Das klingt doch schon mal super!
Wie schaut es aber mit der Rentenversicherung aus?
Ist das weg bzw eingefroren bis ich 67 bin?
Und merkt sich die rentenversicherung das, dass ich 2007 irgendwann mal 250 eingezahlt habe oder muss ich mir das jetzt 40 Jahre lang merken?
Und bis wann muss ich den Lohnsteuerjahresausgleich machen? Bzw ab wann kann ich den machen?
BB
Zwei Nebenjobs was ist zu beachten ?
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Also ich weiss nicht ob es bei der Firma wo ich gearbeitet habe anders war,
aber ich hab da seit dem ich 16 war gearbeitet und musste nie eine Lohnsteuerkarte abgeben.
War ein 400 € Job.
Dann hab ich letztes Jahr auf 800 € pauschal gearbeitet und da haben die nur nach der Lohnsteuerkarte gefragt...
Hab jetzt im letzten Jahr ab Juli 07 800 € verdient und habe 634,40 € netto rausbekommen.
Krieg ich eigentlich die Steuern wieder?
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Zitat
Und merkt sich die rentenversicherung das, dass ich 2007 irgendwann mal 250 eingezahlt habe oder muss ich mir das jetzt 40 Jahre lang merken?
Yep, die merken sich das anhand der Sozialversicherungsnummer.
Wird sicherlich nicht der einzige Rentenbeitrag bleiben.GP
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Rentenversicherung hättest du übrigens auch bei der 1er-Karte zahlen müssen. Den Rest bekommst du wie schon gesagt wieder zurück. Machen kannst du die Steuererklärung, sobald zu diese Steuerbescheinigungen von deinen Arbeitgebern bekommen hast.
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ich habe schon wieder neue verwirrendes Problem :
ich wollte es ja so machen, dass ich meinen Nebenjob A über Steuerklasse 1 laufen lassen, Nebenjob A ist ja wie gesagt KEIN 400 EUR job, ich komme meistens im monat auf mehr als 400 EUR
Bei Nebenjob B verlangt mein Arbeitgeber nun eine Steuerkarte, die ja dann Automatisch die Klasse 6 hat, Nebenjob B ist ein 400 EUR job, ich werde dort immer unter 400 EUR verdienen,ich habe nun folgendes gelesen, ist es richtig, das ich aufgrund dieser Tatsache gar keine Steuern für diesen Job zahlen muss, trotz der 6er Karte, also ich im endeffekt 400 EUR brutto = 400 EUR netto habe ?
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danke für den link, es ist wohl so wie ich es dargestellt habe, erster job ganz normal mit sozialversicherung etc. und der 2. 400eur job steuerfrei auch bei klasse 6 , der arbeitgeber zahlt sogenannte "pauschalbeiträge" dadurch bleibt der job brutto=netto
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nochmal eine kurze frage zu dieser thematik, ich habe jetzt die zwei nebenjobs, bin ich verpflichtet bei den jeweiligen arbeitgbern anzugeben, dass ich noch einen weiteren nebenjob habe ?
der eine weiß es schon, hat ihn gar nicht interessiert und der andere hat mir einen fragebogen zugeschickt, wo er nach einer nebentätigkeit fragt - ich meine der job selber ist ja an sich schon ne nebenttätigkeit , denn hauptberuflich bin ich student, muss ich also auch bei nebenjob 2 angeben, dass ich nebenjob 1 habe ?
können mir nachteile entstehen, wenn ich es angebe, oder wird das in der regel erlaubt, dass man zwei jobs hat ? wie gesagt der eine ist sehr tolerant, aber bei dem anderen habe ich jetzt diesen fragebogen und weiß nicht, ob ich es lieber verschweigen sollte....können die das auch so rausfinden ?
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Bei solchen Sachen wäre ich mit dem "Verschweigen" lieber vorsichtig.
Weiß jetzt nicht ob das in Deinem Fall relevant ist, aber gerade wenn man mehrere Tätigkeiten parallel ausübt sollten die AG`s dass schon allein aus abrechnungstechnischen Gründen wissen.Wo sollen denn die Nachteile sein? Dass sie dich bei Job 2 vor die Tür setzen, weil sie der Meinung sind Du hättest nicht genug Zeit? Solange Du Deine Arbeit anständig machst ist es dem AG bei einem Nebenjob eigentlich relativ egal ob Du noch einen zweiten Nebenjob hast.
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Unter Umständen können sie dir den Nebenjob untersagen, wenn es eine Konkurrenz wäre (z.B ein Job bei der Allianz, einer bei der DEVK). Oder auch, wenn bei beiden Jobs zusammen zuviele Arbeitsstunden anfallen würden. Wenn das nicht der Fall ist, dürfen sie nichts dagegen sagen.
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