Mietrecht: Nebenkosten

  • lesen die parteien selber ab oder was hat es mit "eine partei hat vergessen abzulesen" auf sich?
    das ganze klingt irgendwie danach dass der vermieter das ganze als hobby macht und keine ahnung von nix hat.


    wie gesagt: wenn irgendwelche zähler defekt sind oder was "vergessen" wurde abzulesen, kann dies nicht zu lasten der anderen parteien geschehen.
    einfach nur den richtigen betrag überweisen und gut ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    lesen die parteien selber ab oder was hat es mit "eine partei hat vergessen abzulesen" auf sich?
    das ganze klingt irgendwie danach dass der vermieter das ganze als hobby macht und keine ahnung von nix hat.


    wie gesagt: wenn irgendwelche zähler defekt sind oder was "vergessen" wurde abzulesen, kann dies nicht zu lasten der anderen parteien geschehen.
    einfach nur den richtigen betrag überweisen und gut ist...



    Scheint so, das alle Parteien selbst ablesen und es dem V. dann mitteilen.


    Was für einen "richtigen" Betrag ? Wie soll man den errechnen ?


    Und ich glaube nicht, das dann einfach "gut" ist.

    Nix..............

  • die zähler für kalt- und warmwasser zeigen doch die m³ an.
    auf der abrechnung stehen die kubikmeter * preis pro m³.
    anhand der richtigen anzahl der kubikmeter kann man dann selbst den richtigen betrag ausrechnen.


    bei der heizung wirds schwieriger, falls keine elektronischen messgeräte eingesetzt werden. da bleibt dann wohl nix anderes übrig als die schätzung mit den werten der vergangenen jahre zu vergleichen.


    wenn dem vermieter eure zahlung nicht passt, muss er hald klagen. da wird er dann aber mit seiner merkwürdigen abrechnungspraxis kläglich scheitern.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wenn dem vermieter eure zahlung nicht passt, muss er hald klagen. da wird er dann aber mit seiner merkwürdigen abrechnungspraxis kläglich scheitern.


    Vorsicht mir solchen Tipps, wenn man nur bedingt Ahnung hat.
    Wie ich bereits geschrieben habe ist es durchaus rechtens den Verbrauch nach anderen Kriterien abzurechnen als nach den Zählerständen.
    Der BGH hat dies auch für den Fall bejaht, dass eine Partei einen korrekten Zählerstand nachweisen kann. Dieser ist eben nicht maßgeblich, wenn nicht alle Parteien einen Zähler haben.
    Siehe z.B. hier: www.anwalt.de/rechtstipps/wasserkostenabrechnung-bei-mietwohnungen_001522.html

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Vorsicht mir solchen Tipps, wenn man nur bedingt Ahnung hat.


    nenn mir ein gericht, welches eine abrechnung anerkennt, bei der die mieter selbst die zählerstände ablesen.
    ausserdem wurde hier anscheinend fiktiv geschätzt und nicht anhand fester grundlagen (wohnfläche) abgerechnet.

  • bei mir wird es auch lustig.


    Ich hab einen Mietvertrag (in einem Hochhaus mit 10 Stockwerken) in welchem der Wasser und Heizung NACH VERBRAUCH abgerechnet werden.


    Neulich hab ich im Bad die Klappe geöffnet wo sich normal die Zähler für Warm und Kaltwasser befinden.
    Zu meinem Erschrecken habe ich festgestellt, dass dort die Zähler fehlen und nur Verbindungsrohre vorhanden sind.


    Und jetzt? An den Heizkörpern ist auch nichts (zumindest nichts sichtbares) angebracht um den Bedarf zu erkennen.


    Kann hier der Vermieter auch einfach sagen Pech gehabt und wir schätzen dich obwohl im Mietvertrag eindeutig "nach Verbrauch" steht?!


    Achso ich wohne dort erst seit 07/2009 deswegen hatte ich noch nie ne Nebenkostenabrechnung

  • Ich weiß ja nicht, wie das bei dir ist.
    Aber ich bekomme immer schöne Postkarten und werde gebeten, dort den Zählerstand und das Ablesedatum einzutragen.


    Sowohl Strom, als auch Gas. Da keine Einzelzähler bei unserem Haus vorliegen (6 Wohnungen) wird es auch aufgrund der Fläche ausgerechnet.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    nenn mir ein gericht, welches eine abrechnung anerkennt, bei der die mieter selbst die zählerstände ablesen.
    ausserdem wurde hier anscheinend fiktiv geschätzt und nicht anhand fester grundlagen (wohnfläche) abgerechnet.


    Dass die Mieter die diverse Zählerstände selbst ablesen ist durchaus üblich.
    Außerdem ging es hier im den Fall, dass ein Vermieter den Zählerstand ignoriert und anders abrechnet, was, wie gesagt, in bestimmten Fällen in Ordnung ist. §556a BGB spricht lediglich davon, dass der Abrechnungsmaßstab dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung tragen muss. Es kann also über Wohnfläche, Personenanzahl, dem Verhältnis der letzten Abrechnung oder auch ganz anders "fiktiv" abgerechnet werden!

  • So ich werde aus der Mietwohnung ausziehen (zum 31.03.2010)


    Jetzt ist für mich die Frage nach den Nebenkosten für 2009 und 2010.


    Habe ich das richtig verstanden, dass die Nebenkosten für 2009 erst bis Ende 2010 abgerechnet werden müssen? Und meine Nebenkosten für 2010 dann bis Ende März 2011?!?!


    Oder muss das irgendwie schneller gehen wenn man auszieht? Ich erwarte nämlich ne hohe Rückzahlung und ich denke der Vermieter wird sich da nicht beeilen

  • Man hat max. bis zum Ende des Folgejahres um die NK abzurechnen, sonst kann man keine Nachforderungen mehr stellen.


    Da der Vermieter ja auch an die Abrechnungszeiträume der Versorger gebunden ist kann man da nichts "beschleunigen" auch wenn Du eine Nachzahlung erwartest. Realistischerweise solltest Du Deine NK für 2009 bis Mitte 2010 und die für die ersten 3 Monate in 2010 dann bis Ende des Jahres haben.

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