Also dann hast Du mich falsch verstanden. Ich wollte nie sagen, dass es deshalb kein Sonderkündigungsrecht gibt, weil der Kunde ein Wahlrecht hat, sondern es handelt sich bei der Telefonauskunft um eine Nebenleistung, eben weil der Kunde ein Wahlrecht hat und die Auskunft kein wesentlicher Bestandteil eines Mobilfunkvertrages ist.
E-Plus Erhöhung Telekom Auskunft ab 1.12.07 auf 99 cent
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Irgendwie missverstehen wir uns in der Tat glaube ich.
Evtl. wird es durch deine folgende ausführliche Begründung inklusive Paragraphen klar. -
Das Problem ist halt, dass es für oder gegen eine Sonderkündigung in einem solchen Fall keinen Rechtsautomatismus gibt, das BGB ist eben in vielen Fällen ziemlich allgemein gehalten und bedarf der Auslegung.
Für die Sonderkündigung spricht, dass es dem Kunden in der Regel völlig egal sein kann, wie sein Anbieter eine Leistung einkauft. Sonst könnte ja jede Preiserhöhung mit z.B. gestiegenen Stromkosten, gestiegenen Preisen am Elektronikmarkt oder dem unerwartet doch noch eingeführten gesetzlichen Mindestlohn für Hotline-Mitarbeiter begründet werden. Wenn sich z.B. die Preise für den Interconnect durch eine neue EU-Regulierung verzehnfachen würden, könnte der Mobilfunkanbieter vor den Gerichten sicher ein Sonderkündigungsrecht für sich durchsetzten, weil die Vertragsfortsetzung für ihn "unzumutbar" wäre.
Gegen die Sonderkündigung spricht, dass man eine Unterscheidung in Haupt- und Nebenleistungen eines Vertrages (woran man das auch immer festschreiben mag) einführt.
Tatsache bleibt, dass man dies (und die entsprechende Auslegung des entsprechenden BGB-Abschnittes) in jedem einzelnen Fall, egal ob es sich um Mobilfunk oder ein Fitnesstudio handelt, von einem Gericht klären lassen müssen wird, so funktioniert das nunmal mit dem Zivilrecht.
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sodale - hatte eben ein Telefonat mit der Hotline:
---- schnipp ----
vielen Dank für das angenehme Gespräch.
Nach detaillierter Recherche können wir Ihnen nun bestätigen, dass die Preiserhöhung der Auskunft 11833 bundeseinheitlich gilt und nicht an unser Unternehmen gebunden ist. Gern senden wir Ihnen den entsprechenden Link, wo Sie eine genaue Auskunft zu der Erhöhung erhalten können.
http://www.telespiegel.de/news/06/3006.html
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gern für Sie da.
Ansonsten wünschen wir Ihnen einen schönen Tag.
--- schnapp ---
... und aufgrund dessen kann ich mir die vorzeitige Kündigung angeblich an den Hut schmieren?
Kann das nun jemand besser klären?
Grüßle
Mike
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Der verlinkte Artikel ist aber von 30.06.06 also 1 1/2 Jahre alt!
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Beiträge wie der vom Telespiegel (http://www.telespiegel.de/news/06/3006.html) gibt es viele... Dort geht es jedoch um die Erhöhung zum 01.07.2006. Von einer Erhöhung zum 01.12.2007 gibt es jedoch keine Information...
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Ich kann euch die Mail gern weiterleiten - die is so original von der E-Plus Hotline geschickt worden nach dem telefonat mit der freundlichen Dame :top:
Also wie muss ich weitermachen?
Grüßle
Mike
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Zitat
Original geschrieben von Michi
... und aufgrund dessen kann ich mir die vorzeitige Kündigung angeblich an den Hut schmieren?Kann das nun jemand besser klären?
"lion399" kann das ja angeblich. Er weiß ja alles ganz genau und könnte AGL und Begründung liefern. Angeblich.
Leider warte ich da seit mehreren Tagen vergeblich darauf.
Da war der Mund wohl größer als der Kopf. -
Die Antwort von E-Plus, welche ich bekommen habe:
Zitatvielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben uns zu schreiben. Gern hätten wir Ihr Anliegen in einem persönlichem Gespräch besprochen, konnten Sie jedoch telefonisch nicht erreichen.
Alternativ können Sie auch die E-Plus Telefonauskunft 11880 für EUR 0,60 pro Minute nutzen. Für weitere Reklamationen wenden Sie sich bitte an die Deutschen Telekom.
Mich hat niemand angerufen und die T-Com ist nicht mein Vertragspartner. Morgen mal in einem E-Plus laden gehen, sollen die anrufen.
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Zitat
Original geschrieben von bambi05
"lion399" kann das ja angeblich. Er weiß ja alles ganz genau und könnte AGL und Begründung liefern. Angeblich.Leider warte ich da seit mehreren Tagen vergeblich darauf.
Da war der Mund wohl größer als der Kopf.Ehrlich gesagt bin ich sehr froh, dass ich anatomisch so auf die Welt gekommen bin, dass mein Kopf größer ist, als mein Mund.
Aber um ehrlich zu sein, habe ich besseres zu tun, als hier eine AGB Prüfung durchzuführen, was schon jeder Jurastudent im 3. Semester kann. Man muss sich dann auch einfach mal die Mühe machen und die AGB's von Eplus und ein BGB zur Hand nehmen und lesen. Wie ich bereits oben erwähnt habe, steht alles in §§ 305 ff. BGB drin.
Das sollte auch ein kleines Dammwild (damit keine Mißverständnisse aufkommen-Bambi ist ein Dammwildkitz) schaffen

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