ZitatOriginal geschrieben von HP-owner
Wenn man übersehen hat, dass das FA im letzten Sommer nicht allen Anträgen entsprochen hat, kann man da jetzt noch irgendwas machen ?
Mein Halbwissen sagt, dass man genau einen Monat Einspruchsfrist nach Erhalt des Bescheids hat.
Wenn der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (Den Hinweis findet man oft auf der ersten Seite über/unter dem Abrechnungsteil), ist der Bescheid insoweit (für Dich) nicht mehr änderbar.
ZitatDas FA kann doch auch von seiner Seite aus die Bescheide der letzten 6 Jahre korrigieren, wenn es so will. Gilt das evtl. nur einseitig für die, aber nicht für unsereins?
Die verschiedenen Änderungsmöglichkeiten sind recht komplex und für jemanden, der sich nicht regelmäßig damit auseinandersetzt nicht beherrschbar (auch viele StB sind damit überfordert). So ist die Aussage jedenfalls nicht richtig.