Okay, dann würde ich jetzt schriftlich unter Fristsetzung mit einer Zurückbehaltung der weiteren Vorauszahlungen drohen. Lass das aber vor der Kürzung lieber noch einmal prüfen. Warum bezieht sich Deine Frage eigentlich nur auf die Heizkosten?
Wenn Du etwas zum Thema lesen willst: http://juris.bundesgerichtshof…t=en&nr=36555&pos=0&anz=1