Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von EifelMarc
    Sprich wenn ich vom arbeitsgeber eine schriftliche bescheinung bekommen würde das ich das Handy dienstlich benutzen würde. Könnte ich im fall der der fälle im Jahr 1200 Euro zurück bekommen nur für die Grundgebühr? Im schlimmsten fall nur 900 Euro??
    Denke mal das nachweisen dürfte ja nicht so schwierig sein. Da ich in der Woche gute 70 Stunden arbeite gehe und dadurch fast keine Freizeit mehr übrig bleibt.


    Bin kein Steuerberater und kann natürlich keine verbindlichen Aussagen geben, aber 1200 € zurückbekommen wirst Du wohl nicht. Du könntest - bei vorhandenem Nachweis - aber die 1200 € steuerlich geltend machen und Deine Werbungskosten dadurch erhöhen.

  • Und was hat das für einen sinn wenn das unter werbungskosten fallen würde?
    Soweit ich infortmiert bin kann ich ja ab der 8. arbeitstunde spesen geltend machen oder?
    Kilometer pauschale bekomme ich eh nicht viel bei 26 km zur arbeitsstelle :(

  • Versteh ich nicht ganz, löhne doch nicht 1200€ i.Jahr um ev.
    ca. 300€ über die Steuer wieder zu bekommen.
    Wenn AD, stellt üblicherweise der Arbeitgeber das Handy, ansonsten
    soll er sehen wie sein AD erreichbar ist.
    Naja, früher haben die Mitarbeiter auch die Kohlen zum heizen
    mit ins Büro gebracht :D


    GP

  • Ich seh da auch keine Chance, zudem bin ich mir ziemlich sicher, daß eine 100%-Nutzung Ausgaben des AG sind und nicht des AN, also im bereits versteuerten Gehalt eingepreist sind.



    hardyx9
    Falls Du das wirklich durchziehen willst würde ich in dem Zimmer wirklich nur Arbeitsmittel und einen Tisch und einen Stuhl lagern. Wahrscheinlich würde ich sogar die Spiele aus Windows deinstallieren (meine persönliche Paranoia)....Arbeitszimmer waren schon immer der klassische Aufhänger für einen Besuch vom FA aka Steuerfahndung. Außerdem stellt sich noch die Frage nach der ortsüblich angemessenen Miete, ob das AZ der Mittelpunkt der Tätigkeit ist und und ob Du überhaupt "genug" Steuer zahlst, die erstattet werden kann.


    http://www.konz-steuertipps.de…pp/Werbungskosten/10.html


  • naja wäre halt praktisch gewesen, weil ich dann nicht 2 handys mit mir rumm schleifen müsste. sprich diensthandy und das private.
    und mit o2 hätte ich den vorteil von 2 netzen gehabt, weil ich viel auf abgelegenen bauernhöfen arbeite.

  • Dein Arbeitgeber kann dir ja einen Teil der GG mit deinem Gehalt auszahlen, wenn du keine Flat hättest, gäbe es als Möglichkeit noch die Einzelabrechnung.

    Gruß
    ChiefOBrei

  • Entfernungspauschale. Das Steuergesetz kennt keine Pendlerpauschale. Und da kannst du noch warten. Und eine Rückerstattung erhälst du schon gar nicht. Tihi.

  • Da ich in diesem Forum nichts anderes gefunden habe !:confused:
    ....wo kann man( in welche Spalte im Formular) die Haftpflicht-Versicherungen ( KFZ-haftpflicht + Privathaftplicht) eintragen?oder geht das nicht mehr?
    Danke.
    Falco :top:

    Gruß.
    Falco007

  • Mantelbogen, 3. Seite, Zeile 72, Eingabefeld 42.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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