Vorratsdatenspeicherung

  • Mahlzeit Freunde ...


    merkwürdigerweise habe ich zu diesem "Dauerbrenner" in der Suchfunktion nichts finden können ... :confused:


    Eins interessiert mich bei der Diskussion zu diesem Thema:


    Sollen bei Telefonsanschlüssen vom Anbieter auch die Daten eingehender Telefonate erfasst werden?


    Das könnte sich auch auf die Anrufer beziehen, die ihre Rufnummer unterdrücken. "Übermittelt" und verfügbar für den Anbieter ist sie dennoch (zumindest wenn der Angerufene beim gleichen Anbieter ist). Nur wird sie bei eingeschalteter Unterdrückung am Endgerät des Angerufenen nicht angezeigt.


    Weiß jemand Rat?

  • Über die Vermittlungsstelle werden momentan noch alle Daten erfaßt und gespeichert.
    Wobei des Bundesverfassungsgericht das Gesetz wohl bald einkassieren wird. :D

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Wenn alle ausgehenden Telefonate aller Teilnehmer in DE gespeichert werden, dann sind doch automatisch auch alle eingehenden Anrufe gespeichert!


    Wie die Daten aller X Anbieter in DE zusammengeführt werden ist ne ganz andere Geschichte, aber irgendwo sind sicherlich die Daten Deiner eingehenden Anrufe gespeichert.

  • Hallo,


    Zitat

    Das könnte sich auch auf die Anrufer beziehen, die ihre Rufnummer unterdrücken. "Übermittelt" und verfügbar für den Anbieter ist sie dennoch (zumindest wenn der Angerufene beim gleichen Anbieter ist). Nur wird sie bei eingeschalteter Unterdrückung am Endgerät des Angerufenen nicht angezeigt.


    Die Rufnummer des Anrufenden ist immer verfügbar, auch wenn es Anbieterübergreifende Verbindungen sind. Somit ist es kein Probleme, A- und B-Tln eines Verbindung zu erfassen, ggf. dann eben sogar doppelt bei beiden Anbietern.


    Zitat

    Wie die Daten aller X Anbieter in DE zusammengeführt werden ist ne ganz andere Geschichte, aber irgendwo sind sicherlich die Daten Deiner eingehenden Anrufe gespeichert.


    Werden und brauchen die nicht. Der Netzbetreiber muss die Daten speichern und auf Verlangen den Ermittlungsbehörde zur Verfügung stellen. Und wenn Tln. X nun überwacht wird und die Daten von ihm verlangt werden, erhält der Ermittler eben ausgehenden und eingehende Verbindungen mitgeteilt.

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    ...
    Wobei des Bundesverfassungsgericht das Gesetz wohl bald einkassieren wird. :D


    Das stimmt so nicht ... das BVerfG hat doch gerade erst entschieden, dass die Speicherung der Daten selbst noch k e i n Eingriff in die Grundrechte des Teilnehmers ist ist. Neu geregelt werden muss nur, unter welchen Voraussetzungen die Ermittlungsbehörden darauf zugreifen dürfen.



    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,


    Und wenn Tln. X nun überwacht wird und die Daten von ihm verlangt werden, erhält der Ermittler eben ausgehenden und eingehende Verbindungen mitgeteilt.


    Das ist sonnenklar. Aber darum geht es mir nicht. Meine Frage betrifft die Vorratsdatenspeicherung ohne jeglichen Verdacht.


    Um meine Frage zu veranschaulichen und einige Konstellationen vorerst mal auszuschließen, möchte ich sie an einem Beispiel konretisieren:


    Herr Postwinkel (Name geändert) ist (noch) keiner Straftat verdächtig. Er bekommt in dieser Zeit einige Anrufe eines Grafen aus Liechtenreich (Ausland - um auch die Inlandskonstellation herauszunehmen). Dann gerät Herr P. ins Visier der Ermittlungsbehörden, die den TK-Anbieter (unter Beachtung aller gesetzmäßigen Voraussetzungen) aufforden, mal die Voratsdaten des P. herauszurücken ...


    Enthält der Datensatz des Anbieters auch die Gepäche zwischen P. und dem Grafen aus L.?


    Nein ... ich selbst bin (leider) nicht vermögend ... ich hätte als Anrufer auch Herrn N. aus Colombrien wählen können :p


    Gruß aus Wedau

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das stimmt so nicht ... das BVerfG hat doch gerade erst entschieden, dass die Speicherung der Daten selbst noch k e i n Eingriff in die Grundrechte des Teilnehmers ist ist. Neu geregelt werden muss nur, unter welchen Voraussetzungen die Ermittlungsbehörden darauf zugreifen dürfen.


    Das war nur eine Vorabentscheidung. Die endgültige Entscheidung steht noch aus, und da ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, daß das Gesetz dann komplett kassiert wird.


    Zitat

    Herr Postwinkel (Name geändert) ist (noch) keiner Straftat verdächtig. Er bekommt in dieser Zeit einige Anrufe eines Grafen aus Liechtenreich (Ausland - um auch die Inlandskonstellation herauszunehmen). Dann gerät Herr P. ins Visier der Ermittlungsbehörden, die den TK-Anbieter (unter Beachtung aller gesetzmäßigen Voraussetzungen) aufforden, mal die Voratsdaten des P. herauszurücken ...


    Enthält der Datensatz des Anbieters auch die Gepäche zwischen P. und dem Grafen aus L.?


    Ja, im Datensatz von Herrn Postwinkel sind auch die Ankommenden Gespräche aus L. gespeichert. Es werden bei jedem Anschluß alle ankommenden und alle abgehenden Gesprächsdaten gespeichert. Genau genommen werden also Inlandsgespräche zweimal gespeichert. Beim einen als Abgehende, beim anderen als Ankommende Gespräche. Bei einem Gespräch ins Ausland (oder aus dem Ausland) natürlich nur einmal eben auf der Deutschen Seite. Außer das jeweilige Land Speichert seinerseits auch.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Ja, im Datensatz von Herrn Postwinkel sind auch die Ankommenden Gespräche aus L. gespeichert. Es werden bei jedem Anschluß alle ankommenden und alle abgehenden Gesprächsdaten gespeichert.


    Wenn dem so ist ... dann müsste doch auch per Rasterfahndung zu ermitteln sein, welche Anrufe der Graf insgesamt in diesem Zeitraum nach Deutschland getätigt hat. Oder sehe ich das falsch?


    Dann träfe die Vorratsdatenspeicherung den Grafen direkt. Das empfände ich wirklich als bedenklich ... wenn der Deutsche Staat in gravierendem Umfang direkt in die Rechte von Anrufern aus dem Ausland eingreift.


    Gruß aus Wedau

  • Prinzipiell ja. Ist eben etwas umständlich, weil man reihenweise Datensätze überprüfen muß.


    Und genau das geht nach dem Urteil des BVerfG. nicht mehr. Denn da dürfen nur noch die Daten von Menschen ausgewertet werden, die im dringenden Verdacht stehen, an einer schweren Straftat beteiligt zu sein, oder diese begangen zu haben. Die Daten aller anderen, die nicht in diesem Verdacht stehen, dürfen auch nicht ausgewertet werden, und damit fällt die Rasterfahndung aus, weil dazu Daten von Unschuldigen ausgewertet werden müssten.

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  • Um den Thread noch einmal nach oben zu holen. Hier ein sehr interessanter Beitrag in der Zeit, die die "Vorratsdten" von Malte Spitz visualisiert haben. Ser Grünenpolitiker hat die Daten von der Telekom eingeklagt.


    http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten

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