Kindesmissbrauch mit Vergewaltigung, wann Verjährung?

  • Zitat

    Ein wenig Fachwissen und auch gesunden Menschenverstand müßt ihr mir schon zutrauen. Ich wollte nur den juristischen Teil wissen, denn dafür reicht mein Fachwissen nicht!

    Dazu habe ich mein Statement zu abgegeben. ;)


    Ein äußerst sinnvoller Thread und nicht ein Thread "auf der Suche nach der besten Currywurst."

    Life is too short to be small.

  • Hi Wrywindfall,


    dein Problem mit der Lage kenne ich durchaus. (Habe 1 Jahr in einer Behindertenanstalt gearbeitet)
    Ist für dich sehr problematisch. Auch wenn du es weißt tut es gut es zu hören. Deine Aufgabe ist es die Patientin in Ihrer Entscheidung und Weg Findung zu Unterstützen.


    Zu den anderen Beiträgen hier sage ich mal nichts. Es geht nicht darum, ob die Patientin es kann oder nicht. Sie ist nur weil sie Psychologische Hilfe braucht nicht gleich unmünding.


    Nochmal wrywindfall
    Die Antwort auf die Verjährung hast du ja nun. Begleite deine Patientin weiter. Ich persönlich würde dir empfehlen einen Moderator/Amin anzuschreiben und Ausnahmsweise darum zu bitten den Thread zu entfernen. Zwar ist es nicht Pesonengebunden und du hast die Schweigepflicht wegen deiner und vor allem Ihrer Anonymität nicht verletzt, aber es wäre sicher schön wenn nicht alle Welt es noch in Jahren lesen könnte. Würde es um mich gehen wollte ich das wohl nicht /wäre mir das unangenehm, auch wenn es mir im Moment hilft



    Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen
    Mein Tip: Wenn sie möchte vermittle sie doch einem Anwalt



    Gruß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Na Koleesche, wurde bei euch das in der Prüfungsordnung zwar verpflichtende Seminar "Rechtswissen für Psychologen" (oder so ähnlich) auch nur alle 5 Jahre angeboten und niemand hat gefragt, ob man es vor dem Diplom besucht hat? ;) :rolleyes: Im Grunde ein wichtiges Thema, wo die Uni aber ihrer Lehrpflicht lausigst nachkommt...



    Nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen auch Psychologen der Schweigepflicht. Ich erinnere mich nur dunkel, dass irgendwo Ausnahmen formuliert sind, vermutlich in eben jenem §203. Anonymisierte Berichte wie hier geschehen, die keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen dürfen auch in einem Forum gemacht werden - das ist eindeutig. Schwierig wird's dort, wo Ärzte/Psychologen ihre Schweigepflicht brechen dürfen/können, aber nicht müssen (die Fälle gibt's nämlich auch - afair), also die berühmte Grauzone, wo sich dann auch die Juristen über die Auslegung anfangen zu streiten.


    Google wirft auf die Schnelle u.a. die "Berufsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PDF)" aus, sowie einen kurzen Artikel "Gibt es Ausnahmen bei der Schweigepflicht? (aus Report Psychologie) (PDF)".



    Dass der Koleesch hier nicht Hals über Kopf bei der nächsten Polizeiwache eine Anzeige aufgibt dürfte wohl klar sein ;) Ich kann bezeugen, dass er schonmal was von Ressourcen- und Lösungsorientierung gehört hat und im Gegensatz zum biblischen Spruch recht gut weiß, was er tut ;) Sprich, ergebnisoffen an die Sache herangehen, allerdings auf Nachfrage juristisch korrekte Infos zur Entscheidungsfindung auf Seite der Klientin hereingeben möchte. Dass so ein Fall trotzdem kein Zuckerschlecken ist dürfte allerdings auch klar sein - aber es rennen eben nicht nur Höhenangstler und Depressive einem die Bude ein...

  • Warum hier ein Schloß her soll ist mir nicht klar und auch nicht warum das hier das falsche Forum sein soll. Klar ist das hier nicht das Juristenforum, aber dafür "Geplauder", und wenn man das jetzt angesichts des ernsten Themas nicht wörtlich nimmt, sondern so versteht wie es gemeint ist, nämlich als Sammelbecken für alle anderen Themen, dann spricht doch nichts gegen die Frage. Der TE weiß auch dass das hier kein Juristenkongreß ist und wird deswegen auch nicht jede Antwort für bahre Münze nehmen.


    Da hier keine Daten genannt wurden, die irgendwelche Rückschlüsse auf die Identität der Betroffenen zulassen, ist es kein Problem ihre Geschichte hier anonymisiert wiederzugeben.


    Selbsttätig eine Anzeige zu erstatten ist definitiv nicht drin, das verstößt eindeutig gegen die Schweigepflicht. Diese wird - wir lassen den Idioten Schäuble und seine kranken Ideen mal außen vor - bisher noch ganz hoch angesetzt und wenn man sie brechen will muß man dafür mehr als gute Gründe haben. Selbst der vage Verdacht dass der Bruder auch die kleinere Schwester mißbrauchen KÖNNTE reicht da nicht aus.


    Es gibt Beispiele, wo Leute vor Gericht bei wirklich abstrusen Konstellationen größten Ärger wegen Mißachtung der Schweigepflicht bekamen. Rechtlich betrachtet kann man jedem Schweigepflichtigen nur raten lieber 1000 Mal nichts zu sagen als nur 1x zu viel.


    Es gibt ja auch noch den Grundsatz "Der Wille des Patienten ist beachtlich." Das macht eine Anzeige, die nicht durch die Patientin authorisiert ist, zusätzlich heikel weil sie gleich doppelt gegen Grundsätze verstößt.
    In meiner medizinischen Ausbildung wurde immer und immer wieder darauf hingewiesen dass man fast nie zu wenig sagen kann, aber jedes Wort theoretisch eins zu viel sein kann.


    Selbst kleinere Straftaten oder Geständnisse irgendwelcher Straftaten entbinden einen erstmal nicht von der Schweigepflicht, solange sie nicht von einem Gericht - oder aber natürlich dem betroffenen Patienten - aufgehoben wird.


    Man darf sich hier in diesem Fall nicht dadurch verleiten lassen weil bei "Mißbrauch" immer alle Panik bekommen und man wesentlich schneller als bei anderen Sachverhalten geneigt ist helfen zu wollen, auch wenn es rechtlich alles andere als sauber ist. Man kann auch hier in Teufels Küche geraten.


    Ich sehe nur einen Weg: die Patientin stabilisieren, und dann darauf hinwirken dass sie eine Anzeige in eigener Sache erstattet, dabei auch die Sorgen für die Schwester artikuliert. Oder aber explizit eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Patientin bekommen, dann geht's auch. Aber "in Eigeninitiative drauflos" - das ist ein ganz klarer Verstoß. Das ist nur legitimiert bei wirklich schweren Verdachtsmomenten wie geplanten terroristischen Anschlägen oder geplanten Kapitalverbrechen. Als ein solches könnte man Mißbrauch sehen, aber bei einem nur vagen Verdacht - schwierig, schwierig...


    Ein weiteres praktisches Problem wird sein dass nur ein Verdacht - der Bruder KÖNNTE der Schwester etwas antun - nicht reicht. Da muß es schon einen konkreten Tatverdacht geben und selbst dann ist es in Deutschland sehr schwer einzuschreiten. Hier muß immer erst klar nachweisbar ein Übergriff stattfinden oder beweisbar geplant gewesen sein, reine Behauptungen oder Befürchtungen reichen regelmäßig nicht um einzuschreiten.


    In einem Fall wie diesem ist das sehr blöd, aber es verhindert andererseits dass Leute, denen einfach nur eine Nase nicht gefällt, jemand anderen einfach so von der Polizei wegsperren lassen können.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Selbst kleinere Straftaten oder Geständnisse irgendwelcher Straftaten entbinden einen erstmal nicht von der Schweigepflicht, solange sie nicht von einem Gericht [...] aufgehoben wird.


    hm? ist mir da etwas entgangen? die schweigepflicht begründet doch ein zeugnisverweigerungsrecht!

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA
    Na Koleesche, wurde bei euch das in der Prüfungsordnung zwar verpflichtende Seminar "Rechtswissen für Psychologen" (oder so ähnlich) auch nur alle 5 Jahre angeboten und niemand hat gefragt, ob man es vor dem Diplom besucht hat? ;) :rolleyes: Im Grunde ein wichtiges Thema, wo die Uni aber ihrer Lehrpflicht lausigst nachkommt...


    Wir hatten da auch irgendwas während der Therapieausbildung, aber das habe ich, wie so vieles (was war noch mal Konfluenz? ) vergessen. ;)



    Sonst finde ich ja nett, dass sich hier viele Gedanken machen. Aber Jungs, ich bin seit 6 Jahren Dipl.-Psych., seit 2 Jahren Psychotherapeut, habe Jahre im psychosozialen Umfeld und über 1500 Therapiestunden hinter mir[small]*[/small] und weiß schon, was ich tue. Ich war im ersten Moment nur etwas geschockt (hat mit der speziellen Konstellation zu tun, denn Mißbrauchsopfer habe ich häufiger in Behandlung) und wollte vor allem das Juristische wissen.




    [small]*Und das meine ich jetzt nicht als Selbstbeweihräucherung, sondern nur, dass sich da niemand Sorgen machen soll![/small]

  • Wenn sie den Täter(wann auch immer) anzeigt und es gut ausgeht, wollen wir das jetzt nach deiner Threaderstellung aber schon wissen:);).
    gruß mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Zitat

    Original geschrieben von pflaumeberlin
    hm? ist mir da etwas entgangen? die schweigepflicht begründet doch ein zeugnisverweigerungsrecht!


    Das ist juristisch gesehen etwas anderes.


    Das Zeugnisverweigerungsrecht besagt nur das du bei Gericht als Zeuge schweigen DARFST (also wenn du willst). Juristisch gesehen kannst du aber einer verwertbare Zeugenaussage machen, indem du dich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufst. Die Aussage ist auch dann verwertbar, wenn du dabei deine Schweigepflicht verletzt.


    Etwas anderes ist die Schweigepflicht. Die gilt natürlich auch außerhalb einer Zeugenvernehmung und besagt, daß du halt schweigen MUSST.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das ist juristisch gesehen etwas anderes.


    und inwiefern ist das jetzt etwas anderes? ;)


    Wenn ich das RECHT habe zu schweigen (was mit dem wort zeugnisverweigerungsRECHT ja auch recht gut beschrieben ist ;) ), dann kollidiert das teilweise mit der aussage, daß die schweigePFLICHT durch ein gericht aufgehoben werden kann.


    Ich glaube, die Intention meines ersten beitrages kam nicht ganz deutlich herüber. aber war eh nur eine randbemerkung, von daher ... ;=)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!