Im Sommer mit Winterreifen?

  • wswasser


    Weshalb glaubst Du, dass die Versicherung zahlt oder zahlen muss? Das muss sie nicht, wenn mit falschen Reifen gefahren ist. Sie darf zahlen, kann die Leistung aber verweigern. Zumindest den eigenen Schaden (Teil- und Vollkasko) darf sie verweigern, wenn im Winter mit Sommereifen oder im Sommer mit Winterreifen gefahren wird.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Weshalb glaubst Du, dass die Versicherung zahlt oder zahlen muss?


    Zahlt. Hat auch noch nie eine verweigert.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Zumindest den eigenen Schaden (Teil- und Vollkasko) darf sie verweigern ... im Sommer mit Winterreifen gefahren wird.


    Wo kann man das nachlesen?
    (Bitte informiere doch noch die SUV- und Geländewagen-Fahrer. Viele der verwendeten Größen haben aussschließlich eine M+S-Kennzeichnung.)

  • Zitat

    Original geschrieben von notch
    (Bitte informiere doch noch die SUV- und Geländewagen-Fahrer. Viele der verwendeten Größen haben aussschließlich eine M+S-Kennzeichnung.)


    M+S bei SUV-Reifen heißt nur leider garnichts. Viele der so gekennzeichneten Reifen sind reine Sommer-, also nicht einmal echte Ganzjahresreifen.
    Trotzdem ist M+S im Gegenzug (zumindest bei meiner Versicherung) eine ausreichende Qualifizierung als Winterreifen (hatte ich für meine Reifenwahl mal angefragt, letztlich aber doch "echte" Winterreifen inkl. Schneeflockensymbol genommen).
    Vor Gericht mag eine Entscheidung aber anders aussehen.

  • Das Profil ist uninteressant, solange M+S draufsteht ist es ein Winterreifen
    "Nach UN-ECE-Regelung (ECE-R 30 und 54), EG-Richtlinien (Richtlinie 92/23 EWG) und StVZO (§36) definieren sich Winterreifen über die Kennzeichnung M+S (M&S, M.S.).", Zitat http://www.reifen.de/winterreifen_infos.html:


    Das Schneeflocken-Symbol hat z.Zt. keine gesetzliche Bedeutung.

  • Ich sagte ja nicht, das sie nicht zahlen. Ich sagte nur, dass sie nicht müssen. Wer z.B. im Winter mit Sommerreifen ins Allgäu fährt, handelt m.E. grob fahrlässig. Das würde mir schon ausreichen, um Leistungen zu verweigern.


    Kleiner Nachtrag: Bei einem richtigen Allgäuer Winter nützen M&S-Reifen gar nichts. Lieber Winterreifen (Sommerreifen) aufziehen. Das ist besser für die Sicherheit.

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