ZitatOriginal geschrieben von D-Love
Zunächst einmal ist Zumwinkel kein Verbrecher
Damit hast du sogar Recht! Für die meisten ist ein Verbrecher jemand der ein Verbrechen begangen hat. Was ein Verbrechen ist definiert hingegen das StGB:
Zitat§ 12 Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Da hilft nun ein Blick in die AO:
Zitat§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht
Subsumtion: Dass, was ihm vorgewurfen wurde ist "lediglich" ein Vergehen.
ZitatAm bedenklichsten finde ich allerdings an der ganzen Sache, dass ein Geheimdienst, bei dem es natürlich im Prinzip der Sache liegt, ganz andere Möglichkeiten der Ermittlung zu haben als die eigentlich für Steuerdelikte zuständigen Behörden, sich plötzlich als Steuerfahndung betätigt.
Hat der BND nicht einfach nur den Kontaktmann weiter vermittelt ohne eigene Ermittlungen durch zu führen? So hatte ich das aufgefasst.
Wie dem auch sei, die Vergangenheit hat doch gezeigt wie sowas funktioniert. Nehmen wir mal das Beispiel Strauß junior. Ewig langes Verfahren, nach Veruteilung weiter im Instanzenzug. Wenn ich mich recht erinnere, hat das Verfahren über 5 Jahre gedauert (grob geschätzt).
Der Herr Zumwinkel ist nun 64 Jahre alt und wird daher bei einer Verurteilung bestimmt keine 5 Jahre "einfahren". Des Weiteren kann er sich bestimmt aufgrund seines finanziellen und politischen Backgrounds noch länger durch die Mühlen der Justiz winden als Strauß jun.
Sollte er sich des besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, drohen ihm dann sogar bis zu 10 Jahre Haft. Aber auch die wird er bestimmt nicht antreten/absitzen.
Also: beste Voraussetzungen seinen (Zwangs-)Ruhestand in Saus und Braus verbringen zu können.........