Guten Tag liebe User,
tach Freunde, es geht um meine Nichte.
Sie hat am 13.02.2008 eine praktische Fahrprüfung abgelegt und erfolgreich bestanden.
Nun kam am 15.02.2008 mit Datum im Schreiben vom 14.02.2008 eine Nachzahlungsaufforderung in Höhe von 5,24 EUR vom Tüv Nord.
Klar, es ist nicht viel nur zahlt man doch nicht etwas, was evtl. nicht Rechtens ist.
Grund:
Eine nachträgliche Erhöhung muss doch im einvernehmen beider Parteien und vorher mitgeteilt werden oder nicht?
Das die Gebühr nun erhöht wurde und ab dem 13.02. gilt habe ich gehört allerdings muss uhr das doch vorher mitgeteilt werden oder steh ich auf dem Schlauch?
Es ist ja eine Gebührenerhöhung und wenn mein Telefonanbieter mir im nachhinein die Grundgebühr erhöht, ist das ja auch nicht rechtens.
Wo kämen wir denn dahin, wenn man nun im nachhinein Forderung kassieren kann. Wie gesagt es geht uns nicht um die Summe, sondern einfach darum, dass Sie über keine Erhöhung informiert wurden ist. Weder von der Fahrschule, noch dem Prüfer an dem Tag, noch der TÜV (der vom Gesetzentwurf vor einem halben Jahr schon bescheid wusste).
Sollen wir dieses Geld nun zahlen? Jetzt mögen einige sagen: Der Staat hat es festgelegt, keine chance. Aber auch der Staat hat sich doch auch an die Spielregeln zu halten.
Kenne es so: Wenn jemand eine höhere Forderung will muss er vorher dem Vertragspartner dieses mitteilen. Er muss VORHER in Kentnis davon gesetzt werden. Sonst ist solch eine Nachgebühr nicht rechtens. In unseren Fall kam die Nachforderung um 2 Tage zu spät.
Ich bitte um eure Meinung, da bei uns in Bremen mir allein schon 5 Fälle davon bekannt sind und das nur im Bekanntenkreis sowie aus der Fahrschule. Selbst die Fahrschule kann uns nicht wirklich was sagen.
Würde mich über antworten freuen.