Unfall gehabt (ich Auto) gegen Fahrrad - wie seht ihr die Sache?

  • Hallo,


    nun hat´s mich auch erwischt :(


    Folgende Situation:


    Witterung: es war dunkel (25.11.2007 / 20.15 Uhr) und es regnete.


    Ich (Autofahrer) fahre auf eine Kreuzung ohne Ampel zu und wollte diese geradeaus überqueren. An die Kreuzung angefahren und erst von links ein ankommendes Fahrzeug durchgelassen danach von rechts das gleiche. Nochmal links und rechts geschaut - vermeintlich frei und losgefahren. Da war´s auch schon passiert das ich einen Fahrradfahrer kommend von rechts im Anfahren erwischt habe. Ich war nicht schnell und denke eher, dass er die größere Geschwindigkeit hatte. Aber egal.


    Nun zu den auffallenden Punkten:
    1. Der Fahrradfahrer hatte nachweislich (habe sowohl einen Zeugen dafür als auch der Polizist sagte das) KEIN Licht an. Er selber hat dieses sowohl vor dem Polizisten eingeräumt wie auch vor mir.


    2. Der Fahrradfahrer hatte Kopfhörer auf und hat mich wahrscheinlich auch nicht hören können. Soweit ich weiß ich dies auch im Straßenverkehr unzulässig.


    Bei dem Unfall hat sich der Fahrradfahrer eine Rippe angebrochen und ein paar Schürfwunden zugezogen. Gott sei Dank ist nichts schlimmeres passiert.


    Mein Wagen hat einen Schaden von ca. 600,00 €.


    Ich habe zum Unfallgegner ein recht guten Draht hat mir gesagt, dass ihm die Sache leid tue da er ja kein Licht an hatte. Dieses wird er auch so zu Protokoll geben.


    Wie seht ihr meine Chancen aus der Sache wieder rauszukommen. Eine Teilschuld werde ich ja wahrscheinlich trotzdem bekommen, oder?


    Danke für eure Beiträge!


    LG,


    Sebastian

  • Re: Unfall gehabt (ich Auto) gegen Fahrrad - wie seht ihr die Sache?


    Zitat

    Original geschrieben von Sebi-TT
    vernünpftig


    Sorry für OT, aber ich habe dieses Wort schon öfter in Foren gelesen und kann mir nicht erklären, was es heissen soll.


    Ist es das Adjektiv von Vernumpft, oder doch von Vernünpft?


    :confused:

    Wer deutsche Preise erhalten will muss auch bereit sein deutsche Löhne zu bezahlen.

  • Aus zwei Gründen würde ich sofort zum Rechtsanwalt gehen:



    1. Personenschaden. Aus dem Rippenbruch kann leicht mehr werden, auch wenn der Unfallpartner (noch) ein netter Kerl ist und mit sich reden lässt


    2. Unfall gegenüber einem "schwächeren" Verkehrsteilnehmer. Hier ist man praktisch immer mit schuld.


    Jeder der beiden Punkte alleine rechtfertigt schon eine professionelle Rechtshilfe.

  • u700s
    Ehrlich gesagt habe momentan andere Sorgen als mir über die Rechtschreibung Gedanken zu machen. Aber ich habe es für Dich umformuliert.


    @fahrsfahrwerkhaus
    Danke für Dein Post. Die Sache wird bereits, ist ja auch klar da Personenschaden, bei der Staatsanwaltschaft geführt. Der zuständige Sachbearbeiter der Polizei sagte mir heute, dass ich mir jedoch nicht so einen Kopf machen sollte. Dies ist in Münster (Fahrradstadt) ein tagtägliches Geschäft und wird relativ schnell abgehandelt. Frage ist ob ich mir danach, sollte es nicht so gut für mich ausgehen, einen Anwalt nehmen soll. Bisher habe ich nicht einmal einen Anhörungsbogen erhalten noch anderweitig die Möglichkeit, mich zu dieser Situation zu äußern.


    Gruß

  • Hallo,


    vorneweg:
    Wie die Sache zivilrechtlich ausgehen wird, kann ich dir nicht sagen. Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, würde ich wahrscheinlich auch den Gang zum Anwalt in Erwägung ziehen.
    Und bezüglich der Schadensregulierung habe ich zu wenig Ahnung, als dass ich mich dazu äußern möchte.


    Zur strafrechtlichen / ordnunswidrigen Seite:
    Die Kreuzung war doch sicherlich in irgendeiner Weise negativ für dich beschildert, oder? An sich müsste doch ein "Stop" - oder "Vorfahrt gewähren" - Schild irgendwo gewesen sein, da ich ansonsten dein Verhalten nicht ganz nachvollziehen kann (also das Durchfahrenlassen des Verkehrs von rechts und links).


    Du hast daher vermutlich in jedem Fall einen Vorfahrtsverstoß begangen. Es kam ferner zum Unfall, wird sind also im Bereich einer bedeutenden Ordnungswidrigkeit.
    Weiter ist der Radfahrer offensichtlich verletzt, also könnte deinerseits eine Straftat vorliegen.
    Wurdest du wegen des Personenschadens wegen fahrlässiger Körperverletzung belehrt? Stellt der Radfahrer Strafantrag? Wer ist nach Ansicht der Polizei (Hauptunfall-) Verursacher?


    Das Verhalten stellt natürlich auch Ordnungswidrigkeiten dar, da er natürlich mit Licht fahren müsste und sein Gehör nicht durch Kopfhörer beeinträchtigt sein darf. Nur was der zu Protokoll geben wird, wirst du sicher nicht voraussagen können. Zumal er Betroffener in Ordnungswidrigkeitenverfahren ist. Wenn du Glück hast, sagt er die Wahrheit.


    Daher bist du aus meiner Sicht zumindest eher Unfallverursacher. Der Radfahrer hat natürlich auch Fehler begangen, keine Frage. An sich daher Anzeige gegen dich an die Staatsanwaltschaft. Wobei diese vermutlich wegen Geringfügigkeit und eventuell fehlendem öffentlichen Interesse wohl eingestellt werden wird. Danach normal Abgabe des Vorgangs an die zuständige Bußgeldstelle zur weiteren Veranlassung.


    Alles aus der Ferne aber auch nicht so einfach zu beurteilen.


    Grüße th :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    2. Unfall gegenüber einem "schwächeren" Verkehrsteilnehmer. Hier ist man praktisch immer mit schuld.


    nope. so nicht richtig. vor ein paar jahren ist ein kind von der rechten straßenseite hinter einem lkw auf die straße gerannt und ich habe das kind mit einem außenspiegel umgefahren, trotz vollbremsung. kind ist danach weggelaufen und hat noch gesagt, alles okay.


    anruf von den cops sechs wochen später. bein verstaucht und geht zum staatsanwalt. bin zu einem anwalt und aus der sache rausgekommen, da ich richtig reagiert habe und ich es nicht meine schlud war..


    @ Sebi-TT


    geh zu einem anwalt. spart dir einen haufen ärger, der jetzt vielleicht noch nicht ersichtlich ist.


    auf welcher seite kam er von rechts? auf der richtigen straßenseite oder auf der falschen? wenn letzteres hast du, denke ich, gute chancen..

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi-TT
    Frage ist ob ich mir danach, sollte es nicht so gut für mich ausgehen, einen Anwalt nehmen soll.


    Das sind aber zwei paar Schuhe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen einer Straftat.


    Der Unfallgegner wird gegen Dich jedoch zivilrechtliche Forderungen stellen.


    Beides hat jetzt nicht direkt was miteinander zu tun.

  • Zitat

    Ich habe zum Unfallgegner ein recht guten Draht hat mir gesagt, dass ihm die Sache leid tue da er ja kein Licht an hatte. Dieses wird er auch so zu Protokoll geben.


    Dies wird aber nicht so bleiben ,weil er Anspruch auf Schmerzensgeld stellen wird.


    Daher > Anwalt nehmen , aber trotzdem keine Kopf machen, den ändern kan man es nicht und es ist ja noch relativ gipflich ausgegangen.

    Life is too short to be small.

  • 1. Fahrradfahrer stellt keinen Strafantrag - hat er mir jedenfalls mehrmals gesagt weil er sich selber schuldig fühlt und mir keinen Vorwurf macht. Mal sehen was noch kommt, glaubs erst wenn er es wirklich nicht macht.
    2. Ja, war ein Vorfahrtsschild - habe ihm also quasi die Vorfahrt genommen
    3. Wurdest du wegen des Personenschadens wegen fahrlässiger Körperverletzung belehrt? Wer ist nach Ansicht der Polizei (Hauptunfall-) Verursacher? - dies ist nach Meinung eher der Fahrradfahrer als ich. Solche Aussagen sind jedoch glaub ich erstmal mit Vorsicht zu genießen.


    Gruß,
    Sebastian

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