Mietrecht: Nebenkosten

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    ... und ich denke der Vermieter wird sich da nicht beeilen

    und kann sogar solange einen verhältnisangemessenen Kautionsbetrag einbehalten, es sei denn Du könntest die Rückzahlung beweisen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Oder muss das irgendwie schneller gehen wenn man auszieht? Ich erwarte nämlich ne hohe Rückzahlung und ich denke der Vermieter wird sich da nicht beeilen


    Nein, kann und muss er auch nicht. Schneller geht es bei einem Auszug jedenfalls nicht. Sofern aber wirklich zu erwarten ist, dass du keine Nachzahlung zu leisten hast, dann sollte der Vermieter jedenfalls deine Kaution nach spätestens sechs Monaten mal freigeben.

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  • oh weia da bin ich ja mal gespannt.


    Ich habe nur Kosten für Wasser/Warmwasser zu erwarten.


    Strom ist in der Kaltmiete ink., deshalb hab ich nur elektrisch geheizt und die Heizung war nie an.


    Mit den Nebenkosten von 105 Euro sollte man da locker hinkommen. Aber wie soll ich das denn beweisen?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    (...) Da keine Einzelzähler bei unserem Haus vorliegen (6 Wohnungen) wird es auch aufgrund der Fläche ausgerechnet.


    Diese Abrechnungsmethoden sind leider so ungenau das man als sparsamer (meinetwegen auch als Umweltbewusster) Verbraucher immer draufzahlt!
    Durchschnittlich 20 % bis 40 % mehr für Gas, Wasser oder Strom
    Besser sind eigene Zähler für den selbst bewohnten Wohnraum.


    Bei den heutigen (Neben) Kosten würde ich generell solche Wohnungen mit gemeinschaftlichen Zählern nicht mehr angemieten.

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Wie detailliert muss eine Nebenkostenabrechung eigentlich aussehen?


    Meine gestrig zugestellte, ist für kaum bis garnicht auf Mengen prüfbar. Es sind lediglich die Gesamtkosten für bspw. Wasserverbrauch und Aufzugskosten einzeln aufgeführt, jedoch nicht deren Aufschlüsselung.
    Wenigstesn beim Wasserverbrauch wünsche ich mir sehr wohl, dass der Verbrauchswert aufgeführt wird.


    Kann ich verlangen, dass mir dargelgt wird, weshalb sich der Posten von sonstigen Hauswartskosten innerhalb eines Jahres um den 120% erhöhrt hat?


    Und abschließend: Muss ich Nebenkosten eines Tiefgaragenstellplatzes tragen, wenn der nicht in meinem Mietvertrag aufgeführt ist und von mir nicht genutzt wird? Der TGplatz ist seitens meines Vermieters an einen Dritten gesondert vermietet.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Wie detailliert muss eine Nebenkostenabrechung eigentlich aussehen?


    Ja, erhebliche Abweichungen sind zu erläutern. Sicherheitshalber überlegen, ob man Einsichtnahme in die Belege verlangt.


    [quote]
    Und abschließend: Muss ich Nebenkosten eines Tiefgaragenstellplatzes tragen, wenn der nicht in meinem Mietvertrag aufgeführt ist und von mir nicht genutzt wird? Der TGplatz ist seitens meines Vermieters an einen Dritten gesondert vermietet.


    Wohl kaum. ;)

  • Prinzipiell ist würde ich empfehlen folgende Punkte zu beachten. Nebenkostenabrechnung muss bist spätestens einem Kalenderjahr nach Abrechnungszeitraum beim Mieter sein, ansonsten werden Forderungen die daraus entstehen in der Regel ungültig (Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12 muss die Abrechnung bis 31.12. des Folgejahres da sein). Das ist schon mal wichtig. Guthaben die aus einer verspäteten Nebenkostenabrechnung hervorgehen sind trotzdem noch auszuzahlen ;)


    Weiterhin sind Verbrauchswerte zu sehen. Hier kann man freundlich der Nebenkostenabrechnung schriftlich widersprechen und um Besserung der Abrechnung bitten. Jegliche Kosten die von dir zu tragen sind müssen gegebenfalls von der Hausverwaltung / Vermieter offengelegt werden. Hierfür kann man Akteneinsichten verlangen. Genauso darf auch des Tätigkeitsfeld des Hauswartes hinterfragt werden (Aufgabenstellung). Ebenfalls kann man die gestiegenen Kosten anmarkern und um Erklärung bitten.
    Die Verbrauchswerte bekommt man normalerweise vom Wärmemessdienst der die Abrechnung für Wasser und Heizung in der Regel macht. Solange bei euch abgelesen wurde hast du ja aber die Zählerstände in den Ableseprotokollen um gegenzuprüfen.


    Zu dem TG Stellplatz. Du kannst nicht für etwas bezahlen was du nicht anmietest. Daher kannst du diesen Punkt bemängeln und um Neuerstellung der Abrechnung bitten. Notfalls hier eine Frist setzen.
    Prinzipiell wichtig ist aber erst mal widersprechen um die Frist zu wahren. Das kann auch unbegründet sein. Die Begründung sollte aber schnellstmöglich nachgereicht werden da ansonsten der Widerspruch abgelehnt werden kann.


    Notfalls Mieterschutzbund oder ggfl. gleich zum Anwalt wenn man ne Rechtschutz hat ;)

  • Heute erst wieder eingeschaut...
    Erstmal danke für die beiden hilfreichen Antworten! Da kann man schonmal ansetzen und nachhaken.


    Zitat

    Die Verbrauchswerte bekommt man normalerweise vom Wärmemessdienst der die Abrechnung für Wasser und Heizung in der Regel macht. Solange bei euch abgelesen wurde hast du ja aber die Zählerstände in den Ableseprotokollen um gegenzuprüfen.


    Leider wird seitens des Wärmemessdienstes kein Ableseprotokoll mehr direkt an den kunden nach Abnahme ausgehändigt. War bereits in meiner alten Wohnung so. Finde ich auch nicht im Sinne des Mieters, da keienrlei Kontrollmöglichkeit bzgl. des eigenen Verbrauch besteht.


    Was ich mir aber wünsche, ist eine Angabe zum tatsächlichen Wasserverbrauch in m³ und angesetztem Preis je m³.


    Die Kosten für den TG Platz habe ich nie gedacht zu bezahlen. Wollte nur Gewissheit.


    Werde dann mal ein freundliches Schreiben an meinen Herrn Vermieter aufsetzen. Dabei auch darauf einegehen, dass die NKA aus 2008 bereits verjährt ist.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zu den Verbrauchswerten:


    Laut Mietrecht muss dem Mieter möglich sein den aktuellen Stand sowie den Vorjahresverbrauch als Vergleichsmöglichkeit jederzeit einsehen zu können. Bei den Heizkörpern hat man meistens diese Geräte vorne dran. So genannte Heizkostenverteiler. Diese bieten die Möglichkeit den Vorjahresstand und den jetzigen Verbrauch anzuzeigen. Einfach mal nach den entsprechenden Geräten googeln oder beim Wärmemessdienst nachfragen welcher Wert welcher ist. Und beim Wärmemessdienst weiß man ja was du für einen HKV hast. Abgesehen davon muss bei der Ablesung der Messwerte ein Protokoll ausgestellt werden welches der Mieter in der Regel gegenzeichnet. Da musst du auch eine Kopie von haben wenn du das unterschreibst. Beschreib doch mal wie das bei euch mit dem Ablesen funktioniert.


    Ansonsten einfach mal die Verbrauchswerte anfordern.


    Prinzipiell erst mal dem Ding widersprechen. Um die Widerspruchsfrist zu waren.

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