ZitatOriginal geschrieben von FraDi
Steuerklasse ist die I.
...
Unter dieser Vorraussetzung fielen mir ad hoc zwei Möglichkeiten ein, die zu einer Nachzahlung führen könnten:
- Auf der Lohnsteuerkarte eingetragene (zu hohe) Freibeträge oder
- Erstattungen von Aufwendungen durch den Arbeitgeber, die deutlich oberhalb der steuerlichen Freibeträge liegen, ohne Steuerabzug.
Wie sieht es damit aus? Letztere Möglichkeit dürfte eher unwahrscheinlich sein.
Ansonsten halte ich es für möglich, dass Dir vielleicht schon im Antrag Fehler unterlaufen sind oder sich der Sachbearbeiter des FA schlicht vertan hat. Bei unserer Steuererklärung waren Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einmal als solche und zusätzlich noch als Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt - was natürlich zu einem falschen Ergebnis führte.
Beides müsste aber schon bei grober Durchsicht der Berechnungsgrundlagen im Bescheid auffallen.
Aus dem Umstand der (wenn auch geringen) Nachschusspflicht spricht doch einiges dafür, dass sich bei Berechnung der Steuerschuld irgendwo ein Fehler eingschlichen hat.
Frankie