für lastschriften, deren deckung nicht ausreicht muss sehr wohl ein ja oder nein gegeben werden.
gute banken leisten sich dafür einen bearbeiter, der die sog. überziehungsliste manuell bearbeitet, andere lassen das den computer machen und der sagt dann wohl nein.
die wertstellung kann der einziehende vorgeben, ebenso wie bei überweisungen z.b. das gehalt oft 28. gebucht, wertgestellt aber 30. wird.
nochmals deutlich: das konto muss die deckung aufweisen, dafür bist du lt. AGB verpflichtet.