Notarkosten von Partner nicht bezahlt - Muß ich jetzt bezahlen?

  • Hallo,
    ich habe vor einigen Wochen einen Vertrag mit jemandem bei einem Notar geschlossen und notariell beglaubigen lassen. Die Kosten sollten laut Vertrag dem Vertrgaspartner auferlegt werden. Der Notar hat ihm auch eine Rechnung geschickt, aber bezahlt hat er sie offensichtlich nicht.
    Jetzt schickt der Notar mir diese Rechnung mit Bitte um Ausgleich, da der Vertragspartner nicht gezahlt hätte.
    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage bzw. muss ich tatsächlich die Notarkosten übernehmen? Falls ich nicht bezahlen, weil ich nicht muss, kann der Vertrag dann vom Notar für ungültig erklärt werden?
    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
    Grüße

  • Ich glaub dass du hier nur private Meinungen erhalten kannst, daher empfehle ich den Gang zum Anwalt bzw. sprich mit deinem Gesprächspartner, warum er bisher nicht gezahlt hat.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Die Kostenverteilung wurden bestimmt schriftlich festgehalten und danach auch unterschrieben. Somit sehe ich da keine rechtl. Grundlage dass du es bezahlen musst.


    Aber ich bin natürlcih kein Anwalt und lasse mich gerne eines besseren belehren.

  • Für Notarkosten haften die Beteiligten grundsätzlich gesamtschuldnerisch.


    Notare sind ja nicht blöd und laufen ihrem Geld hinterher. :D Du kannst natürlich versuchen, das gemäß Deinem Vertrag wieder zu bekommen.

  • Gesamtschuldnerisch?


    Ist die gesamtschuldnerische Auferlegung rechtlich festgelegt, auch wenn dies vertraglich anders geregelt wurde und gibt es eine rechtliche Grundlage für den Notar den Vertrag rückgängig zu machen? Schließlich hat er diesen eigentlich nur beurkundet, die Schließung als solche ist ja ein ganz anderer Vorgang.
    Genauer: Wurden hier Vermutungen geäußert oder gibt es dafür einschlägige rechtliche Grundlagen?

  • Schau Dir mal die KostO an, da wirst Du fündig. Was die Vertragsparteien vereinbaren ist dem Notar schnurz, hinsichtlich der Kosten kann er von jedem Beteiligten als Gesamtschuldner die volle Summe fordern.


    Und um die Kosten kommst Du nicht drumherum, egal ob der Vertrag nun erfüllt wird oder nicht. Der Notar hat nur die Schließung beurkundet, soweit richtig aber genau für diese Tätigkeit bekommt er sein Geld (auf das er per Gesetz auch nicht verzichten kann). Ob und was mit dem Vertrag passiert, ob er erfüllt wird, aufgeboben oder was auch immer das ist nicht mehr Sache des Notars und hat auch keine Auswirkungen auf seine Gebührenforderung.


    Aussitzen wirst Du das auch nicht können, wenn bei dem anderen nichts zu holen ist wird der Notar das Geld von Dir schon bekommen. Du hast dann zwar einen Anspruch von Deinem Vertragspartner die Kosten erstattet zu bekommen, das müsstest Du aber selber im Notfall auf die zivilrechtsweg einklagen und hat nichts mehr mit dem Notar zu tun. Klarer Fall von Persönlichem Pech.

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