Danke, hab ich mir auch so gedacht. Wollte mich nur vergewissern.
Gruß
Gunnar
FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen
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Zitat
Original geschrieben von hamburg
Hallo,
wenn ich in England bei einem Online-Shop bestelle, dann muss ich doch keinen Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen, oder?Also nur meine Artikel- und Versandkosten.
Oder überseh ich da was?
Normalerweise richtet sich die Mehrwertsteuer beim Versandhandelskauf in der EU nach den Bestimmungen des Absenderlandes. Eine Ausnahme besteht jedoch bei sehr (Umsatz-)großen Versendern, wie z.B. Amazon UK. Diese müssen die Mehrwertsteuer jeweils nach den Bestimmungen des Empfängerlandes berechnen, z.B. bei Büchern 7% statt 0% in UK. Die Steuererhebung wird durch den Händler vorgenommen - es wird also nicht noch nachträglich Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
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Eine Frage:
Habe irgendetwas in Erinnerung, dass wenn man z.B. 6 Monate in den USA lebt der Zoll wegfällt.Hab ich da Flausen im Kopf oder gibt es da tatsächlich eine Regelung in der Art?
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Du meinst wahrscheinlich Übersiedlungsgut. Damit fallen unter gewissen Bedingungen Einfuhrabgaben weg, aber du musst dafür auch alle möglichen Bedingungen erfüllen.
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[ups, irgendwie übersehen dass da schon die Antwort war]
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Moin!
Folgende Situation:
Unsere Firma ist beauftragt in der Schweiz und somit ausserhalb der EU eine Telefonanlage zu installieren.
Der Techniker fährt mit dem Firmenfahrzeug und der Ware in die Schweiz.Zoll und ähnliche Abgaben will der Kunde selber bezahlen.
Wie können wir das abwickeln? Denn der Techniker der die Anlage installiert und im Auto hat ist nicht wirklich begeistert von der Idee am Grenzübergang sämtliche Abgaben zu bezahlen.
Desweiteren benötigen wir ja wenn wir eine Zollanmeldung erstellen eine Ausfuhrbestätigung. Woher kriegen wir diese in diesem speziellen Fall?
TIA.
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Der Export aus Deutschland ist eine recht lockere Sache.
Eine Ausfuhranmeldung muss erfolgen wenn der Warenwert über 1000 EUR liegt, vornehmlich aus 2 Gründen:
- Zum einen weil deutsche Beamte sonst nix zu tun hätten und sich gerne mit entsprechenden Statistiken über die Menge und den Wert exportierter Ware beschäftigen (wir sind oder waren schließlich Exportweltmeister und bilden uns viel darauf ein).
- Zum anderen um sicherzustellen, dass keine Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz erfolgen. Beispielsweise möchte man ungern bedeutende Kunstwerke außer Landes gebracht sehen und auch nicht, dass unkontrolliert Waffen oder sog. Dual-Use-Produkte exportiert werden. Hier geht es um Waren, die sowohl zivil wie auch militärisch genutzt werden können. Laserpointer können Katzenspielzeug sein, man kann daraus aber auch Zieleinrichtungen basteln... Bei WLAN- und/oder Netzwerk-Komponenten wird auch sehr genau hingeschaut weil man diese zu militärischen Zwecken zweckentfremden könnte.Bis 1000 EUR Warenwert sind keine Export-Formalitäten nötig. Zwischen 1000 und 3000 EUR reicht es an der letzten Zollstelle vor dem Grenzübertritt eine Commercial Invoice (Handelsrechnung) vorzuzeigen.
Bei Warenwerten größer 3000 EUR muss man beim örtlichen Binnenzollamt eine Ausfuhranmeldung vornehmen, das bedeutet Vorführung (Gestellung) der Ware und das Ausfüllen eines entsprechenden Formulars. Am Grenzzollamt wird die Sache dann nochmal geprüft, sollte aber keine Probleme geben wenn das Binnenzollamt geprüft und eine Freigabe erteilt hat.Insgesamt ist Export eine ziemlich harmlose Sache. Was an Ware rausgeht ist dem deutschen Vater Staat relativ egal. Er nimmt Importe wesentlich ernster, da wird ein erheblich größerer Aufwand getrieben weil dort exotische Produkte in unseren Warenkreislauf geraten...
Somit hätten wir die Telefonanlage also schon mal exportiert.
Nun geht es um den Import in der Schweiz - und da muss ich leider passen weil ich das schweizerische Konzept dazu nicht wirklich kenne. Ich würde an deiner Stelle mal eine Anfrage an den Zoll der Schweiz richten (http://www.zoll.ch) um zu erfragen wie man solche Dinge dort regelt.Wahrscheinlich ist es nicht viel anders als bei uns in der EU. Dann allerdings ist der Techniker der Einführer der Ware, der auch die Zollanmeldung an der Grenze vornehmen und ggf. Einfuhrgebühren zahlen muss. Diese werden zwar, wie du schreibst, später vom Endkunden getragen. An der Grenze ist es aber der Techniker, der die Ware mitbringt und deswegen die Formalitäten regeln und bezahlen muss.
Ich weiß nicht wie kompliziert sowas in der Schweiz läuft, verstehe aber, dass sich der Mitarbeiter nicht mit eventuellem Papierkrieg herumschlagen will, das wäre auch tatsächlich ein ziemlich blödes Unterfangen für einen Ungeübten. Aber an dieser Stelle kann man nur den schweizerischen Zoll fragen, wie sowas bei den Eidgenossen abläuft.
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Vielen Dank, genauso hatte ich es mir gedacht bzw. befürchtet.
Dann werde ich mal Kontakt mit der Schweiz aufnehmen...
Die Ausfuhrbestätigung die wir sonst von den Speditionen bekommen erhalten wir dann sicherlich auch vom eidgenössischen Zoll,oder?
Gruß bungee1
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Zitat
Original geschrieben von bungee1
Die Ausfuhrbestätigung die wir sonst von den Speditionen bekommen erhalten wir dann sicherlich auch vom eidgenössischen Zoll,oder?Gruß bungee1
Nö wieso sollte der Schweizer Zoll die Ausfuhr aus der EG bzw. D bestätigen?
Davon ab: Seit dem 01.07.09 diesen Jahres sind Ausfuhranmeldungen elektronisch über das ATLAS System abzugeben. Wenn die Telefonanlage als >1.000 € Warenwert hat ist nichts mit Abgabe einer Handelsrechnung an der Ausgangszollstelle mehr, sondern man muss auch bis 3.000 € einen elektr. Datensatz an die vorgesehene Ausgangszollstelle schicken (Internetzollanmeldung - Anmeldung einer Ausfuhrsendung im einstufigen Normalverfahren).
https://www.ausfuhr.internetzo…g.de/iaa/authenticate.do?Mit dem Dokument was man erhält muss man dann bei der Ausgangszollstelle vorstellig werden und bekommt dort den Stempel, dass die Ware ausgerführt wurde (Nachweis für steuerfreiheit der Rechnung).
Importseitig kommt der Kollege nicht drum herum die Ware in der Schweiz anzumelden und die Abgaben zu bezahlen. Es würde sich daher ggf. anbieten die Anlage nicht selber mitzunehmen sondern vom Spediteur/Kurier auf dem Postweg vorzuschicken, die machen dann die Importverzollung im Namen und auf Rechnung des Kunden.
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IAA war klar, machen wir ja regelmässig beim Versand.
Die Ausfuhr aus Deutschland aus Deutschland war das kleinere Problem, vielmehr der Import in die Schweiz.
Inzwischen hat es sich aber geklärt, der Kunde hat wohl eine Abteilung die sich nur um den Import klären, die übernehmen den eigentlichen Import mit Hilfe eines Brokers am Zoll.
Den Kollegen treffen sie dann am Zoll und die Ware wird eingeführt.
Trotzdem Danke für die Hilfe.
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