Zwei Feststellungen aus meiner Sicht:
1. Da bei Ebay nur gegen Vorkasse geleistet wird, sind Bewertungen für Käufer überflüssig wie ein Kropf.
2. Ich habe gegen jeden Verkäufer, der mich im Wege einer "Rachebeurteilung" negativ bewertet hat, Strafanzeige erstattet und fristgemäß Strafantrag gestellt. Rechtlich ist die Sache eindeutig. Genauso eindeutig ist aber, dass alle Verfahren "mangels öffentlichen Interesses" früher oder später eingestellt wurden (und nicht etwa mangels Tatverdachts). Im Hinblick auf die ganz allgemeine und systematische Verwendung von Rachebeurteilungen wäre ich im nächsten Fall gegen diese Einstellung vorgegangen.
Es darf doch nicht sein, dass mancher Verkäufer hauptsächlich deshalb mit einer "weißen Weste" glänzt, weil seine Kundschaft Angst vor Rachebeurteilungen hat. Und diese Angst existiert(e) tatsächlich.
Ich begrüße daher die Entscheidung von Ebay - und die beruht sicher auch darauf, dass Ebay eine Plattform für dieses kriminelle Treiben in Sachen Rachebeurteilungen unterhalten hat.
Meine letzten Strafanträge richteten sich ausdrücklich auch gegen die Verantwortlichen von Ebay. Wer die Rechtsprechung in Sachen Internet-Foren kennt weiß, das Ebay hier früher oder später zur Verantwortung gezogen worden wäre. Und dem ist man nun zuvorgekommen und verkauft das dann noch als Innovation!
Mir solls recht sein.
Gruß aus Wedau