neues Gerät nicht vollständig, was mache ich jetzt ?

  • StebuEx


    Auch schon überlegt für den Übergang, aber leider gibt es von dir Firma keine Universalcodes :( .


    @all


    Möchte den Verkäufer erstmal erreichen, dann kann man in Ruhe klären. Man ja nur 2 Wochen Widerrufsrecht. Habe kein Problem das es etwas länger dauern kann, aber melden kann sich jawohl, oder ?

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    soviel zum Thema Anwalt


    Bevor Du völlig unsinnige und falsche Schlüsse aus einem zusammenhanglos aufgeschnappten Paragraphen ziehst, solltest Du das ganze BGB lesen. Kleiner Tip: Der TE hat als Verbraucher von einem Händler gekauft...

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • So, warte noch bis Sonntagabend. Kann ja sein das in Woche der gute Mann soviel Stress hat um sein Telefon oder Emails abzuhören / fragen. Und dann mach ersmal den Schritt mit der negativen Bewertung.


    Mfg

  • Warum meldest du nicht einfach eine Unstimmigkeit bei ebay? Da reagieren die Händler erfahrungsgemäß super schnell drauf :D


    Wenn er dann nachbessert ist das Thema für beide abgegessen und man kann sogar noch positiv bewerten :)

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    warum nicht?


    ist doch kein widerruf... :confused:


    Warum nicht? Weil die Beseitigung eines Sachmangels grundsätzlich für den Käufer kostenfrei zu erfolgen hat.
    Es ist absolut keine Schande wenn man von der Rechtslage keinen blassen Schimmer hat - dann sollte man sich aber mit total unsinnigen Aussagen zurückhalten!

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • na dann kannste mir ja mal erklären was ich machen soll, wenn ich von debitel ein N95 per post bekomme bei dem die serial des handys nicht mit dem lieferschein übereinstimmt, das ordnungsgemäß verpackt war und bei dem schon an allen vier ecken die farbe ab ist....die haben mir diesbzgl. mehrmals den unterschied zwischen sachmangel und gefahrenübergang erklärt. soviel mal zum thema kommentar vs. BGB


    außerdem brauchste mich nicht persönlich angreifen

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    na dann kannste mir ja mal erklären was ich machen soll


    Ja, mache ich gerne: Vom Verkäufer die Beseitigung des Sachmangels fordern.
    Das war einfach.

    Zitat


    die haben mir diesbzgl. mehrmals den unterschied zwischen sachmangel und gefahrenübergang erklärt.


    Da gibt es ja auch Unterschiede. Zwischen Äpfeln und Birnen ja auch.


    Zitat

    soviel mal zum thema kommentar vs. BGB


    Einmal ganz deutlich für Dich: Wenn ein Verbraucher etwas von einem Händler kauft, dann gilt 474 BGB und damit eben gerade NICHT der von Dir angeführte Gefahrenübergang.


    Zitat

    außerdem brauchste mich nicht persönlich angreifen


    Das war kein Angriff.
    Ich finde nur, dass man es schon deutlich benennen darf wenn jmd. mit einem gefährlich bröckelndem Halbwissen andere in die Irre führt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • also um es ganz konkret und abschließend zu sagen:


    ich hab es reklamiert, bekam eine schöne auflistung, welche wege das paket genommen hat und das war es dann. nix austausch, nix mit kostenlosem versand.nix mit GLS-transportversicherung oder wie auch immer. ganz einfach.
    und eine eidesstattliche erklärung hat sie die bohne interessiert....letzter stand: wir sehen die angelegenheit als ausgeschrieben an...


    es wird schon so sein, wie du es sagst. ich hab jedenfalls andere erfahrungen gemacht.

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