Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Hallo zusammen,


    leider konnte ich bislang nichts zu der Fragestellung finden, ob in der Steuererklärung eines Lehrers der Weg zur Schule mehrmals täglich auftauchen darf.
    Konkret geht es darum, dass meine Frau im letzten Jahr häufiger sehr auseinander liegende Stunden hatte (zb 1./2. Stunde und dann 6./7.) und die Zwischenzeit bei uns daheim verbracht hat, also tatsächlich tageweise zweimal die Strecke gefahren ist. Auch haben häufiger Abendveranstaltungen wie Elternsprechtage etc stattgefunden, so dass sie auch an diesen Tagen zweimal in der Schule war.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • danke, gibts dazu auch was aus NRW?

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    danke, gibts dazu auch was aus NRW?


    Wieso aus NRW? Dort gibt es kein eigenes Einkommenssteuerrecht ;)


    Aber wenn du lieber etwas vom BFH möchtest: BFH v. 11. 9.2003, VI B 101/03

  • danke, ist ja Mist

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Techniker Prämie 160 €


    Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung komme aber nicht weiter.


    Ich bin 2013 in die Nähe meiner Arbeitsstelle gezogen. (5 Min. Fußweg)
    Auch alle anderen Kosten sind nicht über 1000 €. (Werbungskosten)


    Im Jahr 2014 habe ich aber einen Scheck (Link )
    von der Techniker Krankenkasse bekommen.
    Diese sog. Dividende muss ich aber bei meiner Steuererklärung angeben.
    Aufgrund der Angabe muss ich jetzt ca. 40 € Steuern nachzahlen.


    Finde ich persönlich blöd ! Kann ich diese 160 € anders eintragen um eine Nachzahlung zu vermeiden.

    5510, 3310, 7210, 6230i, E66, SGS+, S3,
    ZTE Blade VEC 4G, Moto G 1.Gen., Moto X 2013, S5 mini, BQ X5, A3 2017, S10e, A52s 5G, Apple iPhone 14, iPhone 15 pro

  • Die Rückzahlung sollte m.W. nicht als echte Einnahme, sondern als Absetzung bei den Beiträgen für die TK zu berücksichtigen sein. Letztlich ist die "Rückzahlung" nichts anderes als ein Beitragsnachlass (Verringerung der Ausgaben).


    Es handelt sich sozusagen um ein "Geschlossenes System". ;)

  • Ja, so ungefähr verstehe ich das auch. ;)

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