Selbst wenn es sich um keinen Flatrate-Tarif handelt, werden die angesurften Webseiten doch nicht für die Abrechnung benötigt, sondern auch da nur je nach Tarifmodell die Dauer und Zeit der Sitzungen bzw. das verbrauchte Datenvolumen.
Vorratsdatenspeicherung
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Der mangelnden Notwendigkeit zu Abrechnungszwecken steht aber das "Haben-Wollen" der TK-Anbieter gegenüber.

Wenn ich mich recht entsinne, war die Erfassung der besuchten Webseiten nicht einmal im Rahmen der Vorratsdatenspeichernung vorgesehen.
Frankie
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Genauso sollte es auch sein, alles andere wäre in Bezug auf Datenschutz sehr bedenklich.
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Zitat
Original geschrieben von Tuxracer
Hallo,Verbindungsdaten werden vom Provider sowieso gesammelt und zwar zum Erstellen der Rechnungen, da hat sich mit der Vorratsdatenspeicherung nichts geändert, die ist nur zusätzlich dazugekommen und wieder abgeschaltet worden.
Wenn der Staatsanwalt bei uns anfragt, was Kunde mit Rufnummer xyz vor drei Tagen um 20:35 angesurft hat, dann bekommt er die Daten auch, sowei die verfügbar sind.
Mit der Vorratsdatenspeicherung hätte er sich die sogar selber holen können und das noch weit aus ausführlicher inkl. der genutzen IP-Adressen und Ports ( bei Patting ).
Dabei war es doch ausgerechnet Arcor, das bei den DSL-Flats keine Auskunft erteilen konnte, weil die Daten nicht zu Abrechnungszwecken gebraucht wurden. Und jetzt wird sogar jede IP-Verbindung mit Quell- und Zielport mitprotokolliert, und das zu Abrechnungszwecken? Also hat die Übernahme durch Vodafone doch noch so einiges verschlechtert.
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