Wertstellung bei Lastschrift ?

  • für lastschriften, deren deckung nicht ausreicht muss sehr wohl ein ja oder nein gegeben werden.


    gute banken leisten sich dafür einen bearbeiter, der die sog. überziehungsliste manuell bearbeitet, andere lassen das den computer machen und der sagt dann wohl nein.


    die wertstellung kann der einziehende vorgeben, ebenso wie bei überweisungen z.b. das gehalt oft 28. gebucht, wertgestellt aber 30. wird.


    nochmals deutlich: das konto muss die deckung aufweisen, dafür bist du lt. AGB verpflichtet.

  • Zitat

    Original geschrieben von hasenhirn


    gute banken leisten sich dafür einen bearbeiter, der die sog. überziehungsliste manuell bearbeitet, andere lassen das den computer machen und der sagt dann nein.


    Letzteres ist meines Erachtens auch ganz gut so, denn letztlich führt der Kunde sein Konto. Und einem erwachsenen Menschen ist durchaus zu zu trauen seine Kontodisposition selbstständig durchzuführen. Wer das nicht kann, wird eingebremst und de facto so erzogen.


    BTT: Der Buchungstag und die Wertstellung sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn am Buchungstag die Deckung nicht vorhanden ist, platzt die Lastschrift, selbst wenn die Wertstellung erst fünf Tage später wäre. Woher soll die Bank denn auch wissen, ob in fünf Tagen dann die Deckung vorhanden ist.


    -Andi-

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  • Faustregel ist , dass Abbuchungstage vom Konto auch Wertstellungstage (Valuta) sind.


    Das heisst , du tankst z.B. bei ARAL und das Geld wird 3 Tage später von deinem konto abgebucht - ist der Wertstellungstag in der Regel der Tag, wo du es auf dem auszug siehst (also drei Tage später)



    Kaan


  • http://www.bdb.de/pic/artikelp…3/Lastschriftabkommen.pdf

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Wenn am Buchungstag die Deckung nicht vorhanden ist, platzt die Lastschrift, selbst wenn die Wertstellung erst fünf Tage später wäre. Woher soll die Bank denn auch wissen, ob in fünf Tagen dann die Deckung vorhanden ist.


    Ich denke bei einem guten Kundenverhältniss sollten Lastschriften die über das Dispolimit hinausgehen nicht platzen.


    Die Beurteilung bedarf imho nicht unbedingt eines Sachbearbeiters, sondern die Faktoren wie Dauer des Kundenverhältnisses, sonstige Wertbestände, ... kann auch ein Computer beurteilen.


    Es wäre schon vermessen, wenn man z.B bei einem Kunden der schon länger als 2 Jahre Kunde ist, noch 10.000€ Festgeld und ein Wertpapierdepot mit ca. 20.000€ hat ne Lastschrift zurückgehen lassen würde, weil sie 200€ über das Dispolimit geht.


    Wenn es natürlich ein Kunde ist der alle paar Monate seine Bankverbindung ändert, chronisch im Dispo ist, und keine sonstigen Bestände bei der Bank hat, sieht es natürlich wieder anders aus.

  • ein Kunde mit den von Dir angegebenen Parametern hat i.d.R. sein Konto nicht über den Dispo hinaus (!) überzogen ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Wo's hier ja gerade um Werstellungen geht/ging. Ist das normal, dass eine Ueberweisung, die am 30.12. aufgegeben wurde, bis heute noch nicht gebucht wurde? Dass sie am 31. rausgeht habe ich ja nicht angenommen, aber zumindest heute bin ich von ausgegangen, dass gebucht wird.


    Die Ueberweisung steht immernoch unter "vorgemerkte und noch nicht gebuchte Umsaetze" (Deutsche Bank).

  • So, zu Eurer Info.


    Ich habe eine Online-Buchung am 30.12. (Sonntag) nachmittags
    gemacht mit Lastschrifteinzug.
    Am 3.1. taucht der Betrag in meinem Konto auf und auch die
    Wertstellung ist der 3.1. und nicht der 30.12.

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