ZitatOriginal geschrieben von amori12
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Auch in Deutschland gibt es ein Verwertungsverbot, das strenger als 'fruit of the poisonous tree' der USA sein dürfte.
Die Frage hier dürfte sein, wie und wo man die Informationen erhalten hat. Aber ob man das je erfährt...
Strenger? "Das Beweisverwertungsverbot untersagt, dass ein Strafurteil auf fehlerhafte Beweise gestützt wird. Eine rechtswidrige Beweisgewinnung begründet aber nicht per se ein Verwertungsverbot, nur der Verstoß gegen ein Beweisthemaverbot begründet stets ein Verwertungsverbot. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass ein Verwertungsverbot gesetzlich explizit angeordnet sein muss oder sich aus einer Abwägung zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten ergeben muss"
->Solange kein Beweisthemaverbot vorliegt (eine etwas andere Baustelle) gibts also praktisch keinen Grund für ein Verwertungsverbot.
Dazu unterliegen Beweise die bei einer aufgrund von illegal beschafften Beweisen basierenden Durchsuchungen gefunden werden eben keinem Verwertungsverbot da sie ja nicht rechtswidrig beschafft wurden.
Vergleich zu den USA:
"Im Rechtssystem der USA gibt es zudem die sog. fruit-of-the-poisonous-tree-Doktrin, wonach aufgrund eines Verfahrensverstoßes indirekt erlangte Beweisergebnisse auch stets einem Verwertungsverbot unterliegen, weil sonst der Zweck der Beweisverwertungsverbote unterlaufen werden könnte"
->Verbietet alle Beweise die sich als Folge der rechtswidrigen Beweisbeschaffung ergeben, man braucht in den USA nur einen guten Anwalt um auch Recht zu bekommen.