hvb
wir sparen hat jetzt nur noch die 1500 Guthaben im Text
Postbank: Ich habe der Bank reichlich
Zeit gelassen, den Fehler selbst zu finden, habe ihn aber letztendlich selbst gemeldet
Re: hvb
ZitatOriginal geschrieben von lola13
wir sparen hat jetzt nur noch die 1500 Guthaben im Text
Postbank: Ich habe der Bank reichlich
Zeit gelassen, den Fehler selbst zu finden, habe ihn aber letztendlich selbst gemeldet
Hmm, vielleicht war das das Startguthaben für gute Kunden. ![]()
![]()
Mal was Positives: Ab 29.08.14 1,5% beim Advanzia Tagesgeldkonto:
https://www.advanzia.com/Produkte/Advanziakonto-Tagesgeld/
Zwar nur für 3 Monate, kann sich aber bei entsprechend hoher Einlage der Aufwand dennoch lohnen....
läuft die eröffnung in diesem fall einfacher, wenn man bereits die gebührenfrei cc hat?
nokia*night*
ZitatOriginal geschrieben von Reifel
Mal was Positives: Ab 29.08.14 1,5% beim Advanzia Tagesgeldkonto:
https://www.advanzia.com/Produkte/Advanziakonto-Tagesgeld/
zwei Dinge noch:
- gilt nur für Neukunden. Neukunde ist jemand der noch nie ein TG-Konto dort hatte bzw. eben noch nie was einbezahlt hatte (was wohl so gut wie nie vorkommt). Die Bank vergisst ehemalige Kunden auch nicht, daher ist man nur einmal im Leben Neukunde
- es wird die EU-Quellensteuer abgeführt bzw. alternativ Mitteilung an's Finanzamt und selbst versteuern, keine Abgeltungssteuerabrechnung möglich
Frage von nokia*night*, wenn man KK-Kunde ist:
nein, Anlage-Bereich und KK-Bereich sind komplett getrennte Bereiche der Bank. Daher kein Unterschied ob man schon eine KK bei der Bank hat oder nicht.
Ist wie bei Barclaycard und Barclays auch. Der eine Bereich der Bank kann nicht auf die Daten des anderen zugreifen.
danke für das feedback
ich hatte tatsächlich dort noch kein konto, schon allein aufgrund der kurzen laufzeit von 3 monaten hatte ich in letzer zeit immer davon abgesehen
Doch in der jetzigen situation, wo man oft nicht mal mehr 0,9 bekommt sind 1,5 dann doch eine überlegung wert ![]()
bzgl. quellensteuer: ist das dann viel was man extra regeln muss, was bei einem konto in DE nicht notwendig ist?
nokia*night*
ZitatOriginal geschrieben von nokia*night*
bzgl. quellensteuer: ist das dann viel was man extra regeln muss, was bei einem konto in DE nicht notwendig ist?
Zwingt Dich in jedem Fall zur Abgabe der Anlage KAP bei der ESt-Erklärung (entweder um zu viel gezahlte Steuern der EU-Quellenbesteuerung zurück zu bekommen oder um die noch nicht abgeführte Abgeltungssteuer zu entrichten). Wenn Dein FA pingelig ist, so kann es eine 'vollständige' KAP-Erklärung verlangen, so dass Du alle KAP-Erträge von anderen Banken ebenfalls mitdeklarieren musst. Wenn Dein FA 'gutmütig' ist, so musst Du nur die Advanzia-Erträge eintragen und kannst auf den Rest verzichten.
ZitatOriginal geschrieben von nokia*night*
ich hatte tatsächlich dort noch kein konto, schon allein aufgrund der kurzen laufzeit von 3 monaten hatte ich in letzer zeit immer davon abgesehen
Doch in der jetzigen situation, wo man oft nicht mal mehr 0,9 bekommt sind 1,5 dann doch eine überlegung wert
bzgl. quellensteuer: ist das dann viel was man extra regeln muss, was bei einem konto in DE nicht notwendig ist?
mit "selten der Fall" meinte ich dass jemand bereits ein Konto eröffnet hat, aber noch nie einen cent dort einbezahlt hat. Sowas wird wohl nie vorkommen, ist also nur eine Floskel in der Formulierung von Neukunde.
Nun, Quellensteuer sind 35%, Abgeltungssteuer wären lediglich 25% + Soli + KiSt.
Wegen Steuer, es gibt drei Möglichkeiten:
1) Du verzichtest auf die Erstattung/Verrechnung der Differenz
2) Du entscheidest Dich für die "Selbstversteuerung", sprich die Bank führt gar nichts an Steuern ab, informiert aber Dein Finanzamt darüber --> Du darfst die Angabe der Steuern in der EkSt-Erklärung hier besonders nicht vergessen
3) Du lässt Quellensteuer abführen und verrechnest dann in EkSt-Erklärung.
Probleme:
bei 3):
Laut einem Bekannten, den ich bei seinem Steuerberater habe nachfragen lassen, muss man wohl ALLE Einkünfte angeben, und zwar auch die bei denen Du bereits Deine Steuerschuld per Abgeltungssteuer beglichen hast. Je nach Anzahl an Konten könnte das sehr aufwendig sein.
Es gilt wohl das Prinzip alles oder nichts angeben. Also nur die eine Steuerbescheinigung einreichen mit der Quellensteuer und dann sagen "bei den restlichen ist bereits per Abgeltungssteuer alles abgegolten" würde wohl nicht funktionieren.
Wie gesagt kann sehr aufwendig sein, und ob Du wirklich dem Finanzamt alles so deutlich auflisten möchtest, wo Du auf den cent genau was erwirtschaftet hast, das musst Du entscheiden.
bei 2):
evtl. gleiches Problem wie bei 3), ist aber nur eine Vermutung.
bei 1):
schmälert halt den Zinssatz entsprechend
Louvain
ich bin der Meinung (ist aber nur eine Meinung), dass Dich eine Einkunft mit Quellensteuer nicht dazu zwingt, dass man Zinseinkünfte (egal ob die eine oder alle) in der EkSt-Erklärung angeben muss. Sonst würde eine Quellensteuer gar keinen Sinn machen. Die soll verhindern dass die "Nicht-Angeber" einen Steuervorteil haben.
Formal korrekt wäre eine Angabe. Aber bestraft werden kannst Du meiner Meinung nach nicht. Eine Strafe wäre nur gerechtfertigt wenn Du weniger Steuern bezahlst als Du eigentlich müsstest. Im Fall von 1) machst Du ja sogar das Gegenteil, Du zahlst mehr als Du müsstest.
Das FA erfährt automatisch denke ich auch nur im Fall von 2) dass Du im Ausland Zinseinkünfte erwirtschaftet hast.
danke für die erläuterungen
da ich bisher ohnehin immer alle einkünfte in der kap angegeben habe, wäre das kein mehraufwand
nur etwas neues, da ansonsten alles im inland abgelaufen ist
nokia*night*
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