Wie Vorgehen bei Schmerzensgeld / Schadensersatz

  • Hallo Zusammen,


    mir ist am 11.01.08 folgendes passiert:
    ich wollte mir im Büro ein Kanne Tee kochen. Also
    Wasser in den Wasserkocher und als es kochte ab in die Isolierkanne (meine private nicht vom Arbeitgeber). Als ich die Kanne dann anheben wollte um mir eine Tasse einzuschütten, passierte es - der Griff löst sich inkl. der Verschlußeinheit von der Kanne und mir laufen 1,25-1,5 L wirklich heißes Wasser über den Bauch und auf die Oberschenkel (zum Glück bin ich kein Spargeltarzan, somit lief Nichts bzw. nur sehr Wenig auf meine Männlichkeit, da die Plauze im Weg war :D )
    Ich erstmal schnell runter in die Produktion, zu den Duschen für die Gewerblichen und versucht alles zu kühlen, soweit das überhaupt vor Schmerzen ging. Da fledderte schon die Haut überall ab und daher ab ins Krankenhaus. Bauch und kompletter Oberschenkel Verbrennungen 2-3 Grades (alles offen, ....).
    Höllen Schmerzen kann ich Euch sagen und ich bilde mir ein keine Memme zu sein.
    Dann jeden Tag Verbandswechsel, letzte Woche dann "künstliche Hautplatten" (haben den Fachausdruck vergessen) damit sich wieder neues Gewebe bildet.
    14 Tage Arbeitsunfähig und NATÜRLICH bleibende Brandmale :(


    Achja, die Kanne habe ich erst am 28.01.08 bei einer großen Handelskette gekauft.
    Bei der Kanne hat sich wie oben schon geschrieben, die Griffeinheit gelöst. Es war eine Edelstahlkanne mit aufgepressenten Kunststoffring, an dem der Griff war.


    Jetzt sehe ich irgendwie nicht ein, daß ich das so einfach hinnehme.


    Wie gehe ich hier am besten vor ?
    Schreibe ich erstmal privat die Handelskette an und lege Bilder der Verbrennungen und der defekten Kanne inkl Kaufbeleg vor und warte was Sie mir anbieten, oder ist das sinnlos oder sogar ungünstig ?
    Oder geht man direkt den Weg der Klage (bin ich normal kein Freund von)


    Und was fordert man und welcher Begründung: Schadensersatz oder Schmerzensgeld? wegen Produkthaftung oder ... ?


    Hat evtl. jemand Erfahrung damit ?


    Danke & viele Grüße
    reffi

    Grüße aus dem Sauerland:
    reffi

  • wenn dir das am 11.01. passiert ist und du die kanne erst am 28.01. gekauft hast, wirst du schlechte karten haben.
    :D


    mein mitleid hast du trotzdem (müßen ja echt dolle schmerzen bei der fläche sein)
    man kann gar nicht so d... denken wie es passieren kann.

  • sorry, meinte natürlich den 11.02.08



    Zitat

    Zitat:Wie wäre es mit einem Anwalt? Grund: Suche benutzen!


    ich möchte keine juristische Beratung, die hole ich mir schon ggf. beim Anwalt.


    Mich interessiert nur, geht man wirklich direkt zum Anwalt oder versucht man es erst mal als Privatmann auf normalem Wege.
    Mich interessierthalt, ob jemand mit dem "normalen Weg" Erfahrungen gemacht hat und wenn ja welche.
    Oder ob man bei so etwas direkt die "dicke Kanone" rausholen muß.

    Grüße aus dem Sauerland:
    reffi

  • ich habe aber keinen Hersteller, sondern nur den Händler :( auf dem Aufkleber mit der Produktnummer steht nur "Hergestell für ...."


    die Idee mit der Verbraucherschutzzentrale ist schon mal gut

    Grüße aus dem Sauerland:
    reffi

  • In so einem Fall direkt zum Anwalt.


    Das ist juristisch gesehen nicht ganz einfach und deswegen denke ich, daß der Weg als "Privatmann" eher mehr kaputt machen kann als das es was bringt.


    Ach ja: und immer schön die Beweise "sichern": also die kaputte Kanne, ärtztl. Atteste, Fotos etc.

    Hier stand eine Signatur.

  • ok - danke für Eure Meinungen.


    Beweise sind gesichrt, bzw. liegen Sie gerade beim Personalchef vor, da die Firma überlegt evtl. auch Ansprüche geltend zu machen - war ja Arbeitsunfall, da im Büro passiert. Und somit war die Berufsgenossenschaft mit im Boot und wenn die erfahren das evtl. ein Mangel vorlag, werden die auch recht schnell aktiv :cool:

    Grüße aus dem Sauerland:
    reffi

  • Zitat

    war ja Arbeitsunfall, da im Büro passiert. Und somit war die Berufsgenossenschaft mit im Boot und wenn die erfahren das evtl. ein Mangel vorlag, werden die auch recht schnell aktiv


    Gehört Tee kochen denn zu deinem Aufgabenbereich ;) ? Wenn nicht, dann war das keine versicherte Tätigkeit und die BG hält sich fein `raus aus der Sache!


    Ein Link von vielen zu dem Thema:


    http://www.bg-metall.de/index.php?id=88

  • Teekochen gehört nicht zu meinen Arbeitsaufgaben.


    Wo hält sich die BG denn dann raus ? Nur aus dem Nachhaken bei den Ansprüchen, oder aus der kompletten Geschichte ?


    Bis jetzt ist es die ganze Zeit als Arbeitsunfall gelaufen, sowohl bei der Behandlung im Krankenhaus (konnte zur Nachversorgung nicht zu meinem Hausarzt, sondern mußte jeden Tag ins Krankenhaus, mit der Begründung, daß die BG das so bei Arbeitsunfällen vorschreibt) und mein Arbeitgeber spricht auch immer von Arbeitsunfall, auch im erstellten Unfallbericht.

    Grüße aus dem Sauerland:
    reffi

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