Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    Ich bin Hauptverdiener mit SK3, meine Frau verdient gerade mal 1/4 meines Lohns bei SK5. Ist es normal das ich jedes Jahr um die 1000€ nachzahlen muss und ist eine Abgabe der Steuererklärung Pflicht oder kann man warten, bis man dazu aufgefordert wird?


    Da das Einkommen deiner Frau ja mit dem Höchststeuersatz besteuert wird, dürfte es eigentlich nicht zu einer Nachzahlung kommen, wenn ihr nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit habt. Genau kann man das aber erst sagen, wenn man weitere Details kennt.
    Habe ihr Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung? Wie sieht es mit Zinseinnahmen aus, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen?
    Wenn sowas vorliegt ist das gut möglich, dass es zu Nachzahlungen kommt.

  • Das ist auch ohne solche Zusatzeinnahmen gut möglich. Das Einkommen in SK 3 wird kaum besteuert. Rechnet man nun aber das Zusatzeinkommen der Frau dazu (welche wenig verdient und dementsprechend auch trotz Steuerklasse SK5 wenig Steuern zahlt), erhöht sich ja das Gesamteinkommen. Dieses wird zum Schluss für die konkrete Steuerbeerchnung zu grunde gelegt und die Vorauszahlungen reichen eben nicht aus.


    Selbiges Phänomen ist auch häufiger bei der Kombi SK 1 und SK 6 anzutreffen. Da hilt nur viel von der Steuer abzusetzen oder eben das Geld auf die Seite zu legen und sich über den zinslosen Kredit zu freuen.

  • Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    Ich bin Hauptverdiener mit SK3, meine Frau verdient gerade mal 1/4 meines Lohns bei SK5. Ist es normal das ich jedes Jahr um die 1000€ nachzahlen muss und ist eine Abgabe der Steuererklärung Pflicht oder kann man warten, bis man dazu aufgefordert wird?

    Bei Kombi Steuerklasse III und V kommt es in vielen Fällen zu einer Steuernachforderung/-zahlung- deshalb ist die Abgabe der Steuererklärung für die Kombi auch Pflicht.


    Das 'Problem'/Ursache ist die Steuerprogression zusammen mit der 'Verteilung' beider Grundfreibeträge auf die Steuerklasse III, Beispiel mit 50000€ Bruttojahreseinkommen aus den üblichen Steuerrechner:
    a) Alleinverdiener 50000€, Klasse III: 6060€ Steuern plus 333€ Soli
    b) Hauptverdiener 40000€, Klasse III: 3680€ Steuern plus 202€ Soli
    2. Verdiener 10000€, Klasse V: 1093€ Steuer plus 24€ Soli
    Macht zusammen 4773€ Steuern plus 226€ Soli.


    Da sieht man schon, daß 4773€ zu 6060€ über 1000€ Differenz machen.

  • Erstmal nur die Stammdaten und Lohnjahresbescheinigungen in Elster eingegeben und bin bei gut 1000€ im Minus. Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen werden das Ergebnis nur unwesentlich verbessern.
    Danke erstmal an alle, wird wohl seine Richtigkeit haben und man kann sich nur damit trösten, einen zinslosen Kredit erhalten zu haben, den man nunmal irgendwann zurückzahlen muss.
    LordExcalibur
    Nichts davon liegt in diesem Fall vor.

    5x Vertrauensliste

  • Wenn dann - wie bei uns - der Steuerklasse 5-Inhaber auch noch Elterngeld erhalten hat, wird es ganz haarig...
    Ich bin gespannt, ob t@x 2012 richtig rechnet und mir meine Fortbildungskosten anerkannt werden, dann sind wir mit rund 400€ Nachzahlung noch gut weggekommen. Wenn nicht, dann... :(:(:(

  • Moin!


    Kann ich als Privatperson (Angestellter) problemlos einen PC und/oder Laptop bzw. Handy (Gerätekosten) von der Steuer absetzen?


    Für die Arbeit brauche ich die Geräte nicht wirklich, verwende sie hauptsächlich im privaten Bereich. Ich hatte nun irgendwo gelesen, dass wenn man keine Bescheinigung vom AG hat, die Dinger zu 50:50 (private/berufliche Nutzung) absetzen kann?


    Kann hier jemand eine genaue Aufklärung bringen? Vielen Dank :)

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • also pc samt tft habe ich schon abgesetzt auf drei jahre - wurde ohne probleme anerkannt
    handy bin ich mir nicht sicher, könnte aber auch durch gehen
    was ich auf jeden fall mache ist die angabe der handykosten (da kein firmenhandy) und da wurde auch noch nie gemeckert


    ich benötige jedoch beides auch beruflich, aber einen nachweis hat noch niemand verlangt


    nokia*night*

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Moin!


    Kann ich als Privatperson (Angestellter) problemlos einen PC und/oder Laptop bzw. Handy (Gerätekosten) von der Steuer absetzen?


    Was machst du denn beruflich?

  • Gestern war mein Steuerbescheid in der Post. Da viele Dinge - meines Erachtens nach zu Unrecht - nicht anerkannt worden sind, muss ich Steuern nachzahlen. Allerdings werde ich Einspruch einlegen. Muss ich dennoch erstmal zahlen oder ist der ganze Bescheid dann nicht rechtskräftig?

  • Zitat

    Original geschrieben von Percy
    Muss ich dennoch erstmal zahlen oder ist der ganze Bescheid dann nicht rechtskräftig?


    Ja, gezahlt werden muss trotzdem zum Termin. Du kannst versuchen, mit dem Bescheid zugleich Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Wenn das Finanzamt das genehmigen würde, müsstest Du erstmal nicht zahlen. Es ist eine Ermessensentscheidung des FA, wird wahrscheinlich nur gemacht, wenn gute Gründe vorliegen. Erhältst Du keine "Aussetzung der Vollziehung" vor dem Zahltermin, muss auf jeden Fall erstmal gezahlt werden.


    Wenn der Einspruch erfolgreich ist, bekommst Du den Betrag dann zurückerstattet.


    Gruß
    Lisa

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