Mitarbeiter per GPS im Ausland überwachen - Zulässig ?

  • Hallo zusammen,
    hab hier mal ne Frage wo selbst die Gewerkschaft sich die Karten legt :


    Ist es erlaubt, das der Chef seinen Mitarbeitern die im Ausland auf Montage sind einen GPS Sender ( der Personen bezogen ist ) verpassen darf ???


    Er möchte damit erreichen, das er genau die Arbeitszeit ermitteln kann, die jeder einzelne Arbeiter auf der Baustelle verbringt.


    Wir hatten schon bei der Gewerkschaft nachgefragt aber denen ist einen solcher Fall noch nicht bekannt und wußten auch keinen Rat :eek:



    Ninja6

  • Re: Mitarbeiter per GPS im Ausland überwachen - Zulässig ?


    Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    Er möchte damit erreichen, das er genau die Arbeitszeit ermitteln kann, die jeder einzelne Arbeiter auf der Baustelle verbringt.

    Wenn er die GPS-Module seinen Mitarbeitern nicht gerade implantieren lässt, ist das doch rausgeschmissenes Geld. Ganz abgesehen davon, daß da im Vertrauensverhältnis (und auch sonst) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ganz schön was kaputt wäre, wenn man so einen Arbeitsvertrag a) unterzeichnet oder b) anbietet ...

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  • Re: Re: Mitarbeiter per GPS im Ausland überwachen - Zulässig ?


    Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Wenn er die GPS-Module seinen Mitarbeitern nicht gerade implantieren lässt, ist das doch rausgeschmissenes Geld.


    Selbst das bringt nichts, macht man halt 2 Stunden früher Feierabend und trink auf der Baustelle noch gemütlich ein Bierchen zusammen :D


    Absolut Sinnlos das ganze ;)

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Re: Re: Re: Mitarbeiter per GPS im Ausland überwachen - Zulässig ?


    Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Selbst das bringt nichts, macht man halt 2 Stunden früher Feierabend und trink auf der Baustelle noch gemütlich ein Bierchen zusammen :D


    Oder man lässt die Jacke mit eingenähtem Sender einfach auf der Baustelle liegen, während man im nächstgelegenen Dorf in der Pizzeria versackt. ;)


    Zitat

    Absolut Sinnlos das ganze ;)


    So sehe ich das auch.

  • wenn es die Mitarbeiter wissen und zustimmen dann darf er...


    aber ob a.) das Kosten-Nutzen Verhältnis noch stimmt
    und b.) das Vertrauensverhältnis nicht darunter leidet


    muss der Chef selbst für sich entscheiden

  • Re: Re: Re: Re: Mitarbeiter per GPS im Ausland überwachen - Zulässig ?


    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Oder man lässt die Jacke mit eingenähtem Sender einfach auf der Baustelle liegen, während man im nächstgelegenen Dorf in der Pizzeria versackt. ;)


    Dann gibts vieleich auch noch einen Gehaltserhöhung wenn der Chef sieht das man jede Nacht bis 2 Uhr auf der Baustelle bleibt :D

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Dann kann der Arbeitgeber auch gleich die in den Nummernschildern eingedampften Sender-Microchips anpeilen. Bringt nur auch nichts...einfach den Wagen entsprechend abstellen und trotzdem Feiern gehen.


    Also schließe ich mich meinen Vorrednern an und sage: Unfug.


    Um mal Hadraniels Kommentar aufzugreifen: Steht das so im Arbeitsvertrag drin? Wenn nein, dann würde ich (nach meiner persönlichen Ansicht) sagen, daß der AG es nicht darf.
    Wenn es im Vertrag steht, dann ist man selbst schuld und der AG darf.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Seht doch das einfach mal so :
    Die Mitarbeiter müßen sich auf der Baustelle bewegen und sind nicht immer am selben Ort und machen auch nicht immer die selbe Arbeit.


    Sprich man lege jetzt die Koordinaten X bis Y fest wo sich derjenige in der Zeit von a bis b aufhalten soll ( + - ein paar Meter )


    Und ich glaube die Frage nach dem Vertrauen ist wohl schon mit der hier Frage geklärt :flop:


    Zum Thema Arbeitsvertrag :


    Die Mitarbeiter haben Ihre Verträge schon seit einigen Jahren ........


    Da steht sowas nicht drin !!!


    Ninja6

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    Und ich glaube die Frage nach dem Vertrauen ist wohl schon mit der hier Frage geklärt :flop:


    Das werden sich die Arbeitnehmer auch denken wenn sie die Anordnung vom Boss hören :rolleyes:


    Genau deswegen kam es hier zu solchen Äußerungen.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Moin,



    ich denke das dies keines Falls erlaubt ist. Ich würde mal beim jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten anrufen (ggf. vorher den Datenschutzbeauftragten im Betrieb).



    greetz

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