Krankenversicherungspflicht

  • Hola!


    Ich bin Gewerbetreibender und habe ein gutes Angebot für eine befristete Festanstellung (6 mon.) bekommen und akzeptiert. Ich war bis dato privat versichert (5 Jahre). So weit so gut...


    Heute erzählt mir mein zukünftiger Areitgeber, dass ich mich nun pflichtversichern muss, da Festanstellung...


    Anwartschaft werde ich bei meiner privaten Versicherung stellen, aber was mich richtig nervt, ich zahle jetzt fast doppelt so viel für die Pflichtkasse und bekomme deutlich weniger Leisung.


    Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze.. Laut meiner Versicherung müsste ich dann 3 Jahre über der Grenze liegen, damit ich zur Privaten zurück kann... Was soll der Scheiß denn?


    Es kann doch nicht sein, dass ich in meinen Entscheidungen derart vom Staat eingeschränkt werde. Das heißt für mich in Zukunft, ich halte mich von Festanstellungen fern, da ich ansonsten auf meinen Versicherungsschutz verzichten muss.


    Meine Entscheidungsfreiheit bei der Wahl meines Jobs ist somit nicht gegeben, denn entweder ich bin selbständig und bleibe es oder ich bin angestellt und bleibe es...


    Kann mir jemand Infos zu dem Thema geben?


    Gibts eine Möglichkeit das zu umgehen?


    brasax

  • Ich denke du kannst in der privaten drin bleiben, einmal drin immer drin.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Ich denke du kannst in der privaten drin bleiben, einmal drin immer drin.



    Ganz so einfach ist es leider nicht..


    Ich kann bei der Privaten eine Anwartschaft beantragen, dann kann ich jederzeit in die Private zurück, wenn ich nicht mehr in Festanstellung bin. Kostet allerdings auch wieder zusätzlich..

  • Irgendwie will mir das nicht in den Kopf.


    Wenn Du bereits privat versichert bist, und in einen befristeten Job eintrittst, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt - wieso soll dann eine Versicherungspflicht in der GK entstehen?


    Die Pflicht ensteht nur dann, wenn man unter der Grenze liegt. Zumindest habe ich das System so verstanden...


    Wer genau hat Dir denn bisher bestätigt, daß die Info von Deinem Arbeitgeber korrekt sei?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Soweit ich weiß, kann man in der privaten Versicherung drin bleiben, wenn man einmal drin ist. Immerhin hat man Rückstellungsbeträge etc. eingezahlt.
    Frag am besten nochmal bei deiner aktuellen Versicherung nach.
    Das gilt für Selbständige die sich irgendwann mal anstellen lassen bzw. auch für alle die einmal mit einem Gehalt über der Bemessungsgrenze in die private KV gewechselt haben.

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  • Meinn Steuerberater und meine Versicherung..


    Man kann nur dann wieder in die PKV, wenn man in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat.


    Zitat

    Immerhin hat man Rückstellungsbeträge etc. eingezahlt.


    Dafür gibts die Anwartschaft, die Versicherung ruht in dieser Zeit, allerdings muss man trotzdem Beiträge zahlen. Bekomme die Tage ein Angebot meiner PKV diesbezüglich..

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Man kann nur dann wieder in die PKV, wenn man in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat.

    Aber wieso denn überhaupt "wieder rein"? Du bist doch noch "drin", oder nicht?

  • Könnte dann höchstens sein, daß du keine normale private KV hast, sowas wie Studenten etc.


    Aus meiner privaten kann ich erst gar nicht mehr in die teure gesetzliche wechseln.

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  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Meinn Steuerberater und meine Versicherung..


    :eek: Das ist ja Vollpanne!


    Okay, wieder was gelernt.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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