Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Wenn man übersehen hat, dass das FA im letzten Sommer nicht allen Anträgen entsprochen hat, kann man da jetzt noch irgendwas machen ?
    Mein Halbwissen sagt, dass man genau einen Monat Einspruchsfrist nach Erhalt des Bescheids hat.


    Wenn der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (Den Hinweis findet man oft auf der ersten Seite über/unter dem Abrechnungsteil), ist der Bescheid insoweit (für Dich) nicht mehr änderbar.


    Zitat

    Das FA kann doch auch von seiner Seite aus die Bescheide der letzten 6 Jahre korrigieren, wenn es so will. Gilt das evtl. nur einseitig für die, aber nicht für unsereins?


    Die verschiedenen Änderungsmöglichkeiten sind recht komplex und für jemanden, der sich nicht regelmäßig damit auseinandersetzt nicht beherrschbar (auch viele StB sind damit überfordert). So ist die Aussage jedenfalls nicht richtig.

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Ich mache meine Erklärung alleine, ohne St.B., und muss daher bis 31.5. abgeben.


    Das ist übrigens falsch. Auch wer seine Steuererklärung selbst macht, muss nicht zwingend zum 31.5. abgeben. Das ist der Termin zu dem diejenigen ihre Steuererklärung abgeben müssen, die vorraussichtlich nachzahlen müssen. Wer vorraussichtlich Geld zurück bekommt, hat 2 Jahre Zeit, unabhängig davon ob er seine Steuererklärung selbst macht oder von Steuerberater machen lässt.

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  • 31.05. endet die allgemeine Abgabefrist für alle, die eine Erklärung abgeben müssen. Das sind z.B. (nur verallgemeinert)


      - Steuerpflichtige mit Einkünften, die nicht dem Steuerabzug unterliegen (z.B. VuV)
      - Steuerpflichtige, die aufgefordert werden,
      - Steuerpflichtige, die bereits einmal eine StE abgegeben haben,
      - ...


    Die Frist, kann auf Antrag verlängert werden, der Antrag ist jedoch zu begründen und eine Zustimmung ist kein Automatismus. Erstellt ein StB die Erklärung, gibt es jedes Jahr einen Ländererlass, der automatisch eine Fristverlängerung vorsieht, in der Regel bis zum 31.12. Darüber hinaus ist auch dort grundsätzlich Schluss (Besonderheiten wie Kontingentierungsverfahren lassen wir mal aussen vor).


    Hast Du lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, kannst Du Deinen "Lohnsteuerjahresausgleich" (in Form einer EStE) aber tatsächlich noch innerhalb von zwei Jahren beantragen. Danach kannst Du den Antrag (zu Deinen Gunsten!) nicht mehr stellen.


    Das alles hat nichts damit zu tun, ob man nachzahlen muss, oder nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten


    Hast Du lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, kannst Du Deinen "Lohnsteuerjahresausgleich" (in Form einer EStE) aber tatsächlich noch innerhalb von zwei Jahren beantragen. Danach kannst Du den Antrag (zu Deinen Gunsten!) nicht mehr stellen.


    Es sei denn, man wird vom FA mitunter nach Jahren noch aufgefordert, seine Erklärung abzugeben, was durchaus mit einer Erstattung enden kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Es sei denn, man wird vom FA mitunter nach Jahren noch aufgefordert, seine Erklärung abzugeben, was durchaus mit einer Erstattung enden kann.


    Das stimmt natürlich. Damit würde man aber gleichzeitig in die Erklärungspflicht rutschen (für die dann die "normale" Festsetzungsverjährung gilt) und es wäre kein "freiwilliger" Antrag mehr auf eigene Veranlassung hin.

  • Danke, knickepitten!


    Ich habe trotzdem mal beim FA angefragt, ob man bereit sei, den Entscheid nochmal zu überprüfen.
    Mal sehen, wie geantwortet wird !

  • Kurze Frage: ich habe am 18.03 diesen Jahres meine Steuererklärung via Post eingereicht und bis heute nix gehört.


    Da ich zum ersten Mal eine Steuererklärung gemacht habe, stelle ich mir die Frage, ab welcher Wartezeit man mal vorsichtig nachfragen kann?


    Für mich ist das deshalb interessant weil die Steuererklärung meiner Lebensgefährtin eine Woche später eingereicht wurde und sie seit gut zwei Wochen den Steuerbescheid hat .. (Es ist dasselbe FA)

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  • Hi miramal,


    Ich hab festgestellt wenn man nach 4 - 6 Wochen freundlich nachfrägt, die Sache beschleunigt bearbeitet wird.


    Deine Lebensgefährtin hat bereits früher eine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Wenn die aktuelle keine große Abweichungen zu den früheren hat, wird der Bescheid nahezu "automatisch" erstellt. Die Bearbeitungszeit ist dementsprechend kürzer.


    Deine erstmalige Erklärung wird etwas intensiver geprüft. Beim nächsten Mal geht's dann schneller. Ich mach es mit Elster, hat heuer bis zum Geldeingang 5 Wochen gedauert.


    Grüße


    Fran

  • Hi,


    Besten Dank für die Infos, sowas habe ich mir fast schon gedacht. Alles soweit richtig, ich habe die Steuererklärung erstmalig abgegeben und meine LG bereits mehrfach und bei ihr hat sich nicht viel geändert.


    Ich frag mal nett nach :top:


    Gruß

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