Führerschein bestanden, nun fordert TÜV Nachzahlung - Rechtens?

  • Guten Tag liebe User,
    tach Freunde, es geht um meine Nichte.
    Sie hat am 13.02.2008 eine praktische Fahrprüfung abgelegt und erfolgreich bestanden.


    Nun kam am 15.02.2008 mit Datum im Schreiben vom 14.02.2008 eine Nachzahlungsaufforderung in Höhe von 5,24 EUR vom Tüv Nord.
    Klar, es ist nicht viel nur zahlt man doch nicht etwas, was evtl. nicht Rechtens ist.


    Grund:
    Eine nachträgliche Erhöhung muss doch im einvernehmen beider Parteien und vorher mitgeteilt werden oder nicht?


    Das die Gebühr nun erhöht wurde und ab dem 13.02. gilt habe ich gehört allerdings muss uhr das doch vorher mitgeteilt werden oder steh ich auf dem Schlauch?
    Es ist ja eine Gebührenerhöhung und wenn mein Telefonanbieter mir im nachhinein die Grundgebühr erhöht, ist das ja auch nicht rechtens.


    Wo kämen wir denn dahin, wenn man nun im nachhinein Forderung kassieren kann. Wie gesagt es geht uns nicht um die Summe, sondern einfach darum, dass Sie über keine Erhöhung informiert wurden ist. Weder von der Fahrschule, noch dem Prüfer an dem Tag, noch der TÜV (der vom Gesetzentwurf vor einem halben Jahr schon bescheid wusste).


    Sollen wir dieses Geld nun zahlen? Jetzt mögen einige sagen: Der Staat hat es festgelegt, keine chance. Aber auch der Staat hat sich doch auch an die Spielregeln zu halten.


    Kenne es so: Wenn jemand eine höhere Forderung will muss er vorher dem Vertragspartner dieses mitteilen. Er muss VORHER in Kentnis davon gesetzt werden. Sonst ist solch eine Nachgebühr nicht rechtens. In unseren Fall kam die Nachforderung um 2 Tage zu spät.


    Ich bitte um eure Meinung, da bei uns in Bremen mir allein schon 5 Fälle davon bekannt sind und das nur im Bekanntenkreis sowie aus der Fahrschule. Selbst die Fahrschule kann uns nicht wirklich was sagen.


    Würde mich über antworten freuen.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • nichts gegen dich oder deine nichte aber ich hab den beitrag nur bis zu 5,24 euro gelesen ;)


    mal ehrlich
    gerade in dem bereich gibt es überteuerte gebühren (seinen es die fahrstunden oder die prüfungsbögen und prüfungen) und da wegen 5 euro mehr oder weniger einen thread aufmachen


    die kleinigkeit wär mir die zeit fürs tippen nicht nicht wert


    naja
    hat halt der führerschen keine 1800 euro gekostet sondern 1805,24



    klar
    es geht ums prinzip :top:
    das ist das was man bei den wichtigen dingen vergisst und bei unwichtigen kram beharrt ;)


    sorry aber das mußte jetzt irgendwie sein

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • @ CK-187
    ich akzeptiere natürlich deine Meinung, bitte aber dennoch andere um Hilfe, wenn jemand mag.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Re: Führerschein bestanden, nun fordert TÜV Nachzahlung - Rechtens???


    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    ...
    eine Nachzahlungsaufforderung in Höhe von 5,24 EUR vom Tüv Nord.
    ...


    Wofür soll die denn sein?
    Für die Prüfungsgebühren?
    Ich würde da mal anrufen beim TÜV und einfach freundlich nachfragen wie das sein kann, und was wäre wennn du eben nicht bezahlen würdest... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Sich über den Führerschein freuen. Die Restgebühr von 5,xx€ bezahlen und halt beim Feiern eine Flasche Mumm weniger kaufen ;)

    16610LV

  • Re: Führerschein bestanden, nun fordert TÜV Nachzahlung - Rechtens???


    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Kenne es so: Wenn jemand eine höhere Forderung will muss er vorher dem Vertragspartner dieses mitteilen. Er muss VORHER in Kentnis davon gesetzt werden.


    Das hier ist eine staatliche Geschichte und nicht wie bei zwei privatrechtlichen Vertragspartnern. Wenn der Staat Gebühren für irgendwas erhöht, dann ist das halt so, und dann muss Dir das auch keiner direkt sagen. Wenn die GEZ-Gebühren teurer werden, dann schreiben die Dich ja auch nicht an, sondern Du erfährst das halt aus der Presse - oder halt auch nicht, wenn Du offline und ohne Zeitung lebst. ;)


    Ergo: Vergiss es. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Re: Führerschein bestanden, nun fordert TÜV Nachzahlung - Rechtens???


    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Wie gesagt es geht uns nicht um die Summe, sondern einfach darum, dass Sie über keine Erhöhung informiert wurden ist. Weder von der Fahrschule, noch dem Prüfer an dem Tag, noch der TÜV (der vom Gesetzentwurf vor einem halben Jahr schon bescheid wusste).


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht oder so ähnlich...
    Dass die Gebühren erhöht wurden ist ja kein Staatsgeheimnis, man hätte sich also informieren können, der TÜV ist hier nicht in der Bringschuld.


    Wenn Du Dich mit irgendwem um die 5 € streiten willst, dann höchstens mit dem Fahrlehrer bzw. der Fahrschule, schließlich sollten die ihre Kundschaft auf dem laufenden halten.

  • Der TÜV ist ein rein privates gewinnorientiertes Unternehmen von daher ist es schon dreist. Ich würde anrufen und sagen: Nicht mein Problem, wenn sie vor der Preiserhöhung keine Termine haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Der TÜV ist ein rein privates gewinnorientiertes Unternehmen von daher ist es schon dreist. Ich würde anrufen und sagen: Nicht mein Problem, wenn sie vor der Preiserhöhung keine Termine haben.


    StebuEx
    Genau deshalb ja meine Verwunderung. Und ein privat gewinnorientiertes Unternehmen muss sich meines Erachtens an das BGB Vertragsrecht halten.


    Dieses schreibt nunmal vor, dass bei Preisänderung während einer laufenden Geschäftsbeziehung schriftlich und VORHER angezeigt werden muss.


    Hier verlangt der Tüv nach abgelegter Prüfung und Zahlung einen Nachschlag der nicht abgesprochen war.


    Wäre wie, als wenn der Elektriker bei euch für 5 EUR ne Glühbirne wechselt, nach Hause fährt und euch 2 Tage später eine Nachforderung von 2,58 EUR zusendet. Begründung: Er dürfe jetzt 2 Mark mehr kassieren. Hallo?


    Noch besser der Anwalt oder Arzt, da der die Gebührensätze (Honorare) auch amtlich abgesegnet bekommt. Versteht ihr was ich meine. Also auf Staats Lobeeren kann sich hier die "Dekra" nicht ausruhen.


    Ich meine, wie gesagt, geht nicht um die 5 EUR nochwas, die werden wir eh zahlen.
    Aber es zeigt mal wieder auf, wie Unternehmen die von Papa Staat zugedeckt sind meinen mit Ihren Kunden umzugehen (GEZ, Telekom ne Zeit lang, Post ne Zeit lang etc.).


    PS: Hatte den TÜV bereits angeschrieben und nach 10 Tagen! :top: eine Rückmail erhalten. Sie bestehen natürlich auf das Geld und bitten freundlichst um sofortige Begleichung! ;) Schon klar...


    Wie gesagt, ich bleibe bei der Meinung das diese Aktion nicht so ganz rechtens war/ist.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Ich würde unter Vorbehalt zahlen (schriftlich auf der Quittung etc. vermerken), damit ich den Führerschein auch ausgehändigt bekomme.


    Danach den Betrag zurückfordern mit Hinweis auf die geltende Rechtslage.


    Du mußt aber schon selbst wissen, ob Du für den Betrag einen Rechtsstreit riskierst. ;)




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

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