Diskussion: Allgemeiner Media-Markt Schnäppchen-Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von DarkEmpire64
    Um dir noch ein Gerät zu kaufen? ;)


    MM schenkt nur jedem 10ten einmal was und nicht zweimal.


    Und die Mods verschenken gerne Schlösser. :top:


    hä? das hilft ja nix. "Noch ein" Gerät würde ja heissen, dass ich das andere Behalte.


    Meine Frage lautete aber: bekomme ich den Kaufpreis erstattet, wenn ich den "Gewinn" wieder zurück gebe.

  • Nach Berichten in der Krokofarm funktioniert das wohl nicht weil man nach Auszahlung des Gewinns einen neuen Bon bekommt auf dem ein Kaufpreis von 0€ ausgewiesen ist.

  • Da haste aber nicht alles gelesen :)


    Wenn ich das richtig sehe, tauscht Du erst in ein höherwertiges Produkt und da hast Du dann eine "saubere" Rechnung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jikyo
    Da haste aber nicht alles gelesen :)


    Warum auch - da wird ohnehin überwiegend Blödsinn geschrieben.
    Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass es so ist, dass man nach Auszahlung des "Gewinns" eine neue Rechnung mit Betrag Null bekommt - neues Datum, neue Rechnungsnummer, neuer Bestrag (0,-).


    Wenn man das jetzt zurücjgeben / umtauschen will - bitte, dann bekommt man den vollen Betrag von Null Euro erstattet.


    Wenn man die Ware von dem Gewinnerbon vor der Auszahlung umtauschen will (wer kann eigentlich so blöd sein?), dann macht Media Markt das sicher gerne - neues Datum, neue Ware, neue Rechnung, neue Rechnungsnummer.
    Auch mit "höherwertiger Ware" ist und bleibt das Blödsinn.


    Egal wie lange darüber rumdiskutiert wird: Betrügen lässt sich da nicht. Wowereit.

  • kann mir jemand sagen, ob mit Geschenkgutscheinen bezahlte Ware auch an der Aktion 2010 teilgenommen hat?

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711
    http://www.derwesten.de/nachri…getaeuscht-id2371961.html


    Mir fehlen die Worte :rolleyes: (oder auch nicht), aber d**f bleibt d**f (*=o)


    :eek:
    Bei denen ist ja wohl irgendetwas klar ausgehakt...


    Zitat

    Die Weyers wollen weder auf den ungeöffneten Kisten, noch auf den Gutscheinen sitzen bleiben und jetzt einen Anwalt einschalten. Manchmal ist auch für ausgefuchste Media-Markt-Kunden guter Rat teuer.


    Ich hoffe, man entscheidet zu Gunsten des MediaMarkt. Die Weyers sollen ruhig mal etwas für die Wirtschaft getan haben mit ihren Einkäufen, geschähe ihnen mehr als recht.


    Das sollte die (zugegebenermaßen auf den ersten Eindruck optisch gar nicht mal so unattraktive! ;)) Daniela doch eigentlich in ihrem BWL-Studium gelernt haben, zu was ein Ladengeschäft verpflichtet ist und zu was nicht.

  • ...gibts 'scripted reality' jetzt auch schon bei print-medien? :rolleyes:

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Daniela doch eigentlich in ihrem BWL-Studium gelernt haben, zu was ein Ladengeschäft verpflichtet ist und zu was nicht.


    Ich will dieses dämliche Duo keineswegs in Schutz nehmen, aber Media Markt treibt ein buntes Spiel mit den Regularien der Rückgabe.


    Zunächst sind die im betreffenden Markt aushängenden Geschäftsbedingungen maßgeblich, da m.W. jeder Markt rechtlich selbständig auftritt.


    Dennoch wird sich jeder Markt die gemeinsam mit den anderen Märkten betriebene Werbungs zurechnen lassen müssen, soweit nicht die im Markt aushängenden Bedingungen den Aussagen in der Werbung entgegentreten.


    Und auf der Homepage von MM heißt es so schön:


    Code
    Innerhalb von 14 Tagen können Geräte bei Nicht-Gefallen original verpackt zurückgegeben werden.


    Eine Rückgabe bedeutet anders als Umtausch relativ eindeutig: Ware zurück, Geld zurück.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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