o2 verweigert Restguthabenrückzahlung

  • Hallo,
    als Neuling, Grüße an alle.


    Ich habe mich hier angemeldet um Negativwerbung zu machen.


    Bin o2-Prepaidkarteninhaberin. Da o2 aber in den letzten Monaten massive Probleme mit dem Netz hat, will ich nicht mehr aufladen. Mein Restguthaben von unter 10€ will das Unternehmen aber nicht zurückzahlen.


    Somit rate ich von denen ab.


    MfG

  • vermute ich richtig, dass die Simkarte von dir nie aufgeladen wurde und das unter-10-Euro-Guthaben das Startguthaben ist?

    . . . . \!!!!!!/ . . . .
    . . . . (@ @) . . . .
    ---o00-(_)-00o---

  • Ist denn überhaupt die Guthabengültigkeit schon abgelaufen?


    Wenn ja, dann Schreiben mit Adresse, Bankverbindung und alter SIM Karte an o2 und Dir wird dasGuthaben erstattet.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Nein, falsche Vermutung. Die Karte ist 5 1/2 Jahre lang in Benutzung, wurde etliche Male aufgeladen. Aus den Gründen, die ich nannte, will ich da weg.
    Es ist ja so, dass ein Guthaben eine Laufzeit hat. Ist die beendet hat man Null €, obwohl noch Geld drauf ist. Lädt man wieder auf, hat man auch das Restguthaben der vorhergehenden Aufladung wieder. Ich lade aber nicht mehr auf, also will ich mein Restguthaben ausgezahlt bekommen, was o2 verweigert. Es gibt Urteile dazu, nur habe ich als HartzIV-Empfängerin kein Geld für eine Klage.


    Deshalb meine Negativwerbung. Ich rate jedem diese Konzerne so zu bestrafen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Ist denn überhaupt die Guthabengültigkeit schon abgelaufen?


    Ja


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Wenn ja, dann Schreiben mit Adresse, Bankverbindung und alter SIM Karte an o2 und Dir wird dasGuthaben erstattet.


    Falsch, die wollen ein Schreiben einer Benutzerübernahme haben. Ich bin aber die Benutzerin.

  • Nur zur Info: Es gibt auch Prozesskostenhilfe.


    Aber wo ist das Problem: Telefonier die Karte leer, such Dir nen neuen Anbieter aus und alles wird gut.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Nur zur Info: Es gibt auch Prozesskostenhilfe.


    Ja, für Klagen gegen das Arbeitsamt, aber kaum für Privatklagen. Und bei etwa 8€ dürften die das auch ablehnen. :mad:


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Aber wo ist das Problem: Telefonier die Karte leer, such Dir nen neuen Anbieter aus und alles wird gut.


    Du weißt sicher nicht, was du da schreibst. Anders kann ich mir deine Antwort nicht erklären.
    Man kann die Karte nicht leertelefonieren, wenn das Restguthaben gesperrt ist, weil die Laufzeit beendet ist. Man müsste erst erneut aufladen -> fällt aus.

  • Würde ja reichen, wenn du 1ct überweist - dann ist das Guthaben wieder verfügbar.

    Nexus 4 (Aldi Talk Paket 300)
    Gigaset AS280, Fritzbox Fon (sipgate plus, FreeVoipDeal, Telekom-SIP)

  • Bei Loop Karten reicht es aus 1 cent (= 0,01 EUR) zu überweisen um die Gültigkeit der Karte wieder zu verlängern.


    Ansonsten scheint die Karte nicht auf die registriert zu sein. Schau doch einfach mal unter o2online.de nach, wer als Besitzer eingetragen ist.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von michellos
    Ja, für Klagen gegen das Arbeitsamt, aber kaum für Privatklagen.


    KÄSE!!!


    Im Zivilrecht gibt es die PKH (Prozesskostenhilfe)!!!!
    Da geht es nicht um Arbeitsamt oder sonst was!
    Geringverdiener haben prinzipiell Anspruch auf PKH. Egal gegen wen du da klagst! Erfolgsversprechend muss es jedoch sein!

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!