U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung

  • Der Täter war schon mehrfach vorbestraft, und hat sich trotz seiner anwesenden Kollegen, welche ihm sagten, er solle sich beruhigen, nicht abbringen lassen, seine Tat zu begehen.


    Da sind 3 Jahre ohne Bewährung, nach meinem Rechtsempfinden vollkommen in Ordnung, wenn nicht sogar zu wenig.


    Das ist aber mindestens genauso traurig:


    http://www.welt.de/vermischtes…hnmal-bespuckt-haben.html

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Bedenke bitte, dass hier nach Jugendstrafrecht geurteilt wurde, welches das erzieherische Ziel in den Vordergrund stellt. Der Sühnecharakter (der etwa durch die Sicht der Hinterbliebenen repräsentiert wird) muss im Jugendstrafrecht zurücktreten.


    Der Angeklagte hatte aus meiner Sicht glaubhaft zugestanden, dass er mit der Tat den größten Fehler seines Lebens begangen hat. Wie diese Erkenntnis durch den jahrelangen Aufenthalt in einer JVA noch "getoppt" werden kann, erschließt sich mir nicht. Zumal erwiesen ist, dass der Strafvollzug in Sachen Sozialisierung eher kontraproduktiv ist. Eine Folge, die m.E. allenfalls im Erwachsenenstrafrecht hinnehmbar ist ... wenn überhaupt.


    Ich denke, dass hier niemand bestreiten wird, dass die vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellte Resozialisierung von Tätern de facto kaum oder vielleicht auch gar nicht stattfindet. Eine für Jugendliche (und letztlich die Gesellschaft) wirklich fatale Folge.



    Edit


    Jetzt mal "Butter bei die Fische":


    Wer hat nicht im jugendlichen Alter anlässlich einer Rangelei in angeheitertem Zustand schon einmal jemanden "geschubst" - selbst ich kann mich davon nicht freisprechen. Gehen wir davon aus, dass die/der "Geschubste" mit dem Kopf unglücklich auf eine Tischkante oder einen sonstigen scharfkantigen Gegenstand aufschlägt und an der Schädelverletzung stirbt: Wäre das für Euch (im jugendlichen Alter!) voraussehbar gewesen? Mit der Folge. dass ihr für euch eine Haftstrafe für angemessen halten würdet?


    Wir dürfen nicht unseren langjährigen Erfahrungs-/Erkenntnisschatz auf Heranwachsende übertragen. Denke ich an manche Aktion zurück, die ich im Alter zwischen 18 und 21 veranstaltet habe zurück, stehen mir zum Teil heute noch die Haare zu Berge. :rolleyes:

  • Der sog. "Waldläufer", der nur Sachschaden in geringer Höhe anrichtete, bekam drei Monate mehr als dieses Stück Sch@iße...


    Der Totschläger wird hoffentlich endlich ausgewiesen werden. Schon toll, dass ausländische Intensivtäter immer erst jemanden umbringen müssen, bevor man endlich mal über Ausweisung nachdenkt...

  • Der "Waldläufer" war weder Jugendlicher noch Heranwachsender. Somit fehlt es an jeglichem Vergleichsmaßstab.


    Das wäre wie Äpfel und Kanthölzer zu vergleichen ...

  • Sorry Frank, aber jeder der nicht ganz total blöd ist wird vor Gericht genau das erzählen was der Richter hören will, ob er das selbst glaubt oder nicht.
    Würde ich wegen irgendwelcher vor Gericht stehen würde ich genauso Mitleid und Betroffenheit usw. heucheln bis sich die Balken biegen.
    Allein schon das der Täter kein unbeschriebenes Blatt ist sagt ja schon (meiner Meinung nach) mehr als genug aus.
    Sicher hab ich in jungen Jahren Mist gebaut, aber nie solchen das ich mehrfach polizeilich auffälig geworden bin.
    Wenn das seine erste "Tat" gewesen wäre dann hättest du meine volle Zustimmung, aber so leider nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wer hat nicht im jugendlichen Alter anlässlich einer Rangelei in angeheitertem Zustand schon einmal jemanden "geschubst" - selbst ich kann mich davon nicht freisprechen. Gehen wir davon aus, dass die/der "Geschubste" mit dem Kopf unglücklich auf eine Tischkante oder einen sonstigen scharfkantigen Gegenstand aufschlägt und an der Schädelverletzung stirbt: Wäre das für Euch (im jugendlichen Alter!) voraussehbar gewesen? Mit der Folge. dass ihr für euch eine Haftstrafe für angemessen halten würdet?


    Ich will es nicht ausschliessen, kann mich aber an keine Situation erinnern. Zudem war ich nicht wegen Körperverletzung vorbestraft. Ich vertreten den Standpunkt: Man hat keine andere Person zu schlagen! Punkt! Das ist entweder Körperverletzung oder Selbstjustiz. (beides strafbar). Wenn man beleidigt wird, kann man bei der Polizei Anzeige erstatten.

    _T_
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  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich gehe davon aus, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird. Begeht der Verteidiger keinen handwerklich unverzeihlichen Fehler, wird die Revisionsinstanz dieses Urteil aller Voraussicht nach kippen.


    Schade eigentlich ... durch das irrsinnige Urteil (wir sind hier im Jugendstrafrecht!) wurde eine Chance vertan, die Justiz aus dem Fokus unglückseliger Fehlentscheidungen herauszuholen. Aus meiner Sicht kratzt dieses Urteil wirklich schon an der Grenze zur Rechtsbeugung.

    Nunja, der Täter ist mehrfach vorbesgtraft, das hat hier wohl gewaltig mit reingespielt.
    Wie gesagt evtl. ist das für dich ja auch neu: Es geht hier nicht um jemanden der zum erstenmal jemanden schubst und es dabei leider passiert ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Der Angeklagte hatte aus meiner Sicht glaubhaft zugestanden, dass er mit der Tat den größten Fehler seines Lebens begangen hat.


    Wir können nicht in den Täter hineinschauen. Möglicherweise hat er auch nur eine von seinem Anwalt ausgefertigte Erklärung auswendig gelernt und vorgetragen. Ebenfalls gut möglich, daß er den Tod tatsächlich aufrichtig bedauert weil jemand gestorben ist und auch, weil nun (endlich) Haft droht .


    Allerdings bleibt angesichts der Vorstrafen keine andere Möglichkeit, als ihn ein paar Jahre aus dem Verkehr zu ziehen. Auch wenn das bei ihm keine erzieherische Wirkung haben sollte, ist doch wenigstens die Stadt um einen Gewalttäter ärmer.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich denke, dass hier niemand bestreiten wird, dass die vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellte Resozialisierung von Tätern de facto kaum oder vielleicht auch gar nicht stattfindet. Eine für Jugendliche (und letztlich die Gesellschaft) wirklich fatale Folge.


    Fatal ist es für die Gesellschaft - wie man sieht - nur, wenn sich der Täter weiterhin in der Öffentlichkeit bewegen darf. Jedenfalls findet eine Sozialisierung erst recht nicht ohne Haft statt. Wenn irgendetwas hilt, dann eine Haftstrafe. Ohne Haft wird er auch nächstes Mal ausrasten und zuschlagen. Auch wenn die Haft nichts bringen sollte, wird er aber wenigstens an der Begehung weiterer Straftaten gehindert.


    Ich entnehme Deinem Beitrag, daß Du Haftstrafen ablehnst. Aber was schlägst Du stattdessen zur Sozialisierung (und dem Opferschutz) vor? Delphinschwimmen in der Karibik und Anti-Aggressionstraining zählen nicht. Letzteres hat bei Onur U., der in Berlin Jonny K. zu Tode getreten hat, gar nichts bewirkt.


    Die jugendlichen Intensivtäter gehen doch teilweise schon mit der Einstellung ins Gericht, daß außer ein paar Sozialstunden nicht passieren wird. Das wird m. E. auch viel zu lange so praktiziert. Spätestens bei der 2. Tat muß es Arrest geben - zum Beispiel 14 Tage Haft von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr (so daß Schule und Ausbildung weiterhin absolviert werden können). Das wirkt besser als jedes Anti-Gewalt-Training, das die Heranwachsenden kichernd, kaugummikauend und am Handy herumspielend absolvieren.



    Zum Vergleich: Onur U. hat für gezielte Tritte gegen den Kopf 4,5 Jahre bekommen. (Übrigens wurde trotzdem keine Tötungsabsicht unterstellt!) Sanel M. hat 3 Jahre für einen Fausthieb gegen den Kopf bekommen - ich finde, die Relationen stimmen.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Ich vertreten den Standpunkt: Man hat keine andere Person zu schlagen! Punkt!


    Ganz meiner Meinung. Bei je nach schwere der Verletzungen des Opfers sofort abschieben und Deutsche extrem hart bestrafen.


    Lieber Lauda und Gag, das hat nichts mit Rechten Gedanken zu tun.


    Da mein inet nicht mehr ging könnte ich nicht alles fertig schreiben.

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