Oder am besten gleich an die Wand stellen...
U-Bahn-Schläger bekommen Bewährung
- brasax
- Geschlossen
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Zitat
Original geschrieben von Frank
Ganz meiner Meinung. Und wenn dieser keinen deutschen Pass hat raus damit.Dank solcher Intelligenzbestien wie dir, welche solche stumpfen Plattitüden verbreiten, kommen unsere Linksliberalen wieder einmal glücklich darum herum, sich den real existierenden Integrationsdefiziten vieler – nicht aller! – Einwandererfamilien ernsthaft zu stellen!
Aber einige Menschen werden dies wohl nie verstehen!
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Zitat
Original geschrieben von laudanum
Dank solcher Intelligenzbestien wie dir, welche solche stumpfen Plattitüden verbreiten, kommen unsere Linksliberalen wieder einmal glücklich darum herum, sich den real existierenden Integrationsdefiziten vieler – nicht aller! – Einwandererfamilien ernsthaft zu stellen!Aber einige Menschen werden dies wohl nie verstehen!
Tschuldigung
Ich habe nichts mit rechts oder links am Hut
Ich gehe noch nicht mal wählen.
keinen deutschen Pass
mehrmals aufgefallen (Gewalt)
raus damit. -
Hmm... so denkt doch jedes Land. Aber nein wir deutschen dürfen so nicht denken. Wenn es eine Person betrifft lieber Lauda die du kennst dann denkst du auch anders. Wenn einer erhebliche Gewalt gegenüber anderer ausübt hat er hier nichts verloren. Deutsche kann man nicht abschieben, somit hart bestrafen.
Wenn einer vorsätzlich dauernd gegen den Kopf eines Opfers tritt nimmt dieser den Tod oder eine Behinderung Opfers in Kauf. Das gleiche gilt bei Waffen.
Zudem Lauda, unterlass bitte Beleidigungen in meine Richtung. :o
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Zitat
Original geschrieben von Frank
Zudem Lauda, unterlass bitte Beleidigungen in meine Richtung. :oZitatOriginal geschrieben von laudanum
................... Intelligenzbestien.................Leute mit Anmeldedatum 12/2005 und Beiträgen von mindestens 6000 dürfen das
das mußt du abkönnen
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Zitat
Original geschrieben von HHFD
...
Ich entnehme Deinem Beitrag, daß Du Haftstrafen ablehnst. ...
Nicht generell. Aber bei Heranwachsenden, deren Charakter noch in der Prägung ist, sollte diese Prägung nicht in einer JVA (in denkbar schlechtester Gesellschaft) erfolgen.Noch was:
Weggeschlossene können naturgemäß der Gesellschaft kaum schaden. Werden sie dann aber aus der Haft entlassen, müssen wir statistisch noch knapp 60 Jahre mit ihnen zusammenleben. -
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Nicht generell. Aber bei Heranwachsenden, deren Charakter noch in der Prägung ist, sollte diese Prägung nicht in einer JVA (in denkbar schlechtester Gesellschaft) erfolgen.Sehe ich anders. Welche Alternative schlägst Du vor? Wer nach 3 Vorstrafen noch nicht sozialisiert ist und einen Menschen auf dem Gewissen hat, der soll nicht frei herumlaufen.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Noch was:
Weggeschlossene können naturgemäß der Gesellschaft kaum schaden. Werden sie dann aber aus der Haft entlassen, müssen wir statistisch noch knapp 60 Jahre mit ihnen zusammenleben.Und wenn wir sie nicht einsperren, sind es sogar 63 Jahre.
Im Alter wird man ruhiger, das ist definitiv so. Ich habe nichts dagegen, wenn Menschen, die sich wie Halbaffen benehmen, so lange von der Begehung von Straftaten abgehalten werden, bis sie z. B. im Alter von 30, 40 oder 50 Jahren keine Gefahr mehr darstellen.
Im Gefängnis kann man auch arbeiten und Ausbildungen machen - genug Möglichkeiten, noch auf den rechten Weg zu kommen.
Läßt man ihn laufen, hängen sie doch am nächsten Wochenende wieder im Schnellrestaurant ab und fühlen sich unverwundbar.....
Gruß
HHFD
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Zitat
Original geschrieben von HHFD
.............................Schnellrestaurant................................jup
das ist es und ich spendiere ein Big Mac AußerhalbderBRD -
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Nicht generell. Aber bei Heranwachsenden, deren Charakter noch in der Prägung ist, sollte diese Prägung nicht in einer JVA (in denkbar schlechtester Gesellschaft) erfolgen.ZitatOriginal geschrieben von Süddeutsche Zeitung (hervorhebung von Hightower2004)
Der 18-jährige Sanel M. war zuvor schon viermal strafrechtlich in Erscheinung getreten, zweimal wegen Diebstahls, einmal wegen räuberischer Erpressung und einmal wegen gefährlicher Körperverletzung. Dafür saß er 2013 auch bereits im Jugendarrest. Wegen dieser Vorstrafen und weil man beim Angeklagten von "schädlichen Neigungen" ausgehen müsse, komme eine Bewährungsstrafe nicht in Frage.Anscheinend hat er während des Jugendarrests nicht gelernt, dass man keine Körperverletzung begehen soll. Nun muss er es eben noch einmal lernen. Vielleicht begreift er es dieses Mal.
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Zitat
Original geschrieben von HHFD
Sehe ich anders. Welche Alternative schlägst Du vor? Wer nach 3 Vorstrafen noch nicht sozialisiert ist und einen Menschen auf dem Gewissen hat, der soll nicht frei herumlaufen.Gruß
HHFD
Genauso sehe ich das auch, die Gesetze bzw. der Strafen Katalog in Deutschland müsste/n schleunigst überarbeitet werden. Abschaffung des Jugendrechts ab 18 Jahre und wenn es wirklich seine X - te Straftat ist und er kein Bürger der BRD ist nach der langen 10 – 15 jährigen Haftstrafe abschieben ohne wenn und aber.
Und hierfür sollte es schon alleine wenigstens 2 Jahre ohne Bewährung geben. Nach Urteilsverkündung: Mutter von Sanel M. bespuckt Foto von Tuğçe Albayrak.
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